Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

221

8.  Kapitel.
Das  Handwerk.
§  28.  Die  Entstehung  von  Handwerk  und  Zunft.
Die  rein  ökonomisch  eEnt  st  ehung  des  Betriebssystemes  „Handwerk" ­
  aus  der  familienhaften  Produktionsweise  des  bäuerlichen  Hausfleißes
ist  eine  Entwicklungserscheinung,  welche  die  Geschichte  jedes  Volkes  in
der  Entwicklungsstufe  beobachten  läßt,  welche  Roscher  in  seinen  Ansichten ­
  der  Volkswirtschaft  als  „Mittelalter"  bezeichnet  hat\  Ein  wertvolles ­
  Dokument  dieser  Entwicklungsstufe  sind  die  homerischen  Gesänge
welche  hauptsächlich  von  Riedenauer  °),  Büchsenschütz  8 )  und  Blümner  *)
daraufhin  untersucht  worden  sind,  während  für  diese  Entwicklung  des
deutschen  Handwerks  die  vvrkarolingische  und  die  karolingische  Zeit  das
Beobachtungsmaterial  liefert,  dessen  eingehendere  Untersuchung  in  dieser
Richtung  hauptsächlich  seit  Gfrörerfl  datiert.  In  allen  diesen  Phasen
ergibt  sich,  was  schon  im  vorigen  Paragraphen  angedeutet  wurde,  ein
Nebeneinanderbestehen  von  ausgedehntem  Hausfleiß  neben  entlohnten
Demiurgen 8 )  oder  bezahlten  Handwerkern.  Die  Entwicklung  in  der
angegebenen  Richtung  ist  eine  allgemeine  und  allgemein  anerkannte,  da
das  einschlägige  Tatsachenmaterial  als  ziemlich  eindeutig  und  einheitlich
sich  erweist.
Anders  gestalten  sich  die  Verhältnisse  bei  der  Frage  nach  den
Drganisationsursachen  des  Handwerks  zu  geschlossenen  Verbänden,
Genossenschaften,  Kollegien,  Innungen,  welche  ihre  höchste  ökonomische,
rechtliche,  politische  und  soziale  Form  in  der  Zunft  erlangen.  Den
Kernpunkt  aller  hierüber  aufgestellten  Theorieen,  des  Ursprungs  aus
hosrechtlichen  Handwerksverbänden,  der  Bildung  aus  kirchlichen  Fratervitäten,
  der  Nachahmung  von  römischen  Kollegien  oder  der  Entstehung
als  natürlichen  Ausfluß  der  Marktordnung  auf  Grund  obrigkeitlicher
Verwaltungsmaßnahmen  fl,  bildet  die  Annahme  des  räumlichen  Zusammenwohnens ­
  oder  Zusammenarbeitens  von  Handwerkern  gleicher
Gewerbe:  gemeinsame  Stadtquartiere,  unter  Umständen  auch  Benennung
dieser  Straßen  oder  Plätze  nach  den  einschlägigen  Gewerben,  werden
fl  Roscher,  Ansichten  der  Volkswirtschaft,  S.  415,  Anm.  30.
fl  Riedenauer  1878.  s )  Büchsenschütz  1869.  fl  Blümner  1869.
fl  Gfrörer  1866.
fl  Riedenauer  1878,  S.  7ff.;  Blümner  1875,  Bd.  I,  S.  256.
fl  Keutgen  1903,  S.  137,  139,  141;  vgl.  auch  Schurtz  1900,  S.  278.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.