Probenahme.
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In diesem Palle kann die Probe zu einer beliebigen Zeit des Tages entnommen
■werden.
b) Ob das Sohmutzwasser zwar beständig, aber mit ungleicher Beschaffenheit
abflieht (wie z. B. bei städtischem Abwasser, bei welchem Menge wie
Schmutz in den Morgenstunden bis gegen Mittag am größten sind, gegen Abend nochmals
einen Höchstbetrag erreichen, um in der Nacht bis zu den ersten Morgenstunden auf einen
Niedrigstwert herunterzugehen).
Um in solchen Pallen gute Mittelproben zu erhalten, ist es erforderlich, entweder
von Zeit zu Zeit (alle 15 Minuten während etwa 2 Stunden und womöglich zu verschiedenen
Tageszeiten) eine Weinflasche vollzufüllen, die Einzelprohen später in ein entsprechend
großes Gefäß zusammenzugießen und das Gemisch zur Untersuchung zu verwenden;
oder von Zeit zu Zeit mit einem Schöpfgefäß Proben in ein größeres, vorher gut
gereinigtes, mit dem Abwasser nachgespültes Paß zu geben, den Gesamtinhalt nach der
Probenahme gehörig durchzumischen und hiervon Probe für die Untersuchung zu entnehmen.
c) Ob ein Schmutzwasser nur während einer gewissen Zeit des Tages
oder bei Nacht oder stoßweise abfließt (wie z. B. die meisten Steiukohlengrubenwässer).
In diesem Palle ist die Probe zu der Zeit zu entnehmen, wo das Schmutzwasser
abgelassen wird. Nötigenfalls muß sich der Sachverständige sogar bei Nacht und ohne
Wissen des Angeschuldigten hierüber Gewißheit verschaffen; ist letzteres bei weiteren
Entfernungen nicht immer möglich, so kann der Sachverständige unter Umständen einen
Vertrauensmann hinzuziehen und diesen mit genauen Anweisungen versehen.
Es ist aber darauf hinzuwirken, daß die Schmutzwässer beständig und in kleineren
Mengen abgelassen werden; denn dadurch kann unter Umständen einer zu starken Verunreinigung
der öffentlichen Gewässer vorgebeugt werden.
d) Ob es sich bei der Verunreinigung eines bestimmten Wassers um ein
oder mehrere Schmutzwässer handelt.
Es müssen dann selbstverständlich von allen diesen Schmutzwässern, die in Betracht
kommen können, unter Berücksichtigung der Stellen Proben entnommen werden.
In diesem Palle sind auch die Mengenverhältnisse der einzelnen Schmutzwässer
besonders zu ermitteln.
e) Wenn es sich darum handelt, gleichzeitig die Wirkung eines Reinigungsverfahrens
(sei es Berieselung oder chemische Fällung mit mechanischer Abklärung) festzustellen,
so ist zu berücksichtigen, daß das abfließeude gereinigte Wasser dem auf- oder
einfließenden Wasser entsprechen muß.
Hat man z. B. die Durchsohnittsprobe von dem ungereinigten Wasser alle 10 Minuten
von 8—10 Uhr vormittags geschöpft und gebraucht das Wasser z. B. 3 Stunden, um die
Reinigungsanlage (sei es Rieselfläohe oder Klärvorrichtung) zu durchfließen, so beginnt man
mit der Probenahme des gereinigten Wassers 3 Stunden nach Anfang der ersten Probenahme
des ungereinigten Wassers, also erst um 11 Uhr, und setzt diese, indem man ebenfalls
alle 10 Minuten gleichgroße Einzelproben schöpft, bis 1 Uhr fort usw.
Als Hilfsmittel zur Erkennung, ob das abfließende gereinigte Wasser dem ungereinigten
entspricht, kann unter Umständen ein Indikator (vergl. S. 804) dienen;
meistens benutzt man dazu den Chlorgehalt; derselbe muß in der ein- bezw. auf- und
abfließenden Probe Wasser gleich sein.
2. Probenahme des verunreinigten Wassers. Es genügt nicht, in einem fraglichen
Abwasser allein schädliche Bestandteile nachgewieseu zu haben, sondern es ist auch
meistens der direkte Beweis zu erbringen, daß ein Pluß-, Bach- oder Stauwasser, welches
verunreinigt sein soll, durch Aufnahme des Abwassers eine schädliche Beschaffenheit angenommen
hat bezw. anuimmt. Denn die schädlichen Stoffe wirken nur von einer gewissen
Menge an, und dann wieder jeder in einem verschiedenen Grade schädlich.
Zu dem Zweck sind Proben zu entnehmen:
a) Oberhalb der Einmündungsstelle und zwar tunlichst nahe derselben, aber
nicht so nahe, daß infolge Rückstaues bereits eine teilweise Vermischung mit dem betreffenden
Abwasser stattgefunden haben kann.