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Schmutzwasser.
könnte; denn die zu "beantwortenden Fragen sind gar zu mannigfaltig und womöglich
in jedem besonderen Falle verschieden. Aber es gibt wenigstens eine Art von
Sohmutzwässern, deren Untersuchung von einem allgemeinen Gesichtspunkte aus
besprochen werden kann, nämlich die mit mehr oder weniger reichlichen
Mengen organischer, fauliger oder fäulnisfähiger Stoffe.
Diese Art Schmutzwässer haben in landwirtschaftlicher Hinsicht ein mehrseitiges
Interesse, einerseits weil auch die Abwässer der landwirtschaftlichen Nebengewerbe
zu dieser Gruppe gehören, andererseits weil sie zwar schädlich für Fischzucht,
Viehtränke, Waschen, Spülen usw. sind, aber doch auch wieder Vorteile für
die Landwirtschaft bringen können, wenn sie z. B. zur Berieselung benutzt werden.
Die sonstigen Schmutzwässer mit vorwiegend mineralischen und in landwirtschaftlicher
Hinsicht schädlichen Verunreinigungen (z. B. freien Mineralsäuren,
Chlornatrium, Chlorcalcium, Chlormagnesium, Ehodanammonium (Gasfabriken), Ferro-,
Zink-, Kupfersulfat bezw. -nitrat, Ferrochlorid usw. usw.) bieten bei der Untersuchung
für den Chemiker weniger Schwierigkeit und werden im allgemeinen unter
Berücksichtigung der abnormen Bestandteile wie gewöhnliches Wasser untersucht.
Die Schmutzwässer mit größeren Mengen organischer Stoffe zeigen indes von
den normalen Eigenschaften verschiedene Abweichungen, welche einer besonderen
Berücksichtigung bedürfen.
Vielfach wird darüber geklagt, daß die Untersuchungen verschiedener Chemiker
gerade von dieser Art „Abwässer“ erhebliche Unterschiede zeigen und zu Unzuträglichkeit
geführt haben. Das hat einerseits in der Art der Probenahme, andererseits
in der Art der Untersuchung seine Ursache. Aus dem Grunde sind auch hier einheitliche
Verfahren von Belang.
I. Probenahme.
Als allgemeine Grundsätze müssen gelten:
1. nur die von Sachverständigen selbst entnommenen Proben sind für gerichtliche
oder im Verwaltungswege erforderlichen Untersuchungen maßgebend;
2. die verwendeten Glasgefäße (Flaschen) und Korke müssen durchaus rein
und die entnommenen Proben genügend groß sein (meistens sind 4—6 1 des
betreffenden Wassers erforderlich);
3. die verwendeten Glasgefäße und Korke müssen jedesmal mit dem betreffenden
Wasser vor dem Füllen mehrmals durch- oder ausgespült
werden.
Als Glasgefäße benutzt man am zweckmäßigsten Weinflaschen (6—8 Stück und
mehr) für jede Probe; die Weinflaschen werden in einer Kiste untergebracht, die mit gepolsterten
passenden Fächern versehen ist, in welche die Flaschen aufrecht hineingestellt
werden können. Die Etiketten mit Bezeichnung der Probe werden an den Hals der Flaschen
geklebt, so daß sie während des Versandes durch die Polsterung nicht abgescheuert werden.
In Ermangelung von solchen gepolsterten Paokkisten können auch Strohhälsen benutzt
werden.
4. Die entnommenen Proben müssen einem wirklichen Durchschnitt des betreffenden
Wassers entsprechen.
Diese Forderung ist die wichtigste, aber auch die am schwierigsten zu erfüllende.
Es sind zu dem Zwecke je nach der Art des Abwassers und den örtlichen Verhältnissen
verschiedene Punkte zu berücksichtigen und muß hier vor allen Dingen der Sachverständige
mit größter Umsicht verfahren.
1. Probenahme eines Schmutz wassers selbst. Für diese ist zu berücksichtigen:
a) Ob das Schmutz- oder Abwasser den ganzen Tag beständig in derselben
Beschaffenheit abfließt.