Probenahme.
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e) Bei einem fließenden Gewässer mit vielen rasch wechselnden Zuflüssen
von Abwässern und mit vielen Nebenflüssen, kann man unter Umständen die Größe der
Verunreinigung durch ein fragliches Abwasser auch dadurch finden, daß man neben der
jedesmaligen Zusammensetzung die Menge des Wassers sowohl des Flusses, wie der
einzelnen Zuflüsse bestimmt und hieraus die Größe der Verunreinigung bei Niedrig-, Mittelund
Hochwasser berechnet.
Die Wassermengen können in vereinzelten Fällen dadurch ermittelt werden, daß
man einen freien Überfall, über welchen sämtliches Wasser abfließt, schafft und dasselbe
eine bestimmte Zeit lang in einem untergestellten, ausgemessenen Gefäß auffängt, oder
indem man Breite und Tiefe der Wassersohicht des senkrechten Überfalles — nachdem dieser
konstant geworden ist — mißt und die Menge des Wassers (Q) nach der Formel berechnet:
Q =* Qi + Q2
oder Q = b 2 / 3 ^v/2g[(h + k) ä / 3 k 2 / 3 ] + /i b ff, y/ 2g (h + k) %
worin fi = Eeibungs-Koeffizient von 0,5—0,8,
b = Breite des Überfalles,
\l 2 g = Fallgeschwindigkeit nach der ersten Sekunde,
h = Höhe des vollkommenen Überfalles oder Differenz zwischen ruhigem Oberund
Unterwasser,
hj = Höhe des unvollkommenen Teiles des Überfalles,
k = Geschwindigkeitshöhe bezw. die der ankommenden Geschwindigkeit entsprechende
Druokhöhe bedeutet.
Wenn der Überfall ein vollkommener ist, oder wenn das Unterwasser niedriger steht
als die Wehrkurve, dann geht der 2. Teil der Gleichung Q 3 in Q über und es bleibt dann
nur der erste Teil der Formel
Bei größeren Wasserläufen berechnet man die Menge des Wassers mit Hilfe des
Woltmansehen Flügels.
Es empfiehlt sich, die Wassermengen tunlichst stets von einem Hydroteohniker
feststellen zu lassen.
f) Unter Umständen — besonders bei Verunreinigungen durch Metallverbindungen —
gibt der Schlamm oder der auf Steinen oder Pflanzen haftende Überzug
Aufschluß über die Ursache und Quelle der Schädigung.
g) In anderen Fällen können die beschädigten Pflanzen oder Bäume oder die verendeten
Fische den Beweis der schädigenden 4 Ursache erbringen.
h) Wiederum in anderen Fällen ist die Fauna und Flora der Gewässer in Betracht
zu ziehen (vergl. weiter unten).
8. Vorprüfungen an Ort und Stelle. Als Vorprüfungen sind an Ort und
Stelle auszuführen:
a) Die Feststellung des äußeren Ansehens des Wassers; ob es hell und klar
oder ob gefärbt und wie getrübt, ob weiß, dunkel, schwarz usw. getrübt ist?
Als einheitliches Maß für den Ausdruck der trüb enBeschaffenheit können
die mit dem unten beschriebenen Diaphanometer ermittelten Werte dienen.
Man darf sich aber nicht von dem bloßen Aussehen bei der Beurteilung der wirklichen
Reinheit oder Unreinheit eines Wassers leiten lassen; denn ein hell und klar aussehendes
Wasser kann unter Umständen von schädlicherer Beschaffenheit sein als ein trübe
aussehendes Wasser. Auch kann ein an sich klares Wasser in einem schwarz-schlammigen
Flußbett schmutzig erscheinen, ohne wesentlich verunreinigt zu sein. Die Frage der
Schädlichkeit der trüben Beschaffenheit eines Wassers hängt ganz von der Art der
Schwebestoffe und davon ab, ob die trübe Beschaffenheit derart ist, daß durch sie infolge
Lichtabhaltung die Flora und damit auch die Fauna bezw. die Fischzucht geschädigt wird.
b) Die P e s t s t e 11 u n g d e s Geruches, ob nach Schwefelwasserstoff, Ammon iak, Rübenwasser,
Hefenwasser usw. Zur sicheren Erkennung des Schwefelwasserstoffs hält man einen
mit Bleiessig oder mit einer alkalischen Bleiessiglösung getränkten Streifen Papier in die
mit Wasser gefüllte Flasche und läßt diesen nötigenfalls einige Zeit unter Bedecken der Flasche
darin hängen. Ebenso kann zum weiteren qualitativen Nachweis von Ammoniak Neßlersches
Reagens dienen, welches zu dem alkalisch gemachten filtrierten Wasser zugesetzt wird.