Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Bestimmung  der  Reichert-Meißlschen  Zahl.

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Alsdann  sind  23,5  —  8,9  =  14,6  ccm  Salzsäure  entsprechende  Mengen  Kaliumhydroxyd  zur
Verseifung  des  angewendeten  Fettes  erforderlich  gewesen  und  es  berechnet  sich  daher  die
Verseifungszahl  (V)  nach  der  Gleichung;

14,6x28,1
1,7955

228,5.

Zur  Erlangung  genauer  Verseifungszahlen  ist  ein  sehr  sorgfältiges  Abmessen  der
Kalilauge  und  Salzsäure  unbedingtes  Erfordernis.
Bei  dunklen  und  ranzigen  Fetten,  welche  letzteren  bei  der  Verseifung  eine  dunkelbraune ­
  Farbe  annehmen,  kann  mau  die  Lösung  vor  der  Titration  zweckmäßig  mit  etwa
50  ccm  neutralisiertem  Alkohol  verdünnen  oder  nach  de  Negri  und  Fabris  als  Indikator
Alkaliblau  6B  (der  Höchster  Farbwerke)  anweuden. 1 )

Zur  Herstellung  der  alkoholischen  Kalilauge  werden  nach  einem  Vorschläge
von  Henriques  30  g  gepulvertes  reinstes  Kaliumhydroxyd  mit  1  1  reinstem
95  °/ 0 -igem  Alkohol  am  Eückflußkühler  bis  zur  Lösung  gekocht  und  die  Lösung
nach  24-stündigem  Stehen  filtriert.
Von  anderer  Seite  ist  vorgeschlagen  worden,  40  g  Kaliumhydroxyd  in  1  1
Alkohol  zu  lösen;  in  diesem  Falle  können  etwas  größere  Fettmengen  (2—2,5  g)
angewendet  werden.

3.  Bestimmung  der  Keichert-Meißlschen  Zahl.
Die  Reiche  rt-Meißls-che  Zahl  gibt  diejenige  Anzahl  ccm  l / 10  Normallauge
  an,  welche  zur  Neutralisation  der  aus  5  g  geschmolzenem  und
filtriertem  Fett  unter  bestimmten,  unten  beschriebenen  Bedingungen
ahdestillierten  flüchtigen,  wasserlöslichen  Fettsäuren  erforderlich  sind.
Bei  der  Bestimmung  der  Reichert-Meißlschen  Zahl  verwendete  man  früher
alkoholische  Laugen  zur  Verseifung.  Da  diese  Verfahren  mit  mancherlei  Fehlerquellen ­
  behaftet  sind,  wird  von  ihrer  Aufführung  hier  abgesehen,  zumal  das  Verseifungsverfahren ­
  nach  Leffraann  und  Beam 2 )  mit  Glyzerin-Natronlauge  zuverlässigere ­
  Ergebnisse  liefert  und  in  der  Ausführung  einfacher  ist.  Dieses  Verfahren
ist  daher  vor  allen  anderen  zur  Bestimmung  der  Reichert-Meißlschen  Zahl  zu
empfehlen.  Man  verfährt  (nach  der  amtlichen  „Anweisung“  zum  Margarine-Gesetz)
folgendermaßen:
„  Zu  genau  5  g  Butterfett  gibt  man  in  einem  Kölbchen  von  etwa
300  ccm  Inhalt  20  g  Glyzerin  und  2  ccm  Natronlauge  (erhalten  durch  Auflösen
von  100  Gewichtsteilen  Natriumhydroxyd  in  100  Gewichtsteilen  W  asser,  Absetzenlassen ­
  des  Ungelösten  und  Abgießen  der  klaren  Flüssigkeit).  Die  Mischung  wird
unter  beständigem  ümschwenken  über  einer  kleinen  Flamme  erhitzt  ;  sie  gerät  alsbald ­
  ins  Sieden,  das  mit  starkem  Schäumen  verbunden  ist.  Wenn  das  Ai  asser
verdampft  ist  (in  der  Regel  nach  5—8  Minuten),  wird  die  Mischung  vollkommen
klar;  dies  ist  das  Zeichen,  daß  die  Verseifung  des  Fettes  vollendet  ist.  Man  erhitzt
noch  kurze  Zeit  und  spült  die  an  den  Wänden  des  Kolbens  haftenden  Teilchen
durch  wiederholtes  Umschwenken  des  Kolbeninhaltes  ah.  Dann  läßt  man  die
flüssige  Seife  auf  etwa  80—90°  abkühlen  und  wägt  90  g  Wasser  von  etwa
8 °—90°  hinzu. 8 )  Meist  entsteht  sofort  eine  klare  Seifenlösung,  anderenfalls  bringt
*)  Vergl.  Benedikt-Ulzer,  Analyse  der  Fette  und  Wachsarten.  Berlin,  Julius
Springer.  4.  Aufl,  1903,  173.
2 )  Analyst  1891,  10,  153;  vergl.  auch  W.  Karsch,  Chem.-Ztg.  1896,  20,  607.
3 )  Ebenso  zweckmäßig  und  wesentlich  einfacher  ist  es,  90  ccm  kaltes,  fiisch  ausgekochtes
  Wasser  zuzusetzen.  Man  hüte  sich  aber,  das  Wasser  in  den  Kolben  zu  geben,
ehe  der  Inhalt  hinreichend  abgekühlt  ist,  da  anderenfalls  die  Flüssigkeit  unter  Umständen
mit  großer  Heftigkeit  aus  dem  Kolben  herausgeschleudert  wird.
            
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