Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

zum  „Fleischbeschau-Gesetz“  vom  3.  Juni  1900  ausgeführt,  jedoch  mit  der  Abänderung, ­
  daß  hei  Butter  und  Margarine  nicht  das  geschmolzene  Fett,  sondern  die
natürliche  Butter  bezw.  Margarine  verwendet  wird.  Die  Vorschrift  lautet;
a)  „30  g  geschmolzenes  Fett  werden  mit  der  gleichen  Menge  Wasser  in
einem  mit  Eückflußkühler  versehenen  Kolben  von  etwa  500  ccm  Inhalt  vermischt.
In  das  Gemisch  wird  1 / 2  Stunde  lang  strömender  Wasserdampf  eingeleitet.  Nach
dem  Erkalten  wird  der  wässerige  Auszug  filtriert.
b)  Das  zurüokbleibende  Fett  wird  darauf  nach  Zusatz  von  5  ccm  konzentrierter
Salzsäure  in  gleicher  Weise,  wie  unter  a  angegeben,  behandelt.
Alsdann  ist  das  klare  Filtrat  von  a  auf  25  ccm  einzudampfen  und  nach  dem
Erkalten  mit  verdünnter  Salzsäure  anzusäuern.  Bei  Gegenwart  von  Alkaliseife
scheidet  sich  Fettsäure  aus,  die  mit  Äther  auszuziehen  und  nach  dem  Verdunsten
desselben  als  solche  zu  kennzeichnen  ist.  Entsteht  jedoch  beim  Ansäuern  eine  in
Äther  schwer  lösliche  oder  gelhlichweiße  Abscheidung,  so  ist  diese  gegebenenfalls
nach  der  folgenden  Ziffer  4 1 )  unter  b  auf  Schwefel  weiter  zu  prüfen.
Das  klare  Filtrat  von  h  ward  durch  Zusatz  von  Ämmoniakflüssigkeit  und
Ammoniumkarbonatlösung  auf  alkalische  Erden  geprüft.“
e)  Nachweis  von  schwefliger  Säure  und  deren  Salzen  und  von  unterschwefligsauren
Salzen.  Die  Bestimmung  wird  nach  der  Anlage  d  der  Ausführungsbestimmungen  D
vom  30.  Mai  1902  zum  „Fleischbeschau-Gesetz“  vom  3.  Juni  1900  ausgeführt,
jedoch  mit  der  Abänderung,  daß  bei  Butter  und  Margarine  nicht  das  geschmolzene
Fett,  sondern  die  natürliche  Butter  bezw.  Margarine  verwendet  wird.  Die  Vorschrift ­
  lautet:
a)  „Zur  Bestimmung  der  schwefligen  Säure  und  der  schwefligsauren  Salze
werden  50  g  geschmolzenes  Fett  in  einem  Destillierkolben  von  500  ccm  Inhalt
mit  60  ccm  Wasser  vermischt.  Der  Kolben  wird  darauf  mit  einem  dreimal  durchbohrten ­
  Stopfen  verschlossen,  durch  welchen  drei  Glasröhren  in  das  Innere  des
Kolbens  führen.  Von  diesen  reichen  zwei  Köhren  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens,
die  dritte  nur  bis  in  den  Hals.  Die  letztere  Röhre  führt  zu  einem  Liebigschen
Kühler;  an  diesen  schließt  sich  luftdicht  mittels  durchbohrten  Stopfens  eine  kugelig
aufgeblasene  Ü-Eöhre  (sog.  Peligotsche  Röhre).
Man  leitet  durch  die  eine  der  bis  auf  den  Boden  des  Kolbens  führenden
Glasröhren  Kohlensäure,  bis  alle  Luft  aus  dem  Apparate  verdrängt  ist,  bringt
dann  in  die  Peligotsche  Röhre  50  ccm  Jodlösung  (erhalten  durch  Auflösen  von
ß  g  reinem  Jod  und  7,5  g  Kaliumjodid  in  Wasser  zu  1  1),  lüftet  den  Stopfen  des
Destillationskolbens  und  läßt,  ohne  das  Einströmen  der  Kohlensäure  zu  unterbrechen,
10  ccm  einer  wässerigen  25°/ 0 -igen  Lösung  von  Phosphorsäure  hinzufließen.  Alsdann
leitet  man  durch  die  dritte  Glasröhre  Wasserdampf  ein  und  destilliert  unter  stetigem
Durchleiten  von  Kohlensäure  50  ccm 2 )  über.“
Darauf  verfährt  man  weiter  wie  folgt;
„Man  bringt  nunmehr  die  Jodlösung,  die  noch  braun  gefärbt  sein  muß,  in
ein  Becherglas,  spült  die  Peligotsche  Röhre  gut  mit  Wasser  aus,  setzt  etwas
Salzsäure  zu,  erhitzt  das  Ganze  kurze  Zeit  und  fällt  die  durch  Oxydation  der
schwefligen  Säure  entstandene  Schwefelsäure  mit  Baryumchloridlösung  (1  Teil
kristallisiertes  Baryumchlorid  in  10  Teilen  destilliertem  Wasser  gelöst).  Im  vorliegenden ­
  Falle  ist  eine  Wägung  des  so  erhaltenen  Baryumsulfats  nicht  unbedingt
i)  Hier  nach  der  folgenden  Ziffer  e.
-)  Beabsichtigt  man  eine  quantitative  Bestimmung  der  vorhandenen  schwefligen
Säure,  so  dürfte  es  sich  empfehlen,  größere  Mengen  abzudestillieren.
            
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