Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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Handwerk  der  Lederer,  Metzger  und  Kürschner  zu  Feldkirchen  in  Kärnten  *  3  4 );
nach  der  preußischen  Lederschauordnung  von  1773  werden  den  Schustern
eigene  Gerbhöfe  gestattet 2 ),  von  1777  3 ),  1786 4 ),  1795  5 ),  1796  6 ),  1820  7 ),
ja  sogar  bis  1850  8 )  liegen  ebenfalls  Zeugnisse  vor,  nach  welchen  die
Schuster  ihr  Leder  selbst  zubereitet  haben.  Nach  dem  Inhalt  dieser
vielen  Stellen  führt  seit  den  Tagen  des  frühen  Mittelalters  über  die
Karolinger  und  den  Einzug  des  Handwerks  in  der  mittelalterlichen
Stadt  bis  in  die  Gewerbefreiheit  des  19.  Jahrhunderts  hinein  eine
ununterbrochene  Linie,  welche,  unbeirrt  durch  die  ungeheuren  Wandlungen ­
  der  Gewerbeverfassung,  unbeirrt  durch  Jahrhunderte  lange  Handwerksabgrenzungen ­
  und  Kompetenzkonflikte,  den  genetischen  Zusammenhang
von  Schustern  und  Gerbern  noch  im  19.  Jahrhundert  erkennen  läßt.
Diese  zahlreichen  Beispiele  mögen  genügen,  um  die  urspüngliche
Einheit  von  Schustern  und  Gerbern  darzutun.
Neben  dieser  ersten  großen  Gruppe  der  Schuster  und  Gerber  bilden
eine  zweite  Gruppe  die  Sattler,  Riemer  und  Taschner,  eine  dritte
endlich  die  Nestler,  Beutler,  Säckler,  während  die  Handschuhmacher  bald
von  den  letzteren,  manchmal  aber  auch  von  den  Metallarbeitern,  nämlich
von  den  Panzermachern,  abgespalten  zu  sein  scheinen 2 ).
Da  aber  diese  Gewerbegruppen  in  ihrer  Weiterentwicklung  sich
von  der  Weißgerberei  immer  mehr  entfernt  haben,  erübrigt  es,  Beispiele
für  deren  ursprüngliche  Einheit  anzuführen,  um  so  mehr,  als  die  von
diesen  Gewerben  gegen  die  Weißgerberei  unterhaltenen  Beziehungen
später  illustriert  werden.
Was  endlich  den  speziellen  Fall  der  Gerber  anlangt,  so  scheinen
ursprünglich  Rotgerber  und  Weißgerber  ebenfalls  häufig  in
einem  gemeinsamen  Handwerk  vereinigt  gewesen  zu  sein.  Im  Würzburger ­
  Liber  ad  causas  finden  wir  z.  B.  den  Vermerk
löber  vnd  weygant  kule  und  jacob  hofman  lober  &  weyßgerber  als
weyßgerber  zwey  meister  des  hantwerks  haben  gelopt  dem  hantwerk
getrewlich  vor  zuften  nach  inhalt  des  hanntwerks  register
ongenerd  1472  "),
lober  lienhart  zimmerman  vnd  Hanns  lißperg  löber  meister  rot
vnd  weyßgerber  haben  gelopt  etc.  1474"),
woraus  hervorgeht,  daß  um  diese  Zeit  die  Rot-  und  Weißgerberei  völlig
y  Seyler  1898,  S.  80.  2 )  Lederschauordnung  1773,  §  2.
3 )  Pfeiffer  1777,  S.  365—366;  1780,  Bd.  I,  S.  189.
4 )  Krünitz  1786,  Bd.  VII,  S.  541.  5 )  Krünitz  1795,  Bd.  LXVIII,  S.  13.
°)  Beckmann  1796,  S.  282.  ’)  Keeß  1820,  S.  17.
*)  Aebert  1895,  S.  38.
9 )  Mummenhosf  1901,  S.  33;  vgl.  auch  Maier  1901,  S.  lf.;  Lübeck  1872,
S.  186.  ")  Würzburg  1472,  S.  322.  u )  Würzburg  1472,  S.  828.
            
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