89
Köpenick, der Landgemeinden Adlershof, Berlin-Britz, Ber-
liu-Buchholz, Berlin-Friedenau, Berlin-Friedrichsfelde, Berlin-
Grunowaild, Friedrichshagen, Berlin-Hohenschöuhausen, Berlm-
Heinersdorf, Berlm-Johanuisthal, Berlin-Lankwitz, Berlin-Lichter-
fÄde, Berlin-Mariendorf, Berlin-Marienifeldc, Berlin-Niederschöne-
weide, Bevlin-Niedevschön'hanfen, Berlin-Ob-erschöneweide, Berlin-
Pankow, Berlin-Reinickendorf, Bevlm-Roseuthal, Berlin-Schmar
gendorf, Berlin-Steglitz, Berlin-Stralau, Berlin-Tegöl, Berlin-
Tmnpelhof, Berlin-Treptow, Berlin-Weißenfee, Berlin-Wittenau,
Zehlendorf; der Gutsbezirke Berlin-Dahlem, Plöhenisee und
Heerstraße;
d) das Kriegsbekleidung des 111. Armeekorps für das Gebiet der Pro
vinz Brandenburg mit Ausschluß der unter a) genannten Ge
meinden.
8 3.
Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden mit Gefängnis bis zu einem
Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe
bis zu 1600 M. bestraft.
8 4.
Diese Bekanlnmchung tritt am 15. Januar 1917 in Kraft.
Zu gleichem Zeitpunkt tritt die nur für Groß-Berlin geltende Be
kanntmachung vom 21. 12. 1915 außer Kraft."
Man löse endlich über die Schlichtungskom Mission der
Militärschneider als Kriegsausschuß am Schluffe des Buches im
Anhang S. 200.
V. Gewerkschaften und Genossenschaften.
Ein genauer Ueberblick über den derzeitigen Stand der Or
ganisation der Heimarbeiter und die Entwicklung der Mitgliederzahl
läßt sich leider nicht geben, da nur ein Teil der gemischten Berufsver
bände, die sich aus Fabrik-, respektive Werkstattarbeitern und Heim
arbeitern zusammensetzen, beide Gruppen von Mitgliedern getrennt
zählt. Tie erheblichen Rückgänge in der Miigliederzahl fast aller
Gewerkschaften lassen allerdings wohl den Schluß zu, daß die Zahl
der organisierten Heimarbeiter sich mindestens im Verhältnis zur
Gesamtmitgliederzahl verringert hat.
Genaue Mitteilungen liegen Ende 1916 nur aus folgenden
Verbänden vor: