Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

3.  Chloroform,  am  besten  eigens  gereinigt.
4.  10-prozentige  Jodkaliumlösung.
5.  Stärkelösung:  Man  erhitzt  eine  Messerspitze  voll  „löslicher  Stärke“ 1 )  in
etwas  destilliertem  Wasser;  einige  Tropfen  der  unfiltrierten  Lösung  genügen  für
jeden  Versuch.“
Ausführung  der  Bestimmung;  „Man  bringt  0,8—1  g  geschmolzenes  (Butter-)
Fett  in  ein  Kölbchen  der  unter  No.  2  beschriebenen  Art,  löst  das  Fett  in  15  ccm
Chloroform  und  läßt  30  ccm  Jodlösung  (No.  1)  zufließen,  wobei  man  die  Pipette
bei  jedem  Versuch  in  genau  gleicher  Weise  entleert.  Sollte  die  Flüssigkeit  nach
dem  Umschwenken  nicht  völlig  klar  sein,  so  wird  noch  etwas  Chloroform  hinzugefügt.
Tritt  binnen  kurzer  Zeit  fast  vollständige  Entfärbung  der  Flüssigkeit  ein,  so  muß
man  noch  Jodlösung  zugeben.  Die  Jodmenge  muß  so  groß  sein,  daß  noch  nach  l 1 / a
bis  2  Stunden  die  Flüssigkeit  stark  braun  gefärbt  erscheint.  Nach  dieser  Zeit  ist
die  Reaktion  beendet.  Die  Versuche  sind  bei  Temperaturen  von  15—18°  anzustellen,
die  Einwirkung  direkten  Sonnenlichts  ist  zu  vermeiden.
Man  versetzt  dann  die  Mischung  mit  15  ccm  Jodkaliumlösung  (No.  4),  schwenkt
um  und  fügt  100  ccm  Wasser  hinzu.  Scheidet  sich  hierbei  ein  roter  Niederschlag
aus,  so  war  die  zugesetzte  Menge  Jodkalium  ungenügend,  doch  kann  man  diesen
Fehler  durch  nachträglichen  Zusatz  von  Jodkalium  verbessern.  Man  läßt  nun  unter
oftmaligem  Schütteln  so  lange  Natriumthiosulfatlösung  zufließen,  bis  die  wässerige
Flüssigkeit  und  die  Chloroformschicht  nur  mehr  schwach  gefärbt  sind.  Jetzt  wird
etwas  Stärkelösung  zugegeben  und  zu  Ende  titriert.  Mit  jeder  Versuchsreihe  ist
ein  sog.  blinder  Versuch,  d.  h.  ein  solcher  ohne  Anwendung  eines  Fettes,  zur  Prüfung
der  Reinheit  der  Reagentien  (namentlich  auch  des  Chloroforms)  und  zur  Feststellung
des  Titers  der  Jodlösung  zu  verbinden.
Bei  der  Berechnung  der  Jodzahl  ist  der  für  den  blinden  Versuch  nötige  Verbrauch ­
  in  Abzug  zu  bringen.  Man  berechnet  aus  den  Versuchsergebnissen,  wieviel
Gramm  Jod  von  100  g  (Butter-)  Fett  aufgenommen  worden  sind,  und  erhält  so  die
Bübische  Jodzahl  des  (Butter-)  Fettes.
Da  sich  bei  der  Bestimmung  der  Jodzahl  die  geringsten  Versuchsfelder  in
besonders  hohem  Maße  multiplizieren,  so  ist  peinlich  genaues  Arbeiten  erforderlich.
Zum  Abmessen  der  Lösungen  sind  genau  eingeteilte  Pipetten  und  Büretten,  und
zwar  für  jede  Lösung  stets  das  gleiche  Meßinstrument  zu  verwenden.“
Bei  der  Untersuchung  von  ölen  treten  folgende  Abänderungen  ein:
„Von  nicht  trocknenden  ölen  verwendet  man  0,3—0,4  g  und  bemißt  die
Zeitdauer  der  Einwirkung  auf  2  Stunden.  Von  trocknenden  Ölen  verwendet  man
0,15—0,18  g  und  läßt  die  Jodlösung  18  Stunden  darauf  einwirken.  In  letzterem
Falle  ist  sowohl  zu  Beginn  als  auch  am  Ende  der  Versuchsreihe  ein  blinder  Versuch ­
  auszuftthren  und  für  die  Berechnung  des  Wirkungswertes  der  Jodlösung  das
Mittel  dieser  beiden  Versuche  zugrunde  zu  legen.“
b)  Abgeändertes  Verfahren  von  J.  J.  A.  Wijs. 2 )  Dieses  Verfahren  beruht  auf
der  Anwendung  einer  Lösung  von  Jodmonochlorid  in  Eisessig.  Es  hat,  wie
x )  Nach  Zulkowsky  (Zeitschr.  analyt.  Chem.  1882,  21,  578)  werden  60  g  zerriebene
Stärke  in  1  kg  Glyzerin  eingerührt  und  unter  fortwährendem  Umrühren  allmählich  bis
auf  190°  erhitzt  und  bei  dieser  Temperatur  einige  Zeit  erhalten;  Kartoffelstärke  wird  durch
x / 2 -ständiges  Erhitzen,  Weizen-  und  Reisstärke  werden  erst  nach  längerer  Zeit  durch  Erhitzen ­
  auf  180—190°  vollständig  umgewandelt  und  sehr  leicht  löslich  in  Wasser.
2 )  Ber.  Deutsch,  chem.  Gesellsoh.  1898,  31,  750;  Chem.  Revue  u.  d.  Fett-  u.  Harz-Industrie
  1899,  0,  6;  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1902,  5,  497,
1150  u.  1193.
            
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