Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

854

Schmutzwasser.

könnte;  denn  die  zu  "beantwortenden  Fragen  sind  gar  zu  mannigfaltig  und  womöglich
in  jedem  besonderen  Falle  verschieden.  Aber  es  gibt  wenigstens  eine  Art  von
Sohmutzwässern,  deren  Untersuchung  von  einem  allgemeinen  Gesichtspunkte  aus
besprochen  werden  kann,  nämlich  die  mit  mehr  oder  weniger  reichlichen
Mengen  organischer,  fauliger  oder  fäulnisfähiger  Stoffe.
Diese  Art  Schmutzwässer  haben  in  landwirtschaftlicher  Hinsicht  ein  mehrseitiges ­
  Interesse,  einerseits  weil  auch  die  Abwässer  der  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe ­
  zu  dieser  Gruppe  gehören,  andererseits  weil  sie  zwar  schädlich  für  Fischzucht, ­
  Viehtränke,  Waschen,  Spülen  usw.  sind,  aber  doch  auch  wieder  Vorteile  für
die  Landwirtschaft  bringen  können,  wenn  sie  z.  B.  zur  Berieselung  benutzt  werden.
Die  sonstigen  Schmutzwässer  mit  vorwiegend  mineralischen  und  in  landwirtschaftlicher ­
  Hinsicht  schädlichen  Verunreinigungen  (z.  B.  freien  Mineralsäuren,
Chlornatrium,  Chlorcalcium,  Chlormagnesium,  Ehodanammonium  (Gasfabriken),  Ferro-,
Zink-,  Kupfersulfat  bezw.  -nitrat,  Ferrochlorid  usw.  usw.)  bieten  bei  der  Untersuchung ­
  für  den  Chemiker  weniger  Schwierigkeit  und  werden  im  allgemeinen  unter
Berücksichtigung  der  abnormen  Bestandteile  wie  gewöhnliches  Wasser  untersucht.
Die  Schmutzwässer  mit  größeren  Mengen  organischer  Stoffe  zeigen  indes  von
den  normalen  Eigenschaften  verschiedene  Abweichungen,  welche  einer  besonderen
Berücksichtigung  bedürfen.
Vielfach  wird  darüber  geklagt,  daß  die  Untersuchungen  verschiedener  Chemiker
gerade  von  dieser  Art  „Abwässer“  erhebliche  Unterschiede  zeigen  und  zu  Unzuträglichkeit ­
  geführt  haben.  Das  hat  einerseits  in  der  Art  der  Probenahme,  andererseits
in  der  Art  der  Untersuchung  seine  Ursache.  Aus  dem  Grunde  sind  auch  hier  einheitliche ­
  Verfahren  von  Belang.

I.  Probenahme.
Als  allgemeine  Grundsätze  müssen  gelten:
1.  nur  die  von  Sachverständigen  selbst  entnommenen  Proben  sind  für  gerichtliche ­
  oder  im  Verwaltungswege  erforderlichen  Untersuchungen  maßgebend; ­

2.  die  verwendeten  Glasgefäße  (Flaschen)  und  Korke  müssen  durchaus  rein
und  die  entnommenen  Proben  genügend  groß  sein  (meistens  sind  4—6  1  des
betreffenden  Wassers  erforderlich);
3.  die  verwendeten  Glasgefäße  und  Korke  müssen  jedesmal  mit  dem  betreffenden ­
  Wasser  vor  dem  Füllen  mehrmals  durch-  oder  ausgespült
werden.
Als  Glasgefäße  benutzt  man  am  zweckmäßigsten  Weinflaschen  (6—8  Stück  und
mehr)  für  jede  Probe;  die  Weinflaschen  werden  in  einer  Kiste  untergebracht,  die  mit  gepolsterten ­
  passenden  Fächern  versehen  ist,  in  welche  die  Flaschen  aufrecht  hineingestellt
werden  können.  Die  Etiketten  mit  Bezeichnung  der  Probe  werden  an  den  Hals  der  Flaschen
geklebt,  so  daß  sie  während  des  Versandes  durch  die  Polsterung  nicht  abgescheuert  werden.
In  Ermangelung  von  solchen  gepolsterten  Paokkisten  können  auch  Strohhälsen  benutzt
werden.
4.  Die  entnommenen  Proben  müssen  einem  wirklichen  Durchschnitt  des  betreffenden ­
  Wassers  entsprechen.
Diese  Forderung  ist  die  wichtigste,  aber  auch  die  am  schwierigsten  zu  erfüllende.
Es  sind  zu  dem  Zwecke  je  nach  der  Art  des  Abwassers  und  den  örtlichen  Verhältnissen
verschiedene  Punkte  zu  berücksichtigen  und  muß  hier  vor  allen  Dingen  der  Sachverständige
mit  größter  Umsicht  verfahren.
1.  Probenahme  eines  Schmutz  wassers  selbst.  Für  diese  ist  zu  berücksichtigen:
a)  Ob  das  Schmutz-  oder  Abwasser  den  ganzen  Tag  beständig  in  derselben ­
  Beschaffenheit  abfließt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.