Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

2. DIE STAATSNOTENWIHRÜNG BIS HERBST 1796. 27 
*) cf. Dekret vom 6. Januar 1794. 
Vom 10. August 1790 ab gab mau die neuen 3°/oigen 
Assignaten aus. Die Hoffnungen, die man auf die Verzinsung 
gesetzt hatte, erwiesen sich als trügerisch; der „Assignatenkurs“ 
stieg trotz dieser teuren Einrichtung nicht. Im September 
faßte man daher den Plan, eine dritte Art von Assignaten in 
größeren Mengen (anfänglich sogar für 3 Milliarden livres) 
herzustellen. Kecker warnte vor einem solchen Plane und 
reichte, als man ihn nicht hörte, sein Entlassungsgesuch ein. 
Die Schaffung von Assignaten, wie wir sie zu sehen 
gewohnt sind, wurde nach langen Beratungen der National 
versammlung durch das Dekret vom 29. September 1790, das 
am 8. und 10. Oktober noch ergänzt wurde, angeordnet. Erst 
diese neu auszugebenden Assignaten lauten auf den Inhaber 
und nicht mehr an Ordre; erst diesen kann der Charakter als 
Geld in vollem Umfang zugesprochen werden. 
Sie tragen keine Zinsen mehr. Sie sollten, wie die Be 
gründung unter anderem zutreffend sagt, „nicht von selbst 
produktiv sein, ebensowenig wie das Gold- und Silbergeld, mit 
dem sie gleichzeitig im Verkehr umliefen. Die an den Besitz 
irgend einer Geldart geknüpften Zinsen nehmen ihr die natür 
liche Bestimmung, indem sie sich dem Umlauf entgegensetzen, 
den sie zu unterhalten und zu beleben bestimmt ist.“ 
Aber auch die zu 3°/o verzinslichen Assignaten vom 
17. April 1790 sollten vom 15. Oktober 1790 ab unverzinslich 
sein; sie treten daher von diesem Termin ab in dieselbe geld 
rechtliche Stellung wie die zuletzt genannte Art. Die 3 Zins 
coupons dieser Assignaten wurden, sofern die Hauptsumme auf 
1000 livres lautete, zu 15 livres, 
300 „ „ ,, 4 „ 10 sous 
200 ,, „ d „ 
von den Staatskassen in Zahlung genommen. Assignaten 
coupons finden wir noch längere Zeit im französischen Zahlungs 
verkehr. 1 ).
	        
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