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Trinkwasser.
Wassers, sei es aus den Bodenschichten, oder durch besondere Zuflüsse, oder durch ungenügend
wirkende Filtration.
3. Ein Wasser, welches pathogene Mikroorganismen enthält oder begründeten Verdacht
für das Vorhandensein derselben gibt, ist stets vom Genüße auszusohließen.
Über die Beurteilung eines Wassers nach den Bakterien arten vergl. die Angaben
in Abschnitt II S. 832.
D. Gesamtbeurteilung auf Grund des chemischen und bakteriologischen
Befundes.
1. Trifft bei einem Wasser hohe Keimzahl mit dem Vorhandensein von Ammoniak,
salpetriger Säure, großen Mengen gelöster organischer Stoffe (hoher Permanganatverbrauch,
Schwärzen des Abdampfrückstandes bei dem Erhitzen und Vorhandensein von Albuminoid-Ammoniak
usw.) zusammen, so muß das Wasser unbedingt verworfen werden.
2. Liegt hoher Keimgehalt einerseits und liegen andererseits keinerlei belastende
Umstände hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung vor, so ist die Annahme berechtigt,
dass das Wasser rein ist. Die hohe Keimzahl kann dann bedingt sein durch
Fehler in der Wassergewinnungaanlage. In einem solchen Falle muß zunächst die Wassergewinnungsanlage
einer genauen Musterung unterworfen werden.
3. Ist ein Wasser verhältnismäßig reich an gelösten Bestandteilen im Gesamten und
weist es hohe Gehalte an Nitraten und Chloriden auf, bei gleichzeitigem Vorhandensein
von Ammoniak und mittleren Mengen an gelösten organischen Stoffen, so entstammt das
Wasser einem verunreinigten Boden, wie er sich als Untergrund von Städten, Gehöften usw.
häufig findet. Ein solches Wasser kann bei einer einzelnen Untersuchung niedere Keimzahlen
geben, aber hei einer Wiederholung hohe, ja auch sehr hohe Keimzahlen. Wenn
man bei niederem Keimgehalt auf Grund einer einmaligen Untersuchung ein solches
Wasser auch nicht geradezu beanstanden muß. so dürfte es doch stets geraten sein, darauf
hinzuweisen, daß ein solches Wasser unter anderen Verhältnissen verunreinigt werden
kann. Denn während zu einer Zeit die Filtrationsfähigkeit des Bodens noch eine genügende
war, kann sie unter veränderten Verhältnissen nicht mehr ausreichen, und dann kann eine
Verunreinigung des Wassers eintreten.
4. Die alleinige örtliche Besichtigung einer Wasserversorgungsquelle
(Brunnen) kann niemals einen sicheren Aufschluß über die Beschaffenheit eines unterirdischen
Wassers geben, oder nur dann, wenn direkte Zuflüsse äußerlich sichtbar sind.
Anhang. Bei der Wichtigkeit einer richtigen Wasserversorgung, auch für einzelne
Haushaltungen, mögen hier einige Hauptgesichtspuukte 2 ) aufgeführt werden, welche bei
der Anlage eines Brunnens zu beachten sind:
1. der Brunnenmantel muß bis in die wasserführende Schicht hinein oder mindestens
6 m tief vom umgebenden Erdboden aus, wasserdicht sein;
2. der Brunnenmantel muß bis in die wasserführende Schicht wasserdicht an das
umgehende Erdreich, das Aushuhgelände, angeschlossen werden, so daß
3. nur der offene Boden des Schachtes wasserdurchlässig ist und allein als Eintrittsstelle
für das Grundwasser dient.
In der Fig. 317 sind M 1 Bruchsteine und M 2 Ziegelsteine; beide sollen zur Dichtung
in Zement- oder Traßmörtel gelegt und der ganze Brunnenmantel innen glatt mit Zementmörtel
verputzt sein. Der Baum zwischen dem Aushubgelände und dem Brunnenmantel
wird am besten mit Lehm, Letten, Ton oder selbst mit Zement oder Traß ausgestampft;
4. die ganze Umgebung muß so nivelliert werden, daß alles auffallende Wasser und
aller Schmutz durch natürliches Gefälle stets vom Brunnen weg und niemals zu ihm hingeführt
wird (wie es die Lage des Hofpflasters St und der Steinplatten PI' in der beigegegebenen
Figur wiedergeben);
5. die wasserdichte Brunnenwand muß den Erdboden etwas überragen in Form eines
mindestens 15 cm hohen Brunnenkranzes pl;
6. der Kessel oder Schacht des Brunnens muß auf dem Brunnenkranze pl durch in
Zement gelegte, mit Falz zusammenstoßende Steinplatten Pl oder durch gußeiserne Deckel
a ) Vergl. F. Hüppe, Journ. f. Gasbeleuchtung u. Wasserversorgung 1889, 32, 15.