Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Trinkwasser.

Wassers,  sei  es  aus  den  Bodenschichten,  oder  durch  besondere  Zuflüsse,  oder  durch  ungenügend ­
  wirkende  Filtration.
3.  Ein  Wasser,  welches  pathogene  Mikroorganismen  enthält  oder  begründeten  Verdacht ­
  für  das  Vorhandensein  derselben  gibt,  ist  stets  vom  Genüße  auszusohließen.
Über  die  Beurteilung  eines  Wassers  nach  den  Bakterien  arten  vergl.  die  Angaben
in  Abschnitt  II  S.  832.
D.  Gesamtbeurteilung  auf  Grund  des  chemischen  und  bakteriologischen
Befundes.
1.  Trifft  bei  einem  Wasser  hohe  Keimzahl  mit  dem  Vorhandensein  von  Ammoniak,
salpetriger  Säure,  großen  Mengen  gelöster  organischer  Stoffe  (hoher  Permanganatverbrauch,
Schwärzen  des  Abdampfrückstandes  bei  dem  Erhitzen  und  Vorhandensein  von  Albuminoid-Ammoniak
  usw.)  zusammen,  so  muß  das  Wasser  unbedingt  verworfen  werden.
2.  Liegt  hoher  Keimgehalt  einerseits  und  liegen  andererseits  keinerlei  belastende
Umstände  hinsichtlich  der  chemischen  Zusammensetzung  vor,  so  ist  die  Annahme  berechtigt, ­
  dass  das  Wasser  rein  ist.  Die  hohe  Keimzahl  kann  dann  bedingt  sein  durch
Fehler  in  der  Wassergewinnungaanlage.  In  einem  solchen  Falle  muß  zunächst  die  Wassergewinnungsanlage ­
  einer  genauen  Musterung  unterworfen  werden.
3.  Ist  ein  Wasser  verhältnismäßig  reich  an  gelösten  Bestandteilen  im  Gesamten  und
weist  es  hohe  Gehalte  an  Nitraten  und  Chloriden  auf,  bei  gleichzeitigem  Vorhandensein
von  Ammoniak  und  mittleren  Mengen  an  gelösten  organischen  Stoffen,  so  entstammt  das
Wasser  einem  verunreinigten  Boden,  wie  er  sich  als  Untergrund  von  Städten,  Gehöften  usw.
häufig  findet.  Ein  solches  Wasser  kann  bei  einer  einzelnen  Untersuchung  niedere  Keimzahlen ­
  geben,  aber  hei  einer  Wiederholung  hohe,  ja  auch  sehr  hohe  Keimzahlen.  Wenn
man  bei  niederem  Keimgehalt  auf  Grund  einer  einmaligen  Untersuchung  ein  solches
Wasser  auch  nicht  geradezu  beanstanden  muß.  so  dürfte  es  doch  stets  geraten  sein,  darauf
hinzuweisen,  daß  ein  solches  Wasser  unter  anderen  Verhältnissen  verunreinigt  werden
kann.  Denn  während  zu  einer  Zeit  die  Filtrationsfähigkeit  des  Bodens  noch  eine  genügende
war,  kann  sie  unter  veränderten  Verhältnissen  nicht  mehr  ausreichen,  und  dann  kann  eine
Verunreinigung  des  Wassers  eintreten.
4.  Die  alleinige  örtliche  Besichtigung  einer  Wasserversorgungsquelle
(Brunnen)  kann  niemals  einen  sicheren  Aufschluß  über  die  Beschaffenheit  eines  unterirdischen ­
  Wassers  geben,  oder  nur  dann,  wenn  direkte  Zuflüsse  äußerlich  sichtbar  sind.
Anhang.  Bei  der  Wichtigkeit  einer  richtigen  Wasserversorgung,  auch  für  einzelne
Haushaltungen,  mögen  hier  einige  Hauptgesichtspuukte 2 )  aufgeführt  werden,  welche  bei
der  Anlage  eines  Brunnens  zu  beachten  sind:
1.  der  Brunnenmantel  muß  bis  in  die  wasserführende  Schicht  hinein  oder  mindestens
6  m  tief  vom  umgebenden  Erdboden  aus,  wasserdicht  sein;
2.  der  Brunnenmantel  muß  bis  in  die  wasserführende  Schicht  wasserdicht  an  das
umgehende  Erdreich,  das  Aushuhgelände,  angeschlossen  werden,  so  daß
3.  nur  der  offene  Boden  des  Schachtes  wasserdurchlässig  ist  und  allein  als  Eintrittsstelle ­
  für  das  Grundwasser  dient.
In  der  Fig.  317  sind  M 1  Bruchsteine  und  M 2  Ziegelsteine;  beide  sollen  zur  Dichtung
in  Zement-  oder  Traßmörtel  gelegt  und  der  ganze  Brunnenmantel  innen  glatt  mit  Zementmörtel ­
  verputzt  sein.  Der  Baum  zwischen  dem  Aushubgelände  und  dem  Brunnenmantel
wird  am  besten  mit  Lehm,  Letten,  Ton  oder  selbst  mit  Zement  oder  Traß  ausgestampft;
4.  die  ganze  Umgebung  muß  so  nivelliert  werden,  daß  alles  auffallende  Wasser  und
aller  Schmutz  durch  natürliches  Gefälle  stets  vom  Brunnen  weg  und  niemals  zu  ihm  hingeführt ­
  wird  (wie  es  die  Lage  des  Hofpflasters  St  und  der  Steinplatten  PI'  in  der  beigegegebenen ­
  Figur  wiedergeben);
5.  die  wasserdichte  Brunnenwand  muß  den  Erdboden  etwas  überragen  in  Form  eines
mindestens  15  cm  hohen  Brunnenkranzes  pl;
6.  der  Kessel  oder  Schacht  des  Brunnens  muß  auf  dem  Brunnenkranze  pl  durch  in
Zement  gelegte,  mit  Falz  zusammenstoßende  Steinplatten  Pl  oder  durch  gußeiserne  Deckel
a )  Vergl.  F.  Hüppe,  Journ.  f.  Gasbeleuchtung  u.  Wasserversorgung  1889,  32,  15.
            
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