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sächlich bestehend aus Weißgerbern, suchte die Trennung zu verhindern
und führte an, daß der schlechte Ruf des Memminger Handwerks vor
allen Dingen darauf zurückzuführen sei, daß der Obmann manchen
Gerbern Befähigungsscheine gegeben habe, ohne daß diese Gerber auch
nur ein einziges Stück in Memmingen gegerbt hatten: „allhier aber ist
die Unordnung dergestalt eingeschlichen, das welcher weder von freien
Eltern noch einem Meister das weisgärben erlernet, dannoch für einen
weisgärber Maister angesehen werden will" *). Ihr Schreiben enthüllt
uns kleinliche und häßliche Zustände des Zunftwesens über Schmähen,
Schelten, Abstrafen, wobei wiederum der Obmann als Hauptschuldiger
erscheint; es wird ihm besonders zur Last gelegt, daß er alle Sachen
allein und ohne des Handwerks Rat erledige; nicht die Besorgnis um
den guten Ruf des Handwerks treibe zur Trennung, sondern der Brotneid
der Rotgerber, welche mit übler Gunst beobachten, daß die Weißgerber
jährlich auch einige Häute neben ihren Fellen gerbten ^). Sie
bitten inständig, die Trennung nicht vorzunehmen, da sie sonst „mit
Weib und kind an den bettelstab kämen" ^). Die Trennung wurde indes
vollzogen, die verschiedenen Gerber hatten sich bis zu einem bestimmten
Datum zu einem der beiden Handwerke zu bekennen, und der Rat
verbot die gleichzeitige Ausübung beider Gewerbe. Die erfolgte „Separation"
wurde den Handwerken in Nürnberg, Ulm, Lübeck, Braunschweig,
Biberach, Augsburg, Darmstadt mitgeteilt, und von diesen allen erhielten
sie ziemlich gleichlautende Antwortschreiben; alte Schwierigkeiten mögen so
beseitigt gewesen sein, aber neue erwuchsen; so wurde z. B. beim Augsburger
Handwerk angefragt, was zu tun sei, „wo etwan Vater und Sohn
w einer Werckstatt und der eine Roth, der andere aber im Weisen
arbeitet" *).
Es läßt sich nur selten so tief, wie hier, in die Akten schauen;
freilich darf man diese Verhältnisse nicht verallgemeinern, weil die vorliegende
Trennung des 17. Jahrhunderts unter ganz anderen Verhältvissen
und deshalb mit ganz anderen Motiven erfolgt sein mag als die
Trennungen früherer Zeiten.
Die Spaltung bestehender Handwerke und damit die Bildung neuer
Gewerbe läßt sich in zwei zeitlich ziemlich weit auseinander liegende
Perioden zerlegen. Die erste Periode deckt sich mit der Zeit der
Zunftkämpfe und reicht daher etwa bis in den Anfang der Konsolidation
ber Zünfte. Es scheint, als ob in dieser ersten Periode die Teilung
der Gewerbe hauptsächlich unter dem Einflüsse politischer Maßnahmen
und Ideen vor sich ginge. In Nürnberg z. B., wo ein starkes Stadtregiment
mit einer einzigen kurzen Ausnahme im 14. Jahrhundert
*) Ebenda, 23. Jan. 1680. 2 ) Ebenda. 3 ) Ebenda.
4 ) Ebenda, 10. Jan. 1681.