Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Obst-  und  Beerenfrüchte  sowie  deren  Erzeugnisse.

Weine  eingenommene  Raum  ist  durch  die  Zusätze  um  x /i«  vermehrt  worden,  worauf  Rücksicht ­
  zu  nehmen  ist.
b)  Bei  Rotweinen,  60  oom  Rotwein  werden  mit  Alkali  neutralisiert,  im  Wasserbade ­
  auf  1 / s  eingedampft,  filtriert,  auf  das  ursprüngliche  Maß  wieder  aufgefüllt  und  mit
6  ccm  Bleiessig  versetzt.  Man  filtriert  den  Niederschlag  ab,  setzt  zu  38  com  des  Filtrates
3  ccm  einer  gesättigten  Lösung  von  Natriumkarbonat  oder  einer  bei  20°  gesättigten  Lösung
von  Natriumsulfat,  filtriert  den  Niederschlag  ab  und  polarisiert  das  Filtrat.  Der  von  dem
Rotweine  eingenommene  Raum  wird  durch  die  Zusätze  um  1 / 5  vermehrt.
Gelingt  die  Entfärbung  eines  Weines  durch  Behandlung  mit  Bleiessig  nicht  vollständig, ­
  so  ist  sie  mittels  Tierkohle  auszuführen.  Man  mißt  50  ccm  Wein  in  einem
Meßkölbchen  ab,  führt  ihn  in  eine  Porzellanschale  über,  neutralisiert  ihn  genau  mit  einer
Alkalilösung  und  verdampft  den  neutralisierten  Wein  auf  etwa  25  ccm.  Zu  dem  entgeisteten
  Weinrückstande  setzt  man  5—10  g  gereinigte  Tierkohle,  rührt  unter  Erwärmen
auf  dem  Wasserbade  mit  einem  Glasstabe  gut  um  und  filtriert  die  Flüssigkeit  ab.  Die
Tierkohle  wäscht  man  so  lange  mit  heißem  Wasser  sorgfältig  aus,  bis  je  nach  der  Menge
des  in  dem  Weine  enthaltenen  Zuckers  das  Filtrat  75—100  com  beträgt.  Man  dampft
das  Filtrat  in  einer  Porzellanschale  auf  dem  Wasserbade  bis  zu  30—40  ccm  ein,  filtriert
den  Rückstand  in  das  50  ccm-Kölbchen  zurück,  wäscht  die  Porzellanschale  und  das  Filter
mit  Wasser  aus  und  füllt  das  Filtrat  bis  zur  Marke  auf.  Das  Filtrat  wird  polarisiert;
eine  Verdünnung  des  Weines  findet  bei  dieser  Vorbereitung  nicht  statt.
12.  Nachweis  des  unreinen  Stärkeznckers  durch  Polarisation,  a)  Hat  man
bei  der  Zuckerbestimmung  nach  No.  10  höchstens  0,1  g  reduzierenden  Zucker  in  100  ccm
Wein  gefunden,  und  dreht  der  Wein  bei  der  gemäß  No.  11  ausgeführten  Polarisation  nach
links  oder  gar  nicht  oder  höchstens  0,3°  nach  rechts,  so  ist  dem  Weine  unreiner  Stärkezuoker
  nicht  zugesetzt  worden.
b)  Hat  man  bei  der  Zuckerbestimmung  nach  No.  10  höchstens  0,1  g  reduzierenden
Zucker  gefunden,  und  dreht  der  Wein  mehr  als  0,3°  bis  höchstens  0,6°  nach  rechts,  so
ist  die  Möglichkeit  des  Vorhandenseins  von  Dextrin  in  dem  Weine  zu  berücksichtigen  und
auf  dieses  nach  No.  19  zu  prüfen.  Ferner  ist  nach  dem  folgenden,  unter  No.  12  d  beschriebenen ­
  Verfahren  die  Prüfung  auf  die  unvergorenen  Bestandteile  des  unreinen  Stärkezuokers
  vorzunehmen.
c)  Hat  man  bei  der  Zuckerbestimmung  nach  No.  10  höchstens  0,1  g  Gesamtzucker
in  100  ccm  Wein  gefunden,  und  dreht  der  Wein  bei  der  Polarisation  mehr  als  0,6°  nach
rechts,  so  ist  zunächst  nach  No.  19  auf  Dextrin  zu  prüfen.  Ist  dieser  Stoff  in  dem  Weine
vorhanden,  so  verfährt  man  zum  Nachweis  der  vergorenen  Bestandteile  des  unreinen  Stärkezuckers ­
  nach  dem  folgenden,  unter  No.  12  d  angegebenen  Verfahren.  Ist  Dextrin  nicht
vorhanden,  so  enthält  der  Wein  die  unvergorenen  Bestandteile  des  unreinen  Stärkezuckers.
d)  Hat  man  bei  der  Zuckerbestimmung  nach  No.  10  mehr  als  0,1  g  Gesamtzucker
in  100  ccm  Wein  gefunden,  so  weist  man  den  Zusatz  unreinen  Stärkezuckers  auf  folgende
Weise  nach;
a)  210  ccm  Wein  werden  im  Wasserbade  auf  1 / a  eingedampft;  der  Verdampfungsrückstand ­
  wird  mit  so  viel  Wasser  versetzt,  daß  die  verdünnte  Flüssigkeit  nicht  mehr
als  15°/ 0  Zucker  enthält;  die  verdünnte  Flüssigkeit  wird  in  einem  Kolben  mit  etwa  5  g
gärkrät’tiger  Bierhefe,  die  optisch  aktive  Bestandteile  nicht  enthält,  versetzt  und  so  lange
bei  20—25°  stehen  gelassen,  bis  die  Gärung  beendet  ist.
ß)  Die  vergorene  Flüssigkeit  wird  mit  einigen  Tropfen  einer  20°/ o -igen  Kaliumacetatlösung ­
  versetzt  und  in  einer  Porzellanschale  auf  dem  Wasserbade  unter  Zusatz  von
Quarzsand  zu  einem  dünnen  Sirup  verdampft.  Zu  dem  Rückstände  setzt  man  unter  beständigem ­
  Umrühren  allmählich  200  ccm  Alkohol  von  90  Maßprozent.  Nachdem  sich  die
Flüssigkeit  geklärt  hat,  wird  der  alkoholische  Auszug  in  einen  Kolben  filtriert,  Rückstand
und  Filter  mit  wenig  Alkohol  von  90  Maßprozeut  gewaschen  und  der  Alkohol  größtenteils
abdestilliert.  Der  Rest  des  Alkohols  wird  verdampft  und  der  Rückstand  durch  Wasserzusatz ­
  auf  etwa  100  ccm  gebracht.  Hierzu  setzt  man  2—3  g  gereinigte,  in  Wasser  aufgeschlammte ­
  Tierkohle,  rührt  mit  einem  Glasstabe  wiederholt  tüchtig  um,  filtriert  die  entfärbte ­
  Flüssigkeit  in  einen  kleinen  eingeteilten  Zylinder  und  wäscht  die  Tierkohle  mit
            
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