Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Schweinefett.

575

d.  h.  die  Bestimmung  des  etwaigen  Gehaltes  an  Wasser,  Fett,  Stickstoffsubstanz
und  Mineralstoffen  —  sowie  die  Bestimmung  der  freien  Fettsäuren  geschieht  im
allgemeinen  wie  bei  der  Butter  (vergl.  S.  548  u.  554).
Im  besonderen  sind  darüber  durch  die  amtliche  Anweisung  vom  1.  April
1898  zum  Gesetz  betr.  den  Verkehr  mit  Butter  usw.  vom  15.  Juni  1897  noch
folgende  Vorschriften  erlassen:
1.  Bestimmung  des  Wassers.  „Die  Bestimmung  des  Wassers  ist  nur  dann  erforderlich,
wenn  beim  Schmelzen  der  Schmalzprobe  sich  dessen  Gegenwart  zu  erkennen  gibt.
Sie  erfolgt  dann  in  der  gleichen  Weise  wie  bei  Butter.“
2.  Bestimmung  der  Mineralbestandteile.  „10  g  Schmalz  werden  geschmolzen
und  durch  ein  getrocknetes  dichtes  Filter  von  bekanntem  geringen  Aschengehalt
filtriert.  Man  entfernt  die  größte  Menge  des  Fettes  von  dem  Filter  durch  Waschen
mit  entwässertem  Äther,  verascht  alsdann  das  Filter  und  wägt  die  Asche.“
3.  Bestimmung  des  Fettes.  „Man  erhält  den  Fettgehalt  des  Schmalzes,  indem  man
die  Werte  für  den  Gehalt  an  Wasser  und  Mineralbestandteilen  von  100  ahzieht.“
Selbstverständlich  müssen  auch  etwa  vorhandene  größere  Mengen  fremder  organischer
Beimengungen  bei  der  Berechnung  des  Fettgehaltes  in  Abzug  gebracht  werden.
b)  Der  Nachweis  der  Frischhaltungsmittel  erfolgt  nach  der  Anlage  d
der  Ausführungsbestimmungen  D  zum  Fleischbeschau-Gesetz  vom  3.  Juni  1900
(vergl.  oben  S.  550—554).
c)  Der  Nachweis  fremder  Farbstoffe  in  schweinefetthaltigen  Fettzubereitungen ­
  erfolgt  nach  S.  562.
d)  Nachweis  von  fremden  Fetten,  Zu  diesen  Untersuchungen  darf
nur  das  durch  Schmelzen  bei  50—60°  und  Filtration  gewonnene  vollkommen ­
  klare  Fett  verwendet  werden.  '
a)  Der  Zusatz  aller  Pflanzenfette  und  -öle  erfolgt  am  besten  und  zuverlässigsten ­
  durch  die  Phytosterin-  bezw.  Phytosterinacetat-Probe.  Über
die  Ausführung  dieser  Proben  vergl.  S.  534—541.
Man  verwendet  am  besten  50—100  g  Fett;  bei  zu  vermutendem  höheren  Gehalt
an  Pflanzenfetten  reichen  auch  unter  Umständen  geringere  Mengen  hin;  für  die  Phytosterin-Probe
  allein  genügen  meist  10—20  g  Fett.
ß)  Als  Vorprobe  für  den  Nachweis  einer  Reihe  von  Pflanzenfetten  kann  die
Bestimmung  der  Refraktometerzahl  (vergl.  S.  521)  dienen;  diese  liegt  bei  reinen
Schweinefetten  in  der  Regel  zwischen  48,5  und  51,5  bei  40°.  Wollny  hat  für  die
refraktometrische  Untersuchung  des  Schweinefettes  ein  Spezialthermometer  anfertigen ­
  lassen;  die  Einrichtung  desselben  ist  eine  ähnliche  wie  die  des  Spezialthermometers
  für  die  Butteruntersuchung  (vergl.  S.  524).
y)  Für  den  Nachweis  von  Pflanzenölen  hat  beim  Schweinefett  die
^Jelmanssche  Reaktion 1 )  mit  Phosphormolybdänsäure  eine  gewisse  Bedeutung.
Sie  wird  nach  der  amtlichen  Anweisung  vom  1.  April  1898  zum  Gesetz  betr.  den
Verkehr  mit  Butter  usw.  vom  15.  Juni  1897  wie  folgt  ausgeführt;
„1  g  des  geschmolzenen,  klar  filtrierten  Schmalzes  löst  man  in  einem  dickwandigen, ­
  mit  Stöpsel  verschließbaren  Probierröhrchen  in  5  ccm  Chloroform,  setzt
2  ccm  einer  frisch  bereiteten  Lösung  von  Phosphormolybdänsäure  oder  phosphorn
 *olybdänsaurem  Natrium  und  einige  Tropfen  Salpetersäure  zu  und  schüttelt  so
kräftig  wie  möglich.  Bei  Abwesenheit  von  fetten  ölen  bleibt  das  Gemisch  gelb,
bei  deren  Anwesenheit  jedoch  tritt  eine  Reduktion  ein:  die  Mischung  nimmt  eine
grünliche,  bei  bedeutenden  Zusätzen  eine  smaragdgrüne  Färbung  an.  Durch  Vergleich ­
  mit  reinem  Schmalz  läßt  sich  der  Unterschied  zwischen  Gelb  und  Grün  leichter
Ö  Pharm.-Ztg.  1891,  36,  798  u.  1892,  37,  7.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.