Wein.
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des Gerbstoffgehaltes ergeben. Die Eisenniedersohläge wurden durch Aufschütteln gleich
mäßig in der Flüssigkeit verteilt und es zeigten sich:
bei 0,05 °/ 0 Gerbstoffgehalt die oberen 18 mm dicken Plüssigkeitsschichten völlig undurch
sichtig, die unteren 8 mm dicken Flüssigkeitsschichten nur äußerst schwach
durchscheinend;
„ 0,02 „ Gerbstoff obere Schichten durchscheinend, untere durchsichtig;
„ 0,01 „ obere und untere Schichten deutlich durchsichtig; die Flüssigkeit dunkelblaugrau;
„ 0,005 „ die Flüssigkeit lichtblaugrau;
„ 0,002 „ „ „ noch deutlich grünlichgelb;
„ 0,001 „ „ „ sehr schwach grünlichgelb.
Weine mit mehr als 0,05 °/ 0 Gerbstoff, bei denen sich die Gerbstoffniederschläge nach
24 Stunden nicht völlig absetzen, sind mit gemessenen Mengen Wasser so weit zu ver
dünnen, bis ihr Gerbstoffgehalt innerhalb der aufgeftihrten Zahlenwerte liegt.
Bei Rotweinen mit hohem Gerbstoffgehalt führt man die Fällung des Gerbstoffes als
Eisenoxydsalz am besten zunächst in graduierten Zylindern zu 25 ccm aus, erleichtert das
Absetzen des Niederschlages alsbald durch Verdünnen von 11 auf 22 ccm, und erst, wenn
er sich auch dann nicht absetzen mag, nimmt man mit dem entsprechend verdünnten
Wein eine kolorimetrische oder opakimetrische Yergleichsprüfung in dem oben beschriebenen
Gläschen vor.
Genauere Ergebnisse erhält man nach dem Oxydationsverfahren von Neubauer-
Loewenthal 1 ), bei welchem die Gerb- und Farbstoffe des Weines in der Kälte durch
Kaliumpermanganat in schwefelsaurer Lösung oxydiert werden.
Bezüglich der Ausführung dieser sowie anderer Verfahren zur Qerbstoffbestimmung
im Wein muß auf die Quellen oder auf die ausführlicheren Werke, wie des Verfassers
Chemie der menschlichen Nahrungs- und Genußmittel, Berlin bei Julius Springer, oder
K. Windisch (1, c. S. 165ff.) verwiesen werden (vergl. auch S. 715).
2. Nach M. Barth 1 2 ) enthalten Tresterweine verhältnismäßig mehr Gerbsäure
als Traubenweine, welche den Extraktgehalt einseitig und unzulässig erhöht. Die Trester
extraktbestandteile entsprechen mindestens dem 5-fachen Betrage der aus den Trestern in
Lösung gehenden Qerbstoffmenge, Barth forderte daher (1899), daß bei solchen Weinen,
die im Wege einer normalen Kellerbehandlung einen Teil ihres Extraktes der Auslaugung
von Trester verdanken, nach Abzug der 5-fachen Menge des Gerbstoffgehaltes vom Ge
samtextrakt noch ein Rest verbleiben muß, welcher der Forderung der Bekanntmachung
des Bundesrates vom 29. April 1892 entspricht, also 1,5 g Extraktrest zeigt; verbleibt
nach Abzug der 5-fachen Menge des Gerbstoffgehaltes vom Gesamtextrakt weniger als
1,5 g Extraktrest, so liegen Tresterweine bezw. Gemische von diesen mit Traubenweinen
vor. Dieser Vorschlag M. Barths scheint, abgesehen davon, daß die Grenze für den
Extrakt jetzt 1,6 g in 100 ccm beträgt, bis jetzt keine allgemeine Berücksichtigung gefunden
zu haben.
21. Bestimmung des Chlors. „Man läßt 50 ccm Wein aus einer Pipette in ein
Becherglas fließen, macht ihn mit einer Lösung von Natriumkarbonat alkalisch und er
wärmt das Gemisch mit aufgedecktem Uhrglase bis zum Aufhören der Kohlensäure
entwickelung. Den Inhalt des Becherglases bringt man in eine Platinschale, dampft ihn
ein, verkohlt den Rückstand und verascht genau in der bei der Bestimmung der Mineral
bestandteile (No. 4) angegebenen Weise. Die Asche wird mit einem Tropfen Salpetersäure
befeuchtet, mit warmem Wasser ausgezogen, die Lösung in ein Beoherglas filtriert und
unter Umrnhren so lange mit Silbernitratlösung (1 Teil Silbernitrat in 20 Teilen Wasser
gelöst) versetzt, als noch ein Niederschlag entsteht. Man erhitzt das Gemisch kurze Zeit
im Wasserbade, läßt es an einem dunklen Orte erkalten, sammelt den Niederschlag auf
einem Filter von bekanntem Aschengehalte, wäscht denselben mit heißem Wasser bis zum
Verschwinden der sauren Reaktion aus und trocknet den Niederschlag auf dem Filter bei
100°. Das Filter wird in einem gewogenen Porzellantiegel mit Deckel verbrannt. Nach
1 ) Annal. Oenol. 1873, 2, 1.
2 ) Zeitsohr. f. Untersuchung d. Nahrungs- und Genußmittel 1899, 2, 106.