)
— 228 —
Handwerk der Lederer, Metzger und Kürschner zu Feldkirchen in Kärnten * 3 4 );
nach der preußischen Lederschauordnung von 1773 werden den Schustern
eigene Gerbhöfe gestattet 2 ), von 1777 3 ), 1786 4 ), 1795 5 ), 1796 6 ), 1820 7 ),
ja sogar bis 1850 8 ) liegen ebenfalls Zeugnisse vor, nach welchen die
Schuster ihr Leder selbst zubereitet haben. Nach dem Inhalt dieser
vielen Stellen führt seit den Tagen des frühen Mittelalters über die
Karolinger und den Einzug des Handwerks in der mittelalterlichen
Stadt bis in die Gewerbefreiheit des 19. Jahrhunderts hinein eine
ununterbrochene Linie, welche, unbeirrt durch die ungeheuren Wandlungen
der Gewerbeverfassung, unbeirrt durch Jahrhunderte lange Handwerksabgrenzungen
und Kompetenzkonflikte, den genetischen Zusammenhang
von Schustern und Gerbern noch im 19. Jahrhundert erkennen läßt.
Diese zahlreichen Beispiele mögen genügen, um die urspüngliche
Einheit von Schustern und Gerbern darzutun.
Neben dieser ersten großen Gruppe der Schuster und Gerber bilden
eine zweite Gruppe die Sattler, Riemer und Taschner, eine dritte
endlich die Nestler, Beutler, Säckler, während die Handschuhmacher bald
von den letzteren, manchmal aber auch von den Metallarbeitern, nämlich
von den Panzermachern, abgespalten zu sein scheinen 2 ).
Da aber diese Gewerbegruppen in ihrer Weiterentwicklung sich
von der Weißgerberei immer mehr entfernt haben, erübrigt es, Beispiele
für deren ursprüngliche Einheit anzuführen, um so mehr, als die von
diesen Gewerben gegen die Weißgerberei unterhaltenen Beziehungen
später illustriert werden.
Was endlich den speziellen Fall der Gerber anlangt, so scheinen
ursprünglich Rotgerber und Weißgerber ebenfalls häufig in
einem gemeinsamen Handwerk vereinigt gewesen zu sein. Im Würzburger
Liber ad causas finden wir z. B. den Vermerk
löber vnd weygant kule und jacob hofman lober & weyßgerber als
weyßgerber zwey meister des hantwerks haben gelopt dem hantwerk
getrewlich vor zuften nach inhalt des hanntwerks register
ongenerd 1472 "),
lober lienhart zimmerman vnd Hanns lißperg löber meister rot
vnd weyßgerber haben gelopt etc. 1474"),
woraus hervorgeht, daß um diese Zeit die Rot- und Weißgerberei völlig
y Seyler 1898, S. 80. 2 ) Lederschauordnung 1773, § 2.
3 ) Pfeiffer 1777, S. 365—366; 1780, Bd. I, S. 189.
4 ) Krünitz 1786, Bd. VII, S. 541. 5 ) Krünitz 1795, Bd. LXVIII, S. 13.
°) Beckmann 1796, S. 282. ’) Keeß 1820, S. 17.
*) Aebert 1895, S. 38.
9 ) Mummenhosf 1901, S. 33; vgl. auch Maier 1901, S. lf.; Lübeck 1872,
S. 186. ") Würzburg 1472, S. 322. u ) Würzburg 1472, S. 828.