Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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sächlich  bestehend  aus  Weißgerbern,  suchte  die  Trennung  zu  verhindern
und  führte  an,  daß  der  schlechte  Ruf  des  Memminger  Handwerks  vor
allen  Dingen  darauf  zurückzuführen  sei,  daß  der  Obmann  manchen
Gerbern  Befähigungsscheine  gegeben  habe,  ohne  daß  diese  Gerber  auch
nur  ein  einziges  Stück  in  Memmingen  gegerbt  hatten:  „allhier  aber  ist
die  Unordnung  dergestalt  eingeschlichen,  das  welcher  weder  von  freien
Eltern  noch  einem  Meister  das  weisgärben  erlernet,  dannoch  für  einen
weisgärber  Maister  angesehen  werden  will"  *).  Ihr  Schreiben  enthüllt
uns  kleinliche  und  häßliche  Zustände  des  Zunftwesens  über  Schmähen,
Schelten,  Abstrafen,  wobei  wiederum  der  Obmann  als  Hauptschuldiger
erscheint;  es  wird  ihm  besonders  zur  Last  gelegt,  daß  er  alle  Sachen
allein  und  ohne  des  Handwerks  Rat  erledige;  nicht  die  Besorgnis  um
den  guten  Ruf  des  Handwerks  treibe  zur  Trennung,  sondern  der  Brotneid ­
  der  Rotgerber,  welche  mit  übler  Gunst  beobachten,  daß  die  Weißgerber ­
  jährlich  auch  einige  Häute  neben  ihren  Fellen  gerbten  ^).  Sie
bitten  inständig,  die  Trennung  nicht  vorzunehmen,  da  sie  sonst  „mit
Weib  und  kind  an  den  bettelstab  kämen"  ^).  Die  Trennung  wurde  indes
vollzogen,  die  verschiedenen  Gerber  hatten  sich  bis  zu  einem  bestimmten
Datum  zu  einem  der  beiden  Handwerke  zu  bekennen,  und  der  Rat
verbot  die  gleichzeitige  Ausübung  beider  Gewerbe.  Die  erfolgte  „Separation" ­
  wurde  den  Handwerken  in  Nürnberg,  Ulm,  Lübeck,  Braunschweig,
Biberach,  Augsburg,  Darmstadt  mitgeteilt,  und  von  diesen  allen  erhielten
sie  ziemlich  gleichlautende  Antwortschreiben;  alte  Schwierigkeiten  mögen  so
beseitigt  gewesen  sein,  aber  neue  erwuchsen;  so  wurde  z.  B.  beim  Augsburger ­
  Handwerk  angefragt,  was  zu  tun  sei,  „wo  etwan  Vater  und  Sohn
w  einer  Werckstatt  und  der  eine  Roth,  der  andere  aber  im  Weisen
arbeitet"  *).
Es  läßt  sich  nur  selten  so  tief,  wie  hier,  in  die  Akten  schauen;
freilich  darf  man  diese  Verhältnisse  nicht  verallgemeinern,  weil  die  vorliegende ­
  Trennung  des  17.  Jahrhunderts  unter  ganz  anderen  Verhältvissen
  und  deshalb  mit  ganz  anderen  Motiven  erfolgt  sein  mag  als  die
Trennungen  früherer  Zeiten.
Die  Spaltung  bestehender  Handwerke  und  damit  die  Bildung  neuer
Gewerbe  läßt  sich  in  zwei  zeitlich  ziemlich  weit  auseinander  liegende
Perioden  zerlegen.  Die  erste  Periode  deckt  sich  mit  der  Zeit  der
Zunftkämpfe  und  reicht  daher  etwa  bis  in  den  Anfang  der  Konsolidation
ber  Zünfte.  Es  scheint,  als  ob  in  dieser  ersten  Periode  die  Teilung
der  Gewerbe  hauptsächlich  unter  dem  Einflüsse  politischer  Maßnahmen
und  Ideen  vor  sich  ginge.  In  Nürnberg  z.  B.,  wo  ein  starkes  Stadtregiment ­
  mit  einer  einzigen  kurzen  Ausnahme  im  14.  Jahrhundert
*)  Ebenda,  23.  Jan.  1680.  2 )  Ebenda.  3 )  Ebenda.
4 )  Ebenda,  10.  Jan.  1681.
            
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