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Milch und Molkerei-Erzeugnisse.
Bundesrates vom 18. Juni 1903 4 ) nach Anlage E der Ausführungshestimmungen
in folgender Weise erfolgen:
„100 g der Milchprobe werden abgewogen, mit Wasser zu einer leicht
flüssigen Masse verrührt und in einen Meßkolhen von 600 ccm Raumgehalt ge
spült. Die Flüssigkeit wird darauf mit etwa 20 ccm Bleiessig versetzt, mit Wasser
zu 500 ccm aufgefüllt, durchgeschüttelt und filtriert.
Vom Filtrat werden 75 ccm in einen Kolben von 100 ccm Raumgehalt ge
bracht und, wenn erforderlich, mit etwas Tonerdebrei versetzt. Darauf wird mit
Wasser zur Marke aufgefüllt, filtriert und nach Anlage C polarisiert. 2 )
Ferner werden 75 ccm desselben Filtrats mit 5 ccm Salzsäure vom spezifischen
Gewicht 1,19 versetzt, nach Vorschrift der Anlage B invertiert, 3 ) zu 100 ccm
aufgefüllt und filtriert, worauf wiederum die Polarisation für 20° bestimmt wird.
Hiernach berechnet sich der Gehalt Z der eingedickten Milch an Rohrzucker aus
der Gleichung: 4 )
Z = 1,25 (1,016 , P — J),
worin P die vor der Inversion, J die nach der Inversion gefundene Polarisation
bedeutet.“
„Beispiel: Die Polarisation P sei-)-28,10, die Polarisation J werde zu — 0.30 er
mittelt. Setzt man diese beiden Zahlenwerte für P und J in die eben angegebene Formel
ein, so erhält man:
Z = 1,25 (1,016.28,10 + 0.30) = 36,06.
Demnach ist der Gehalt der eingedickten Milch an Rohrzucker zu 36,1 vom Hundert
anzunehmen.“
L. Grünhut und S. H. R. Rüber 5 ) haben sich eingehend mit der Bestimmung
des Rohrzuckers in der eingedickten Milch beschäftigt und halten die Ausführungs
bestimmungen zum Zuokersteuergesetz (vom 28. Oktober 1897!) für empfehlenswert, wenn
a) die eingedickte Milch zur Beseitigung des schädlichen Einflusses der Multirotation
des Milchzuckers mit siedendem Wasser übergossen und die Lösung dann erkalten ge
lassen wird;
b) bei der Polarisation vor und nach der Inversion genau die Temperatur von 20°
eingehalten wird;
c) zur Berechnung die Clerget-Herzfeldsche Formel Z = ■,..1^!^ ^ =■ an-
' & & 131,84 — 0,05 J
gewendet wird;
4 ) Zentralbl. f. das Deutsche Reich 1903, 284; Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs-
u. Genußmittel 1903, 6, 1082. vergl. auch weiter unten unter „Rohrzuckerfabrikation“.
2 ) Nach der Anlage C der Ausführungsbestimmungen vom 18. Juni 1903 darf für
die Bestimmung der Polarisation für Zwecke der Steuerverwaltung nur ein Halbschatten-
sacoharimeter benutzt werden. Für dieses entspricht bei Beobachtung im 200 mm-Rohre
ein Grad Drehung einem Gehalte von 0,26 g Zucker in 100 ccm Flüssigkeit hei der Normal
temperatur von 20°; das Normalgewicht beträgt also 26 g in 100 ccm.
3 ) Nach der Anlage B der Ausführungsbestimmungen vom 18. Juni 1903 wird die
zu invertierende Zuckerlösung (75 ccm) in einem 100 ccm-Kölbchen mit 5 ccm Salzsäure
(1,19) versetzt und im Wasserbade auf 67—70° erwärmt. Auf dieser Temperatur wird der
Kolbeninbalt noch 5 Minuten unter häufigem Umsohütteln gehalten; da das Anwärmen
2 1 2 3 4 / 2 —5 Minuten dauern kann, wird die Arbeit 7 1 / 2 —10 Minuten in Anspruch nehmen; in
jedem Falle soll sie in 10 Minuten beendet sein.
4 ) Tiber die Herleitung dieser Formel vergl. die Ausführungsbestimmungen vom
28. Oktober 1897. (Zeitschr. f. analyt. Chem. 1899, 38, Anhang S. 1.) In der Formel ist
die erforderliche Korrektur für das Volumen des Niederschlages bereits berücksichtigt.
5 ) Zeitschr. f. analyt. Chem. 1900, 39, 19.