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Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse.
Weine eingenommene Raum ist durch die Zusätze um x /i« vermehrt worden, worauf Rücksicht
zu nehmen ist.
b) Bei Rotweinen, 60 oom Rotwein werden mit Alkali neutralisiert, im Wasserbade
auf 1 / s eingedampft, filtriert, auf das ursprüngliche Maß wieder aufgefüllt und mit
6 ccm Bleiessig versetzt. Man filtriert den Niederschlag ab, setzt zu 38 com des Filtrates
3 ccm einer gesättigten Lösung von Natriumkarbonat oder einer bei 20° gesättigten Lösung
von Natriumsulfat, filtriert den Niederschlag ab und polarisiert das Filtrat. Der von dem
Rotweine eingenommene Raum wird durch die Zusätze um 1 / 5 vermehrt.
Gelingt die Entfärbung eines Weines durch Behandlung mit Bleiessig nicht vollständig,
so ist sie mittels Tierkohle auszuführen. Man mißt 50 ccm Wein in einem
Meßkölbchen ab, führt ihn in eine Porzellanschale über, neutralisiert ihn genau mit einer
Alkalilösung und verdampft den neutralisierten Wein auf etwa 25 ccm. Zu dem entgeisteten
Weinrückstande setzt man 5—10 g gereinigte Tierkohle, rührt unter Erwärmen
auf dem Wasserbade mit einem Glasstabe gut um und filtriert die Flüssigkeit ab. Die
Tierkohle wäscht man so lange mit heißem Wasser sorgfältig aus, bis je nach der Menge
des in dem Weine enthaltenen Zuckers das Filtrat 75—100 com beträgt. Man dampft
das Filtrat in einer Porzellanschale auf dem Wasserbade bis zu 30—40 ccm ein, filtriert
den Rückstand in das 50 ccm-Kölbchen zurück, wäscht die Porzellanschale und das Filter
mit Wasser aus und füllt das Filtrat bis zur Marke auf. Das Filtrat wird polarisiert;
eine Verdünnung des Weines findet bei dieser Vorbereitung nicht statt.
12. Nachweis des unreinen Stärkeznckers durch Polarisation, a) Hat man
bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 höchstens 0,1 g reduzierenden Zucker in 100 ccm
Wein gefunden, und dreht der Wein bei der gemäß No. 11 ausgeführten Polarisation nach
links oder gar nicht oder höchstens 0,3° nach rechts, so ist dem Weine unreiner Stärkezuoker
nicht zugesetzt worden.
b) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 höchstens 0,1 g reduzierenden
Zucker gefunden, und dreht der Wein mehr als 0,3° bis höchstens 0,6° nach rechts, so
ist die Möglichkeit des Vorhandenseins von Dextrin in dem Weine zu berücksichtigen und
auf dieses nach No. 19 zu prüfen. Ferner ist nach dem folgenden, unter No. 12 d beschriebenen
Verfahren die Prüfung auf die unvergorenen Bestandteile des unreinen Stärkezuokers
vorzunehmen.
c) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 höchstens 0,1 g Gesamtzucker
in 100 ccm Wein gefunden, und dreht der Wein bei der Polarisation mehr als 0,6° nach
rechts, so ist zunächst nach No. 19 auf Dextrin zu prüfen. Ist dieser Stoff in dem Weine
vorhanden, so verfährt man zum Nachweis der vergorenen Bestandteile des unreinen Stärkezuckers
nach dem folgenden, unter No. 12 d angegebenen Verfahren. Ist Dextrin nicht
vorhanden, so enthält der Wein die unvergorenen Bestandteile des unreinen Stärkezuckers.
d) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach No. 10 mehr als 0,1 g Gesamtzucker
in 100 ccm Wein gefunden, so weist man den Zusatz unreinen Stärkezuckers auf folgende
Weise nach;
a) 210 ccm Wein werden im Wasserbade auf 1 / a eingedampft; der Verdampfungsrückstand
wird mit so viel Wasser versetzt, daß die verdünnte Flüssigkeit nicht mehr
als 15°/ 0 Zucker enthält; die verdünnte Flüssigkeit wird in einem Kolben mit etwa 5 g
gärkrät’tiger Bierhefe, die optisch aktive Bestandteile nicht enthält, versetzt und so lange
bei 20—25° stehen gelassen, bis die Gärung beendet ist.
ß) Die vergorene Flüssigkeit wird mit einigen Tropfen einer 20°/ o -igen Kaliumacetatlösung
versetzt und in einer Porzellanschale auf dem Wasserbade unter Zusatz von
Quarzsand zu einem dünnen Sirup verdampft. Zu dem Rückstände setzt man unter beständigem
Umrühren allmählich 200 ccm Alkohol von 90 Maßprozent. Nachdem sich die
Flüssigkeit geklärt hat, wird der alkoholische Auszug in einen Kolben filtriert, Rückstand
und Filter mit wenig Alkohol von 90 Maßprozeut gewaschen und der Alkohol größtenteils
abdestilliert. Der Rest des Alkohols wird verdampft und der Rückstand durch Wasserzusatz
auf etwa 100 ccm gebracht. Hierzu setzt man 2—3 g gereinigte, in Wasser aufgeschlammte
Tierkohle, rührt mit einem Glasstabe wiederholt tüchtig um, filtriert die entfärbte
Flüssigkeit in einen kleinen eingeteilten Zylinder und wäscht die Tierkohle mit