Wein.
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veilchenblauen Zone an der Berührungsfläche beider Flüssigkeiten soll die Anwesenheit
des Dulcins beweisen.
Zum Nachweise von Saccharin kann auch die Überführung desselben in Salizylsäure
und der Nachweis der letzteren dienen. Der in der oben angegebenen Weise erhaltene
Rückstand des Äther-Petrolätherauszuges wird mit wenig Natronlauge auf dem Wasserhade
zur Trockne verdampft und mit 3 / a —1 g Ätznatron 1 / 2 Stunde im Silbertiegel (am besten
im Olbade) bei 250° geschmolzen. Die mit Wasser aufgenommene und mit Schwefelsäure
angesäuerte Schmelze zieht man mit Äther aus, verdampft diesen und prüft den Rückstand
mit Bisenchloridlösung auf Salizylsäure.
Selbstverständlich muß man sich vorher durch Prüfen des Rückstandes des Äther-
Petrolätherauszuges mit Eisenchloridlösung von der Abwesenheit von Salizylsäure in dem
Weine überzeugt haben. Ist in dem Weine Salizylsäure vorhanden, so schmilzt man den
Rückstand des Äther-Petrolätherauszuges mit Soda und Salpeter und prüft die Schmelze
auf Schwefelsäure, die sich bei Anwesenheit von Saccharin aus der Sulfogruppe des
Saccharins bildet.
Über weitere Verfahren zum qualitativen Nachweis von Saccharin siehe K. Windisch
1. c. S. 141.
18. Nachweis der Salizylsäure. „50 ccm Wein werden in einem zylindrischen
Soheidetriohter mit 50 ccm eines Gemisches aus gleichen Raumteilen Äther und Petroleum
äther versetzt und mit der Vorsicht häufig umgeschüttelt, daß keine Emulsion entsteht,
aber doch eine genügende Mischung der Flüssigkeiten stattfindet. Hierauf hebt man die
Äther-Petroleumätherschioht ab, filtriert sie durch ein trockenes Filter, verdunstet das
Äthergemisch auf dem Wasserbade und versetzt den Rückstand mit einigen Tropfen
Eisenchloridlösung. Eine rotviolette Färbung zeigt die Gegenwart von Salizylsäure an.
Entsteht dagegen eine schwarze oder dunkelbraune Färbung, so versetzt man die
Mischung mit einem Tropfen Salzsäure, nimmt sie mit Wasser auf, schüttelt die Lösung
mit Äther-Petroleumäther aus und verfährt mit dem Auszug nach der oben gegebenen
Vorschrift.“
19. Nachweis von arabischem Gummi und Dextrin. „Man versetzt 4 ccm Wein
mit 10 ccm Alkohol von 96 Maßprozent. Entsteht hierbei nur eine geringe Trübung,
welche sich in Flocken absetzt, so ist weder Gummi noch Dextrin anwesend. Entsteht
dagegen ein klumpiger, zäher Niederschlag, der zum Teil zu Boden fällt, zum Teil an
den Wandungen des Gefäßes hängen bleibt, so muß der Wein nach dem folgenden Ver
fahren geprüft werden.“
„100 ccm Wein werden auf etwa 5 ccm eingedampft und unter Umrühren so lange
mit Alkohol von 90 Maßprozent versetzt, als noch ein Niederschlag entsteht. Nach
2 Stunden filtriert man den Niederschlag ab, löst ihn in 30 ccm Wasser und führt die
Lösung in ein Kölbchen von etwa 100 ccm Inhalt über. Man fügt 1 ccm Salzsäure von
1,12 spezifischem Gewicht hinzu, verschließt das Kölbchen mit einem Stopfen, durch
welchen ein 1 m langes, beiderseits offenes Rohr führt, und erhitzt das Gemisch 3 Stunden
im kochenden Wasserbade. Nach dem Erkalten wird die Flüssigkeit mit Sodalösung
alkalisch gemacht, auf ein bestimmtes Maß verdünnt und der entstandene Zucker mit
Fehlingscher Lösung nach dem unter No. 10 beschriebenen Verfahren bestimmt. Der
Zucker ist aus zugesetztem Dextrin oder arabischem Gummi gebildet worden; Weine
ohne diese Zusätze geben, in der beschriebenen Weise behandelt, höchstens Spuren einer
Zuckerreaktion.“
Anmerkung des Verfassers:
Um zu entscheiden, ob einem Weine Dextrin oder Gummi zugesetzt ist, benutzt
man die wässerige Lösung des durch den Alkoholzusatz entstandenen Niederschlages, die
bei Gegenwart von Dextrin rechtsdrehend, dagegen bei Anwesenheit von arabischem Gummi
linksdrehend ist. Die Lösung der aus dem Gummi durch Erhitzen mit Salzsäure ent
stehenden Galaktose dreht stärker rechts, als die aus dem Dextrin gebildete Glukose. Ein
■weiteres Unterscheidungsmittel von Gummi und Dextrin bildet das Verhalten gegen Blei
ossig, durch welchen Gummi aus seinen Lösungen gefällt wird, Dextrin aber nicht.