Untersuchungen im Laboratorium.
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Notwendige Bestimmungen.
1. Von der physikalischen Unter- (
suchung:
Feststellung des Aussehens, des Geruches
und Geschmackes.
2. Von der chemischen Untersuchung:
a) Abdampfrückstand bei 110°,
b) Glühverlust,
c) Kaliumpermanganatverbrauch bezw.
Sauerstoffverbrauch,
d) Chlor,
e) Schwefelsäure,
f) Ammoniak,
g) salpetrige Säure,
h) Salpetersäure,
i) Eisen undManganbeiLeitungswasser, [
k) Kalk,
l) Magnesia,
m) Blei bei Leitungswasser.
3. Mikroskopische Untersuchung der
sichtbaren Schwebestoffe bezw. desBoden-
satzes auf organische Bestandteile, sowie |
auf pflanzliche und tierische Lebewesen.
4. Feststellung der Anzahl der Mikro-
phytenkeime.
Wünschenswerte Bestimmungen.
1. Von der physikalischen Unter
suchung;
Feststellung der Temperatur.
2. Von der chemischen Untersuchung:
a) Gewichtsbestimmung der organischen
und unorganischen Schwebestoffe,
wenn solche sichtbar sind,
b) Bestimmung der Kohlensäure in den
einzelnen Bindungsformen,
c) Phosphorsäure und Kieselsäure,
d) gasförmig gelöster Sauerstoff und
vielleicht Stickstoff,
e) Schwefelwasserstoff,
fj Tonerde, Mangan, Kupfer, Zink und
Alkalien,
g) Albuminoidammoniak,
h) Gesamtstickstoff.
3. Mikroskopische Bestimmung der
Arten der niederen pflanzlichen und
tierischen Lebewesen.
4. Feststellung der ArtenderBakterien,
besonders wenn es sich um die Frage
handelt, ob das Wasser die Ursache von
ansteckenden Krankheiten ist.
Ausführung der Untersuchungen.
a) Physikalische Untersuchung des Wassers, Hierüber vergl. vor
stehend S. 799.
Falls eine Bestimmung des spezifischen Gewichtes des Wassers erforderlich
sein sollte, wird sie mittels des Pyknometers (S. 449) bezw. wie bei Wein (S. 758)
vorgenommen.
b) Chemische Untersuchung des Wassers. Die chemische Untersuchung
eines Wassers richtet sieh in erster Linie nach der Fragestellung und der Art der
Nutzungszwecke eines Wassers. Letztere sind für gewerbliche Zwecke bereits bei
den einzelnen gewerblich wichtigen Stoffen angegeben.
Sämtliche Bestimmungen werden auf 1 1 berechnet und zweck
mäßig in Milligramm angegeben.
1. Schwebestoffe. Die Bestimmung der Schwebestoffe wird für ein Trink
wasser nur in seltenen Fällen notwendig. Falls dies der Fall ist, verfährt man
wie bei Schmutzwasser (vergl. folgenden Abschnitt). 1 )
*) Nach K. Kißkalt (Hygien. Eundsohau 1904, 14, 1036) wird die Menge der
Schwebestoffe im Wasser auch wohl in der Weise bestimmt, daß man das Wasser in einen
mit seitlichem Bodenabflußrohr versehenen Zylinder gibt, diesen auf die Snellensche
Schriftprobe No. 1 stellt und so lange Wasser ausfließen läßt, bis man die einzelnen Buch
staben deutlich erkennen kann. Kißkalt selbst schlägt vor, das Wasser in einen 20 cm
langen, 7 cm weiten Zylinder aus geschwärztem Blech, der oben offen, unten mit einer
Glasplatte versehen ist, zu geben, durch den Zylinder in einem dunkeln Zimmer einen
Lichtstrahl (elektrisches oder Gasglühlicht) fallen zu lassen und die Stärke des auf das
Papier fallenden Lichtes mit Hilfe des Webersohen Photometers im Verhältnis zu der
natürlichen Lichtquelle in Meterkerzen zu bestimmen.