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wie dies heute noch auf dem Lande üblich ist, und nicht weißgare
Leder. Auch um 1500 noch werden hin und wieder in den Meisterbüchern
Jrher und Weißgerber voneinander unterschieden, eine Unterscheidung,
welche sich manchmal auch in den Besitzwechselurkunden am
Anfange des 15. Jahrhunderts beobachten läßt. Ein Nürnberger Senatsbeschluß
vom 15. Januar 1562 enthält die Stelle: „Es fällten allain
die Jrher vnnd Weißgerber zu kauffen macht haben" *); auch diese
Gegeneinanderstellung deutet darauf hin, daß hier zweierlei Handwerke
vorliegen, genau so, wie die spätere Bezeichnung meist „Weiß- und
Sämischmacher" lautet; wir denken in letzterem Falle nicht daran, unter
Weißgerberei die gleiche Produktionstätigkeit zu verstehen wie unter
Sämischgerberei, und so würde die Handwerksbezeichnung „Jrher und
Weißgerber" lediglich eine alte Form darstellen für die modernere z. B.
von 1601 „Sehmisch- und Weißgerberhandwerk" I. Auch die 1460 im
Meisterbuch eingeführte neue Rubrik „Gelgerber", welche allerdings
nur einen einzigen Meister enthält, bestätigt alle diese Vermutungen,
daß hier einmal getrennte Handwerke vorgelegen haben. Man könnte
daraus den Schluß ziehen, daß die von Spanien her eingewanderte
Alaun-, also Weißgerberei zur Bildung zunächst eines eigenen Handwerks
Veranlassung gegeben habe, so daß Weißgerber und Sämischgerber
einander eine Zeitlang als getrennte Handwerker gegenüber standen;
anfänglich hin und wieder, später ganz allgemein fand dann eine Vereinigung
der beiden Gewerbe in der Hand eines einzigen Gewerbetreibenden
statt, und daher mag es kommen, daß für den gleichen
Gewerbetreibenden einmal die Bezeichnung Jrher, ein anderes Mal die
Bezeichnung Weißgerber angewandt wurde, bis schließlich beide Bezeichnungen,
nachdem die Vereinigung allgemein geworden war, gleichbedeutend
wurden in der Weise, daß man unter Jrher sowohl wie
unter Weißgerber einen Handwerker verstand, welcher Weiß und Sämisch
gerbte, bei welchem aber die Sämischgerberei überwog. Letzteres Verhältnis
besteht ja heute noch sehr häufig, der „Weißgerber" der kleineren
Plätze ist in allererster Linie ein Sämischgerber. Die Bezeichnung
„Gel-gerber" mag erst als bewußter Gegensatz zum „Weiß-gerber"
entstanden sein; sie hat sich jedoch nicht im Sprachgebrauch einführen
können; denn wir hören später wohl noch von „gelbes Leder", von „gelgerben",
aber nicht mehr von „Gelb-gerber". Es wäre also der Jrher demnach
ursprünglich ein reiner Sämischgerber, und wir Hütten dann diese Handwerkstrennung
noch zu der oben angeführten von Frankreich hinzuzufügen. 3 )
Die Bezeichnung Jrher ist übrigens keine auf Nürnberg beschränkte.
In den Augsburger Weißgerberakten findet sich ein Münchner Erlaß
0 Nürnberg 1535, M. S., 452, Leoretnm in Lenatu den, 15. Jan. 1562.
2 ) Würzburg 1660—83, 1601. 3 ) vgl. S. 240.