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Ledermanufaktur entstanden sei. Wer die allgemeinen wirtschaftlichen
Strömungen und den wirtschaftlichen Sprachgebrauch und Stil in Hermb-
städts Zeitgenossen kennt, wundert sich nicht über diese Behauptung
Hermbstädts, wer aber den wirtschaftlichen Charakter Frankreichs zur
Zeit Heinrichs IV. kennt, findet obige Notiz sicherlich merkwürdig. Die
ganze Kontroverse aber erübrigt sich durch die Tatsache, daß in einer
Nürnberger Lederschauer-Alt-Ordnung von 1539 *) bereits „hungerisch
leder und geryme" erwähnt wird, also Leder und Riemen auf ungarische
Art, und nach dem Inhalt dieser Ordnung zu schließen haben diese
ungarischen Lederwaren einen nicht unbedeutenden Teil des Handels der
hier in Betracht kommenden Lederarbeiter ausgemacht. Wir sehen also
daß die Methode der ungarischen Gerberei schon im ersten Drittel des
16. Jahrhunderts in Deutschland bekannt gewesen ist, wahrscheinlich
nicht eingeführt im Anschluß an einen oder zwei Namen, sondern langsam
verbreitet mit der Ware, vielleicht auch durch wandernde Gesellen.
Die Lederordnung orientiert uns aber noch weiter. Fragen wir näm
lich nach der wirtschaftlichen Einfügung der ungarischen Gerberei in die
herrschende Gewerbe-Verfassung, so sehen wir, daß sie bereits damals
von den Rotgerbern ausgeübt worden ist^). Die Zuteilung dieser
merkwürdigen Gerbemethode gerade zu den Rotgerbern, welche mit Alaun
und Talg und glühenden Kohlen sonst gar nichts zu tun haben und auch
gar nicht darauf eingerichtet sind, wird uns erklärlich aus dem Bestreben
der Handwerksumgrenzung: Die ungarische Gerberei ist eingedrungen
als die Gerberei der schweren Häute, und damit gehört sie zur Domäne
des Rotgerbers; denn dieser ist schon nach seinem ganzen materiellen
Befinden allein in der Lage, einen solchen Prozeß auf einem solchen
Rohmaterial in größerem Umfang durchzuführen.
Wird es uns so verständlich, daß die ungarische Gerberei der Rot
gerberei angegliedert wurde, so müssen wir uns andererseits fragen, warum
diese Gerbemethode nicht zur Bildung eines eigenen Handwerks Veranlassung
gegeben hat. Das ist mit einer einzigen und kurz dauernden, auf ganz
besondere Verhältnisse zurückzuführenden Ausnahme in Frankreich 3 ) nirgends
der Fall gewesen, und diese Tatsache orientiert uns über den Zeitpunkt der
Einwanderung dieser Methode. Wir erfahren daraus, daß die Ein
wanderung zu einer Zeit geschehen sein muß, in welcher die Konsolidation
des Handwerks bereits erfolgt war; wenn wir alle hier gegebenen Daten
und den Zustand des Handwerks jener Zeit zusammennehmen, werden
wir das 15. Jahrhundert als Zeit der Einwanderung annehmen, nicht
viel früher, und auch nicht viel später.
i) Nürnberg 1535, M. S. 452, S. 270 b (93 b).
s ) Nürnberg 1629, M. S. 454, S. 216 a (202 a); Nürnberg Kreisarchiv
S. I. L. 581, Nr. 23. 3 ) Vgl. S. 198.