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wobei über die Gerbungsart gar nichts ausgesagt wird. Gelegentlich
soll übrigens irch auch rot Vorkommens. Der Jrcher ist demnach zunächst
nichts weiter als der Bockledergerber. In den Nürnberger
Meisterbüchern sind, wie bereits mehrfach erwähnt, seit 1370 zunächst
die Jrher und Permiter unter einer Rubrik vereinigt, und in dieser
Rubrik finden wir folgende merkwürdige Stelle 2 ):
Jrher vnd Permiter
die schüllen haben 1 Lon knecht 1 Leerknecht.
Seitz Vtzz
(nun folgen nacheinander 45 Namen ohne Handwerksbezeichnung)
Hanse Manhofer
Hans Scherl irher anno 1408
Vlrich Wurm Erasmi anno 1411
Görg Peck irher anno 1419
Vlrich Rinderman irher anno 1421
Geronimus Permiter anno 1422
Hans Priester Weißgerber anno . . 1424
Jacob Krebß permiter
Fritz Egen irher 8 )
Es macht diese Stelle auf den unbefangenen Beobachter den Eindruck,
als ob irher, permiter und Weißgerber drei verschiedene Handwerke
wären; dann stünde irher im Gegensatz zu Weißgerber, und der Jrher
oder Bockledergerber wäre demnach der Sämischgerber und nicht der
Weißgerber. Unterstützt wird diese Ansicht dadurch, daß nach Lexer
unter „irch" Leder von Böcken, Gemsen, Hirschen, Rehen, zu verstehen
'st, also die gleichen Fellarten, von welchen wir oben gehört haben, daß
lie von den Nürnberger Jrhern 1535 sämischgemacht werden sollen;^)
ich habe nicht ein einziges Beispiel aus dieser Zeit gefunden, wonach
l>ie genannten Fellarten, mit Ausnahme der Bockhaut, weißgar gemacht
worden wären. Auch die von Grimm angeführten Beispiele sprechen
^ür Sämischleder: „leg der frouwen disz Pflaster uf ein yrchi läder
bestrichen . . „dis Pflaster sol uf ein yrchi läder gestrichen werden";
^enn als Unterlagen für Pflaster wurden gerade sämische Leder benutzt,
0 Schulte 1900, Bd. I, S. 718.
st Nürnberg, M. Ms., 233 (1370-1429).
st vgl. S. 133 und S. 133 Note 1. st vgl. S. 241.
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