Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Untersuchungen im Laboratorium. 
805 
Notwendige Bestimmungen. 
1. Von der physikalischen Unter- ( 
suchung: 
Feststellung des Aussehens, des Geruches 
und Geschmackes. 
2. Von der chemischen Untersuchung: 
a) Abdampfrückstand bei 110°, 
b) Glühverlust, 
c) Kaliumpermanganatverbrauch bezw. 
Sauerstoffverbrauch, 
d) Chlor, 
e) Schwefelsäure, 
f) Ammoniak, 
g) salpetrige Säure, 
h) Salpetersäure, 
i) Eisen undManganbeiLeitungswasser, [ 
k) Kalk, 
l) Magnesia, 
m) Blei bei Leitungswasser. 
3. Mikroskopische Untersuchung der 
sichtbaren Schwebestoffe bezw. desBoden- 
satzes auf organische Bestandteile, sowie | 
auf pflanzliche und tierische Lebewesen. 
4. Feststellung der Anzahl der Mikro- 
phytenkeime. 
Wünschenswerte Bestimmungen. 
1. Von der physikalischen Unter 
suchung; 
Feststellung der Temperatur. 
2. Von der chemischen Untersuchung: 
a) Gewichtsbestimmung der organischen 
und unorganischen Schwebestoffe, 
wenn solche sichtbar sind, 
b) Bestimmung der Kohlensäure in den 
einzelnen Bindungsformen, 
c) Phosphorsäure und Kieselsäure, 
d) gasförmig gelöster Sauerstoff und 
vielleicht Stickstoff, 
e) Schwefelwasserstoff, 
fj Tonerde, Mangan, Kupfer, Zink und 
Alkalien, 
g) Albuminoidammoniak, 
h) Gesamtstickstoff. 
3. Mikroskopische Bestimmung der 
Arten der niederen pflanzlichen und 
tierischen Lebewesen. 
4. Feststellung der ArtenderBakterien, 
besonders wenn es sich um die Frage 
handelt, ob das Wasser die Ursache von 
ansteckenden Krankheiten ist. 
Ausführung der Untersuchungen. 
a) Physikalische Untersuchung des Wassers, Hierüber vergl. vor 
stehend S. 799. 
Falls eine Bestimmung des spezifischen Gewichtes des Wassers erforderlich 
sein sollte, wird sie mittels des Pyknometers (S. 449) bezw. wie bei Wein (S. 758) 
vorgenommen. 
b) Chemische Untersuchung des Wassers. Die chemische Untersuchung 
eines Wassers richtet sieh in erster Linie nach der Fragestellung und der Art der 
Nutzungszwecke eines Wassers. Letztere sind für gewerbliche Zwecke bereits bei 
den einzelnen gewerblich wichtigen Stoffen angegeben. 
Sämtliche Bestimmungen werden auf 1 1 berechnet und zweck 
mäßig in Milligramm angegeben. 
1. Schwebestoffe. Die Bestimmung der Schwebestoffe wird für ein Trink 
wasser nur in seltenen Fällen notwendig. Falls dies der Fall ist, verfährt man 
wie bei Schmutzwasser (vergl. folgenden Abschnitt). 1 ) 
*) Nach K. Kißkalt (Hygien. Eundsohau 1904, 14, 1036) wird die Menge der 
Schwebestoffe im Wasser auch wohl in der Weise bestimmt, daß man das Wasser in einen 
mit seitlichem Bodenabflußrohr versehenen Zylinder gibt, diesen auf die Snellensche 
Schriftprobe No. 1 stellt und so lange Wasser ausfließen läßt, bis man die einzelnen Buch 
staben deutlich erkennen kann. Kißkalt selbst schlägt vor, das Wasser in einen 20 cm 
langen, 7 cm weiten Zylinder aus geschwärztem Blech, der oben offen, unten mit einer 
Glasplatte versehen ist, zu geben, durch den Zylinder in einem dunkeln Zimmer einen 
Lichtstrahl (elektrisches oder Gasglühlicht) fallen zu lassen und die Stärke des auf das 
Papier fallenden Lichtes mit Hilfe des Webersohen Photometers im Verhältnis zu der 
natürlichen Lichtquelle in Meterkerzen zu bestimmen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.