Full text: Die Entwicklung der Weißgerberei

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von 1733, „daß dem handtwerch der Jrher vnd weißgärber allein 
Hirschen, Elchen, Gämbsen, Pock vnd Gaißheut, auch Rech vnd Kitzfeel 
jm Vischschmaltz (d. i. Tran) gearbeitet! gepüre" J ). Diese hier zitierte 
Stelle des Erlasses wird bei Annahme der hier supponierten Auslegung 
des Wortes Jrher wesentlich sinnvoller, als wenn man unter Jrher den 
gewöhnlichen Alaungerber versteht. 
Als ein weiteres Gewerbe, welches zu der Weißgerberei in Beziehung 
trat, ist die Glacegerberei zu erwähnen. Wie bereits angeführt, 
war die Methode der Glacegerbung in Deutschland schon im 14. Jahr 
hundert bekannt^); da aber die Glacegerberei einen bedeutenden Hand 
schuhverbrauch als Voraussetzung ihrer Existenz hat, und da, wie eben 
falls schon dargelegt, die Konsumkraft der deutschen Gebiete für Hand 
schuhe bis weit ins 17. Jahrhundert eine nur geringe war, so konnte 
sich die Glacegerberei nicht entwickeln. Erst durch den Zustrom der 
Hugenotten nach verschiedenen außerfranzösischen Residenzen wurde von 
den Refugies gleichzeitig die Glacegerberei, die Handschuhmacherei und 
eine genügende Nachfrage nach diesen Fabrikaten hauptsächlich in Deutsch 
land und Österreich erzeugt, und damit wurden die Bedingungen zur 
Existenzfähigkeit der Glaccgerberei geschaffen. Es wurde bereits gezeigt, daß 
diese ganze Bewegung unter der wohlwollenden und entgegenkommenden 
Politik der Staaten des 17. Jahrhunderts sich vollzog, wobei also die 
staatliche Fürsorge ihre schützende, fördernde und privilegierende Hand 
über das neue Gewerbe und dessen Träger ausbreitete; auf diese Weise 
kommt nicht nur die Einführung und der Fortbestand der neuen Pro 
duktionsprinzipien in den fremden Wirtschaftsgebieten zustande, sondern 
es genießen auch die Träger dieser Produktionsprinzipien die Monopol 
stellung des Gewerbes, welches sie bringen; der rechtliche Ausdruck 
dieser Stellung ist der, daß sie als Fremde der herrschenden Gewerbe 
verfassung gegenüber stehen und ihr nicht in dem vollen Umfange der 
Einheimischen unterworfen sind; die „französischen" Weißgerber, wie 
man sie genannt hat, sind nicht zünftig, werden nicht mehr zünftig, 
obwohl sie es in Frankreich gewesen waren. Die deutschen Weißgerber 
stehen ihnen als eine geschlossene Korporation gegenüber, sie betrachten 
stch als eine eigene Zunft, und die französischen Weißgerber als eine 
andere Zunft, welche mit ihren, nur unter dem starken staatlichen 
Schutze möglichen Ideen der Spezialisation, Kombination, Manufakturen, 
Hausindustrie — lauter Ideen, welche mit der bestehenden Wirtschafts 
auffassung der deutschen Zünfte vollkommen unvereinbar waren, — 
vielleicht auch noch durch die Vererbung der Produktionsweise innerhalb 
der französischen Familien lange Zeit eine eigene fremde Erscheinung 
m fremder Umgebung bildeten; daher hat sich auch die Glacegerberei, 
5 Augsburg 1722—1778, 1733. s ) vgl. S. 208.
	        
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