Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Probenahme.

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In  diesem  Palle  kann  die  Probe  zu  einer  beliebigen  Zeit  des  Tages  entnommen
■werden.
b)  Ob  das  Sohmutzwasser  zwar  beständig,  aber  mit  ungleicher  Beschaffenheit ­
  abflieht  (wie  z.  B.  bei  städtischem  Abwasser,  bei  welchem  Menge  wie
Schmutz  in  den  Morgenstunden  bis  gegen  Mittag  am  größten  sind,  gegen  Abend  nochmals
einen  Höchstbetrag  erreichen,  um  in  der  Nacht  bis  zu  den  ersten  Morgenstunden  auf  einen
Niedrigstwert  herunterzugehen).
Um  in  solchen  Pallen  gute  Mittelproben  zu  erhalten,  ist  es  erforderlich,  entweder
von  Zeit  zu  Zeit  (alle  15  Minuten  während  etwa  2  Stunden  und  womöglich  zu  verschiedenen ­
  Tageszeiten)  eine  Weinflasche  vollzufüllen,  die  Einzelprohen  später  in  ein  entsprechend ­
  großes  Gefäß  zusammenzugießen  und  das  Gemisch  zur  Untersuchung  zu  verwenden; ­
  oder  von  Zeit  zu  Zeit  mit  einem  Schöpfgefäß  Proben  in  ein  größeres,  vorher  gut
gereinigtes,  mit  dem  Abwasser  nachgespültes  Paß  zu  geben,  den  Gesamtinhalt  nach  der
Probenahme  gehörig  durchzumischen  und  hiervon  Probe  für  die  Untersuchung  zu  entnehmen.
c)  Ob  ein  Schmutzwasser  nur  während  einer  gewissen  Zeit  des  Tages
oder  bei  Nacht  oder  stoßweise  abfließt  (wie  z.  B.  die  meisten  Steiukohlengrubenwässer).

In  diesem  Palle  ist  die  Probe  zu  der  Zeit  zu  entnehmen,  wo  das  Schmutzwasser
abgelassen  wird.  Nötigenfalls  muß  sich  der  Sachverständige  sogar  bei  Nacht  und  ohne
Wissen  des  Angeschuldigten  hierüber  Gewißheit  verschaffen;  ist  letzteres  bei  weiteren
Entfernungen  nicht  immer  möglich,  so  kann  der  Sachverständige  unter  Umständen  einen
Vertrauensmann  hinzuziehen  und  diesen  mit  genauen  Anweisungen  versehen.
Es  ist  aber  darauf  hinzuwirken,  daß  die  Schmutzwässer  beständig  und  in  kleineren
Mengen  abgelassen  werden;  denn  dadurch  kann  unter  Umständen  einer  zu  starken  Verunreinigung ­
  der  öffentlichen  Gewässer  vorgebeugt  werden.
d)  Ob  es  sich  bei  der  Verunreinigung  eines  bestimmten  Wassers  um  ein
oder  mehrere  Schmutzwässer  handelt.
Es  müssen  dann  selbstverständlich  von  allen  diesen  Schmutzwässern,  die  in  Betracht
kommen  können,  unter  Berücksichtigung  der  Stellen  Proben  entnommen  werden.
In  diesem  Palle  sind  auch  die  Mengenverhältnisse  der  einzelnen  Schmutzwässer ­
  besonders  zu  ermitteln.
e)  Wenn  es  sich  darum  handelt,  gleichzeitig  die  Wirkung  eines  Reinigungsverfahrens ­
  (sei  es  Berieselung  oder  chemische  Fällung  mit  mechanischer  Abklärung)  festzustellen,
  so  ist  zu  berücksichtigen,  daß  das  abfließeude  gereinigte  Wasser  dem  auf-  oder
einfließenden  Wasser  entsprechen  muß.
Hat  man  z.  B.  die  Durchsohnittsprobe  von  dem  ungereinigten  Wasser  alle  10  Minuten
von  8—10  Uhr  vormittags  geschöpft  und  gebraucht  das  Wasser  z.  B.  3  Stunden,  um  die
Reinigungsanlage  (sei  es  Rieselfläohe  oder  Klärvorrichtung)  zu  durchfließen,  so  beginnt  man
mit  der  Probenahme  des  gereinigten  Wassers  3  Stunden  nach  Anfang  der  ersten  Probenahme ­
  des  ungereinigten  Wassers,  also  erst  um  11  Uhr,  und  setzt  diese,  indem  man  ebenfalls ­
  alle  10  Minuten  gleichgroße  Einzelproben  schöpft,  bis  1  Uhr  fort  usw.
Als  Hilfsmittel  zur  Erkennung,  ob  das  abfließende  gereinigte  Wasser  dem  ungereinigten ­
  entspricht,  kann  unter  Umständen  ein  Indikator  (vergl.  S.  804)  dienen;
meistens  benutzt  man  dazu  den  Chlorgehalt;  derselbe  muß  in  der  ein-  bezw.  auf-  und
abfließenden  Probe  Wasser  gleich  sein.
2.  Probenahme  des  verunreinigten  Wassers.  Es  genügt  nicht,  in  einem  fraglichen ­
  Abwasser  allein  schädliche  Bestandteile  nachgewieseu  zu  haben,  sondern  es  ist  auch
meistens  der  direkte  Beweis  zu  erbringen,  daß  ein  Pluß-,  Bach-  oder  Stauwasser,  welches
verunreinigt  sein  soll,  durch  Aufnahme  des  Abwassers  eine  schädliche  Beschaffenheit  angenommen ­
  hat  bezw.  anuimmt.  Denn  die  schädlichen  Stoffe  wirken  nur  von  einer  gewissen
Menge  an,  und  dann  wieder  jeder  in  einem  verschiedenen  Grade  schädlich.
Zu  dem  Zweck  sind  Proben  zu  entnehmen:
a)  Oberhalb  der  Einmündungsstelle  und  zwar  tunlichst  nahe  derselben,  aber
nicht  so  nahe,  daß  infolge  Rückstaues  bereits  eine  teilweise  Vermischung  mit  dem  betreffenden ­
  Abwasser  stattgefunden  haben  kann.
            
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