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von 1733, „daß dem handtwerch der Jrher vnd weißgärber allein
Hirschen, Elchen, Gämbsen, Pock vnd Gaißheut, auch Rech vnd Kitzfeel
jm Vischschmaltz (d. i. Tran) gearbeitet! gepüre" J ). Diese hier zitierte
Stelle des Erlasses wird bei Annahme der hier supponierten Auslegung
des Wortes Jrher wesentlich sinnvoller, als wenn man unter Jrher den
gewöhnlichen Alaungerber versteht.
Als ein weiteres Gewerbe, welches zu der Weißgerberei in Beziehung
trat, ist die Glacegerberei zu erwähnen. Wie bereits angeführt,
war die Methode der Glacegerbung in Deutschland schon im 14. Jahr
hundert bekannt^); da aber die Glacegerberei einen bedeutenden Hand
schuhverbrauch als Voraussetzung ihrer Existenz hat, und da, wie eben
falls schon dargelegt, die Konsumkraft der deutschen Gebiete für Hand
schuhe bis weit ins 17. Jahrhundert eine nur geringe war, so konnte
sich die Glacegerberei nicht entwickeln. Erst durch den Zustrom der
Hugenotten nach verschiedenen außerfranzösischen Residenzen wurde von
den Refugies gleichzeitig die Glacegerberei, die Handschuhmacherei und
eine genügende Nachfrage nach diesen Fabrikaten hauptsächlich in Deutsch
land und Österreich erzeugt, und damit wurden die Bedingungen zur
Existenzfähigkeit der Glaccgerberei geschaffen. Es wurde bereits gezeigt, daß
diese ganze Bewegung unter der wohlwollenden und entgegenkommenden
Politik der Staaten des 17. Jahrhunderts sich vollzog, wobei also die
staatliche Fürsorge ihre schützende, fördernde und privilegierende Hand
über das neue Gewerbe und dessen Träger ausbreitete; auf diese Weise
kommt nicht nur die Einführung und der Fortbestand der neuen Pro
duktionsprinzipien in den fremden Wirtschaftsgebieten zustande, sondern
es genießen auch die Träger dieser Produktionsprinzipien die Monopol
stellung des Gewerbes, welches sie bringen; der rechtliche Ausdruck
dieser Stellung ist der, daß sie als Fremde der herrschenden Gewerbe
verfassung gegenüber stehen und ihr nicht in dem vollen Umfange der
Einheimischen unterworfen sind; die „französischen" Weißgerber, wie
man sie genannt hat, sind nicht zünftig, werden nicht mehr zünftig,
obwohl sie es in Frankreich gewesen waren. Die deutschen Weißgerber
stehen ihnen als eine geschlossene Korporation gegenüber, sie betrachten
stch als eine eigene Zunft, und die französischen Weißgerber als eine
andere Zunft, welche mit ihren, nur unter dem starken staatlichen
Schutze möglichen Ideen der Spezialisation, Kombination, Manufakturen,
Hausindustrie — lauter Ideen, welche mit der bestehenden Wirtschafts
auffassung der deutschen Zünfte vollkommen unvereinbar waren, —
vielleicht auch noch durch die Vererbung der Produktionsweise innerhalb
der französischen Familien lange Zeit eine eigene fremde Erscheinung
m fremder Umgebung bildeten; daher hat sich auch die Glacegerberei,
5 Augsburg 1722—1778, 1733. s ) vgl. S. 208.