Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

243

wobei  über  die  Gerbungsart  gar  nichts  ausgesagt  wird.  Gelegentlich
soll  übrigens  irch  auch  rot  Vorkommens.  Der  Jrcher  ist  demnach  zunächst ­
  nichts  weiter  als  der  Bockledergerber.  In  den  Nürnberger
Meisterbüchern  sind,  wie  bereits  mehrfach  erwähnt,  seit  1370  zunächst
die  Jrher  und  Permiter  unter  einer  Rubrik  vereinigt,  und  in  dieser
Rubrik  finden  wir  folgende  merkwürdige  Stelle 2 ):
Jrher  vnd  Permiter
die  schüllen  haben  1  Lon  knecht  1  Leerknecht.
Seitz  Vtzz

(nun  folgen  nacheinander  45  Namen  ohne  Handwerksbezeichnung)

Hanse  Manhofer
Hans  Scherl  irher  anno  1408
Vlrich  Wurm  Erasmi  anno  1411
Görg  Peck  irher  anno  1419
Vlrich  Rinderman  irher  anno  1421
Geronimus  Permiter  anno  1422
Hans  Priester  Weißgerber  anno  .  .  1424
Jacob  Krebß  permiter
Fritz  Egen  irher  8 )

Es  macht  diese  Stelle  auf  den  unbefangenen  Beobachter  den  Eindruck,
als  ob  irher,  permiter  und  Weißgerber  drei  verschiedene  Handwerke
wären;  dann  stünde  irher  im  Gegensatz  zu  Weißgerber,  und  der  Jrher
oder  Bockledergerber  wäre  demnach  der  Sämischgerber  und  nicht  der
Weißgerber.  Unterstützt  wird  diese  Ansicht  dadurch,  daß  nach  Lexer
unter  „irch"  Leder  von  Böcken,  Gemsen,  Hirschen,  Rehen,  zu  verstehen
'st,  also  die  gleichen  Fellarten,  von  welchen  wir  oben  gehört  haben,  daß
lie  von  den  Nürnberger  Jrhern  1535  sämischgemacht  werden  sollen;^)
ich  habe  nicht  ein  einziges  Beispiel  aus  dieser  Zeit  gefunden,  wonach
l>ie  genannten  Fellarten,  mit  Ausnahme  der  Bockhaut,  weißgar  gemacht
worden  wären.  Auch  die  von  Grimm  angeführten  Beispiele  sprechen
^ür  Sämischleder:  „leg  der  frouwen  disz  Pflaster  uf  ein  yrchi  läder
bestrichen  .  .  „dis  Pflaster  sol  uf  ein  yrchi  läder  gestrichen  werden";
^enn  als  Unterlagen  für  Pflaster  wurden  gerade  sämische  Leder  benutzt,
0  Schulte  1900,  Bd.  I,  S.  718.
st  Nürnberg,  M.  Ms.,  233  (1370-1429).
st  vgl.  S.  133  und  S.  133  Note  1.  st  vgl.  S.  241.

16*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.