Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

hitzen  im  offenen  Gefäß  und  c)  das  Verhalten  der  Butter  heim  Behandeln  mit  Milch
(Waterhouse-Prohe).  Letztere  Probe  hält  Crampton  für  die  zuverlässigste.
Da  die  wiederaufgefrisehte  Butter  zurzeit  in  Europa  noch  keine  große  Rolle
spielt,  sei  auch  auf  die  Untersuchungsverfahren  zu  ihrer  Erkennung  hier  nur
verwiesen.
B.  Untersuchung  des  Butterfettes.
„Zur  Gewinnung  des  Butterfettes  wird  die  Butter  bei  50—60°  geschmolzen
und  das  flüssige  Fett  nach  einigem  Stehen  durch  ein  trockenes  Filter  filtriert.“
Das  Ausschmelzen  und  Filtrieren  ist  möglichst  zu  beschleunigen  und  jede  übermäßig
hohe  und  lange  Erhitzung  zu  vermeiden.
Das  so  gewonnene  Butterfett  dient  zur  Untersuchung  auf  fremde  Fette
sowie  auf  fremde  Farbstoffe.  Vor  der  Entnahme  der  Proben  zu  den  verschiedenen
Bestimmungen  ist  das  Butterfett  jedesmal  wieder  bei  möglichst  niedriger  Temperatur
zu  schmelzen  und  gut  durchzumischen.
1.  Untersuchung  des  Butterfettes  auf  fremde  Fette. 1 )
Zur  Untersuchung  des  Butterfettes  auf  fremde  Fette  ist  eine  große  Zahl  von
Untersuchungsverfahren  vorgeschlagen  worden.  Trotzdem  wird  es  bis  jetzt  nicht
immer  möglich  sein,  gewisse  Verfälschungen,  wenn  sie  geschickt  ausgeführt  sind
und  sich  in  mäßigen  Grenzen  halten,  mit  voller  Bestimmtheit  nachzuweisen.
a)  Da  das  Butterfett  sich  von  allen  anderen  Speisefetten  und  ölen
durch  seinen  hohen  Gehalt  an  flüchtigen  niederen  Fettsäuren,  insbesondere  Buttersäure, ­
  unterscheidet,  so  sind  die  Verfahren,  welche  diesen  Gehalt  am  besten  zum
Ausdruck  bringen,  als  zur  Erkennung  jeglicher  Fremdfette  im  Butterfette,  bezw.
zur  Begründung  eines  Verdachts  auf  solche  am  allgemeinsten  geeignet  anzusehen;
es  sind  dies:
a)  Die  Bestimmung  der  Eeichert-Meißlschen  Zahl,  vergl.  S.  527.
ß)  Die  Bestimmung  der  Verseifungszahl,  vergl.  S.  526.
Diese  beiden  Verfahren  ergänzen  sich  und  sind  daher  stets  nebeneinander
auszuführen.  Ihre  Brauchbarkeit  erleidet  aber  dadurch  eine  Einbuße,  daß  die  nach
ihnen  für  reines  Kuhbutterfett  gefundenen  Werte  in  ziemlich  weiten  Grenzen
schwanken  können  (Vergl.  unter  „Anhaltspunkte  für  die  Beurteilung  der  Butter“
S.  566.)
b)  Zum  Nachweise  von  Pflanzenfetten  und  ölen  aller  Art  dient  die
Phytosterinacetat-Probe  nach  A.  Börner,  vergl.  S.  538.
Da  zur  Herstellung  von  Margarine  in  Deutschland  ein  Zusatz  von  Sesamöl
zum  Margarinefett  gesetzlich  vorgeschrieben  ist  (vergl.  unter  c)  und  außerdem  auch
sonst  durchweg  Pflanzenfette  und  -öle  dazu  verwendet  werden,  so  kann  die
Phytosterinacetat-Probe  auch  zur  Erkennung  der  meisten  Margarinesorten  in  Butter
dienen.
c)  Prüfung  auf  Sesam  öl.  Da  durch  die  Ausführungsbestimmungen  des
Bundesrates  vom  4.  Juli  1897  zum  Gesetz  betr.  den  Verkehr  mit  Butter  usw.  vom
15.  Juni  1897  zur  Erleichterung  der  Erkennung  von  Margarine  in  Butter  vorgeschricben
  ist,  daß  bei  der  Herstellung  von  Margarine  den  dazu  verwendeten
*)  Für  die  polizeiliche  Prüfung  auf  Grund  des  §  8  des  Gesetzes  betr.  den  Verkehr
mit  Butter  vom  15.  Juni  1897  ist  vom  Reichskanzler  unter  dem  27.  August  1897  eine
Verordnung  zur  Ausführung  der  refraktometrischen  Untersuchung  für  Polizeibeamte  erlassen,
auf  die  hier  nur  verwiesen  sei,  zumal  sie  sich  teilweise  mit  der  amtlichen  „Anweisung“
vom  1.  April  1898  deckt.
            
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