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die Handwerke völlig im Zaum hielt, sind nach dem ältesten Meisterbuch,
welches von 1370—1429 Z reicht, die Jrher und Permiter in
einem Handwerke vereint. 1432 wird aber bereits das kleine Handwerk
der Permeter abgetrennt, welches im Laufe der nächsten 27 Jahre nur
einen Zugang von acht Meistern hat. Da das Handwerk der Jrher
offenbar immer noch zu groß erscheint, wird der Versuch gemacht, auch
noch das Handwerk der Gelgerber wegzulösen; 1460 erscheint in der
Rubrik dieses Handwerks ein einziger Meister, und noch über 100 Jahre
wird dieses Handwerk in den Meisterbüchern weiter geführt, obwohl
sich kein Meister mehr in dieser langen Zeit darauf etabliert. Ähnliche
Verhältnisse mögen die Entwicklung und Teilung der Frankfurter Gewerbe
beherrscht Habens.
DiespäterePeriode von Handwerksteilungen fällt teilweise noch
in das 17., vor allen Dingen aber in das 18. und 19. Jahrhundert;
hier geht die Teilung vor sich hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt
ökonomischer Bedürfnisse, und diese Teilung bringt zwar für das ganze
Ledergewerbe als solches, nicht aber für die Gerberei im engeren Sinne
einen weiteren Zuschub. Die an sich interessanten Arbeitsteilungsverhältnisse
in der ganzen Lederindustrie vergleichend zu betrachten für
verschiedene Länder, verschiedene Städte und verschiedene Zeiten liegt
außerhalb des Rahmens dieser Arbeit.
Haben wir so die verschiedenen Entwicklungsformen kennen gelernt
und die Wege, welche zum Gewerbe der Weißgerberei führten, sowie die
mannigfaltigen Beziehungen dieses Gewerbes zu seinen auf den gleichen
Hauptrohstoff aufgebauten Verwandten, so wollen wir im folgenden
dem Weißgerber im besonderen unsere Aufmerksamkeit zuwenden.
Die Person des Weißgerbers vereinigte im Laufe der Zeit eine
ganze Anzahl verschiedener Produktionstätigkeiten unter diesem äußerlich
einheitlichen Namen. Eine der ältesten derartigen Beziehungen ist wohl
das Verhältnis der Weißgerberei zu den Pergamentmachern. Der
Schreibstoff des Papyrus 3 ), welcher in der merovingischen Kanzlei zum
letztenmale 692* *), in den päpstlichen Kanzleien bis in das 10. Jahrhundert
3 ) verwendet worden war, hatte besonders seit dem durch Ptolemäus
Euergetes II. erlassenen Ausfuhrverbot des ägyptischen Papyrus 6 )
im Pergament einen bedeutenden Konkurrenten erhalten, so daß seit
') Nürnberg M. ©., 234. 2 ) Vgl. Bücher 1886, S. 20 f., 411 ff.
») Wattenbach 1871, S. 66 ff.
*) Wattenbach 1871, S. 73; Breßlau 1889, S. 883.
s ) Wattenbach 1871, S. 75.
«) Schauplatz 1775, Bd. II, S. 257—258; Blümner, Bd. I, S. 266; Breßlau
1889, S. 887ff.; Marquardt 1882, S. 795ff.; Wattenbach 1871, S. 76ff.;
Mommsen 1893, S. 22, 112.