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verweigert hatte, weil er nicht genug Wander- und Gesellenjahre hinter
sich hat, weil er die Militärzeit einrechnet, und weil er sich auch mit
Leimsieden befassen will. Er führt zu seiner Rechtfertigung an, daß
auch sein Meister in Straßburg Gerber und Leimsieder gewesen sei und
sagt unter anderem: „Es gibt junge Leute, welche in ihrer Lehrzeit
allschon an Geschicklichkeit ihren Lehrmeister übertreffen, hingegen auch
öfters alte Knaben, so 20 und mehrere Jahre die Welt durchwandern
und so untüchtig nach Hause kehren, als ungeschickt sie in die Welt
hinausgeflogen... Ich bin bei einem großen König in Arbeit gestanden,
wo man öfters solche Felle zu gerben bekommen, welche die
Haare nicht wollten gehen lassen und über welcher Arbeit man sein
eigenes Fell in Gefahr setzen mußte" fl.
In noch viel engerer Beziehung als die Pergamentmacherei und
die Leimsiederei steht zur „Weißgerberei" zu allen Zeiten die Sämischgerberei,
also das Walken mit Tran. Die Sämischgerberei ist eine der
ältesten Gerbemethoden, und eine vergleichende Untersuchung der verschiedenen
Völker lehrt, daß das Gerben mit Fettstoffen bereits auf sehr
niederen Stufen der Kultur und in völliger Unabhängigkeit von anderen
Völkern geübt wird fl; auf die Bedeutung der Sämischgerberei im Mittelalter
wurde schon hingewiesen fl, und es ist interessant, daß bereits das
älteste Urbar des Klosters Salzburg aus dem Ende des 11. Jahrhunderts
unter den Naturalabgaben nicht selten „eorlnm aä oleum
comparandum“ 4 ), „cutem pro oleo“ 5 ) aufführt, wobei also gleich der
Bestimmungszweck, nämlich zum Gerben mit Fett, angegeben wird. Es
mutet unter diesen Verhältnissen eigentümlich an, wenn Junghans nach
der Besprechung der Leipziger Rot- und Weißgerberei aus der einzigen
Tatsache, daß die Weißgerber am Ausgange des 17. Jahrhunderts „mit
verschiedenen Berufsverwandten um das alleinige Verkaufsrecht für die
mit Fischtran gegerbten Felle sich herumstreiten", zu dem Schluffe
kommt „die Technik der Fettgare scheint jünger zu sein" fl. Wir haben
so gesehen, daß diese endlosen Gewerbsstreitigkeiten, von welchen hier
ln Leipzig auch eine vorliegt, einen ganz anderen Grund haben, nämlich
k'aß sie entwicklungsgeschichtlich verständlich sind aus den Zeiten, in
Melchen die Lederarbeiter noch ihr Leder selbst gegerbt haben. Wir
haben gesehen, daß viele Lederarbeiter durch das ganze Mittelalter
hindurch zu ihren wohlverbrieften Rechten die Erlaubnis zählten, ihren
Lederbedarf selbst zu gerben; in Danzig z. B. wurde 1397 die Ledermühle
an die Beutler-Zunft, und nicht an die Weiß- oder Sämischflerber
verliehen fl, und bei den Beutlern wird angeführt, daß sie
fl Speyer 1759. 2 ) Vgl. S. 174. fl Vgl. S. 123—124.
fl Salzburg 1910, S. 310. fl Salzburg 1910, S. 512, 514.
fl Junghans 1896, S. 393. fl Hirsch 1855, S. 304.