Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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Auch  Wind  wurde  hin  und  wieder  zum  Betrieb  der  Stampfmühlen
wie  der  Mahlmühlen  dienstbar  gemacht  x ).  Die  Rechtsstellung  der
Stampfe  in  allen  diesen  Fällen  ist  keine  von  der  gewöhnlichen  Eigentums ­
  abweichende.
Die  weitaus  häufigste  Form  des  Betriebsmittels  für  größere
Mühlen  aber  scheint  das  Wasser  gewesen  zu  sein;  in  diesen  Fällen
kommt  dann  allerdings  eine  ganz  bestimmt  geartete  rechtliche  Einfügung ­
  der  Mühle  zustande,  und  zwar  nach  zwei  Richtungen  hin;
nämlich  einmal  ist  es  die  örtliche  Einfügung  der  Mühle  in  den  Besitzstand ­
  der  angrenzenden  Nachbarn,  wobei  besonders  die  Benützung
und  Regulierung  des  zum  Betriebe  nötigen  Gewässers  einen  Eingriff
in  die  Rechtssphäre  der  Angrenzer  bedeutet,  dann  aber  ist  es  der
erhöhte  strafrechtliche  Schutz,  welchen  die  Mühle  als  öffentliches  gemeinsames ­
  Produktionsmittel  genießt,  indem  z.  B.  sogar  der  Mühlweg
unter  einem  besonderen  Rechtsschutze  sich  befindet;  „zu  mül  und  stampf
soll  jedermanns  guet  sicher  sein"  ist  so  ein  Rechtssatz,  welcher  diese
letzteren  Verhältnisse  zum  Ausdruck  bringt.
Diese  letztere  rechtliche  Seite  interessiert  uns  hier  aber  weniger
als  vielmehr  eine  Reihe  ökonomischer  Konsequenzen,  welche  sich  aus
dem  ersten  der  beiden  angedeuteten  Punkte  ergeben.
Die  Einfügung  der  Mühle  mit  ihrem  territorial  weit  ausgreifenden ­
  Wasserbedarf  in  den  mittelalterlichen  Feudalstaat  erzeugt  nämlich
für  die  Benützer  oder  Besitzer  der  Mühle  ein  Abhängigkeitsverhältnis,
und  dieses  Abhängigkeitsverhältnis  drückt  sich  schließlich  aus  als  eine
Un  ehrlich  keit  auf  Grund  von  Besitzverhältnissen 8 ).  Um  nur  ein  Beispiel
anzuführen,  die  Unehrlichkeit  der  Müller  wird  aus  solchen  Verhältnissen
hergeleitet.  Nun  findet  sich  aber  keine  Spur  davon,  daß  die  Gerber
jemals  unehrlich  gewesen  sind,  letzteres  ein  Punkt,  welcher  um  so  mehr
verwundern  muß,  als  die  Gerber  auf  Grund  ihrer  Rohmaterialien
oft  genug  hart  an  den  Abdecker  streiften,  dessen  Unehrlichkeit  tatsächlich
noch  bestand,  als  die  der  Müller  nur  noch  im  täglichen  Sprachgebrauche
vorhanden  war.  Wenn  daher  Stanislaus  Bormans  den  engeren
Zusammenschluß  der  Lütticher  Gerber  zu  einem  zunftartigen  Gebilde
aus  dem  Bedürfnisse  einer  gemeinsamen  Mühle  herleitet^),  so  ergibt
sich  daraus  für  uns  der  Schluß,  daß  diese  Mühle  nicht  mit  Wasserkraft ­
  betrieben  worden  sein  kann,  und  für  das  ganze  Gewerbe  der
Lohgerber  sowohl  wie  der  Sämischgerber  müssen  wir  die  Folgerung
ziehen,  daß  sie  zum  Zerkleinern  der  Lohe  und  zum  Walken  der  Felle
entweder  nur  kleinere  Handstampfen  benutzten,  oder  daß  ihre  größeren
i)  Halle  1762,  Bd.  II,  S.  362.  2  3  4 )  ©unser  1903,  S.  303.
3 )  Vgl.  Stahl  1874,  S.  105-158,  Bef.  127ff.;  Mummenhoff  1901,  S.  54.
4 )  Bormans  1863,  S.  64,  56.
            
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