Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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wie  dies  heute  noch  auf  dem  Lande  üblich  ist,  und  nicht  weißgare
Leder.  Auch  um  1500  noch  werden  hin  und  wieder  in  den  Meisterbüchern ­
  Jrher  und  Weißgerber  voneinander  unterschieden,  eine  Unterscheidung, ­
  welche  sich  manchmal  auch  in  den  Besitzwechselurkunden  am
Anfange  des  15.  Jahrhunderts  beobachten  läßt.  Ein  Nürnberger  Senatsbeschluß ­
  vom  15.  Januar  1562  enthält  die  Stelle:  „Es  fällten  allain
die  Jrher  vnnd  Weißgerber  zu  kauffen  macht  haben"  *);  auch  diese
Gegeneinanderstellung  deutet  darauf  hin,  daß  hier  zweierlei  Handwerke
vorliegen,  genau  so,  wie  die  spätere  Bezeichnung  meist  „Weiß-  und
Sämischmacher"  lautet;  wir  denken  in  letzterem  Falle  nicht  daran,  unter
Weißgerberei  die  gleiche  Produktionstätigkeit  zu  verstehen  wie  unter
Sämischgerberei,  und  so  würde  die  Handwerksbezeichnung  „Jrher  und
Weißgerber"  lediglich  eine  alte  Form  darstellen  für  die  modernere  z.  B.
von  1601  „Sehmisch-  und  Weißgerberhandwerk"  I.  Auch  die  1460  im
Meisterbuch  eingeführte  neue  Rubrik  „Gelgerber",  welche  allerdings
nur  einen  einzigen  Meister  enthält,  bestätigt  alle  diese  Vermutungen,
daß  hier  einmal  getrennte  Handwerke  vorgelegen  haben.  Man  könnte
daraus  den  Schluß  ziehen,  daß  die  von  Spanien  her  eingewanderte
Alaun-,  also  Weißgerberei  zur  Bildung  zunächst  eines  eigenen  Handwerks ­
  Veranlassung  gegeben  habe,  so  daß  Weißgerber  und  Sämischgerber
einander  eine  Zeitlang  als  getrennte  Handwerker  gegenüber  standen;
anfänglich  hin  und  wieder,  später  ganz  allgemein  fand  dann  eine  Vereinigung ­
  der  beiden  Gewerbe  in  der  Hand  eines  einzigen  Gewerbetreibenden ­
  statt,  und  daher  mag  es  kommen,  daß  für  den  gleichen
Gewerbetreibenden  einmal  die  Bezeichnung  Jrher,  ein  anderes  Mal  die
Bezeichnung  Weißgerber  angewandt  wurde,  bis  schließlich  beide  Bezeichnungen, ­
  nachdem  die  Vereinigung  allgemein  geworden  war,  gleichbedeutend ­
  wurden  in  der  Weise,  daß  man  unter  Jrher  sowohl  wie
unter  Weißgerber  einen  Handwerker  verstand,  welcher  Weiß  und  Sämisch
gerbte,  bei  welchem  aber  die  Sämischgerberei  überwog.  Letzteres  Verhältnis ­
  besteht  ja  heute  noch  sehr  häufig,  der  „Weißgerber"  der  kleineren
Plätze  ist  in  allererster  Linie  ein  Sämischgerber.  Die  Bezeichnung
„Gel-gerber"  mag  erst  als  bewußter  Gegensatz  zum  „Weiß-gerber"
entstanden  sein;  sie  hat  sich  jedoch  nicht  im  Sprachgebrauch  einführen
können;  denn  wir  hören  später  wohl  noch  von  „gelbes  Leder",  von  „gelgerben", ­
  aber  nicht  mehr  von  „Gelb-gerber".  Es  wäre  also  der  Jrher  demnach ­
  ursprünglich  ein  reiner  Sämischgerber,  und  wir  Hütten  dann  diese  Handwerkstrennung ­
  noch  zu  der  oben  angeführten  von  Frankreich  hinzuzufügen. 3 )
Die  Bezeichnung  Jrher  ist  übrigens  keine  auf  Nürnberg  beschränkte.
In  den  Augsburger  Weißgerberakten  findet  sich  ein  Münchner  Erlaß
0  Nürnberg  1535,  M.  S.,  452,  Leoretnm  in  Lenatu  den,  15.  Jan.  1562.
2 )  Würzburg  1660—83,  1601.  3 )  vgl.  S.  240.
            
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