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treffen haben, möchte sich immer noch der geeignetste Ausweg finden.
Vergebens hat der Verfasser nach den Spuren solcher Gegensätze, wie
sie bei den Webern usw. vorkommen, in den Handwerken der Gerber,
Wagner usw. gesucht; jedenfalls sind sie sehr selten gewesen. Ich schreibe
das der Organisation dieser großen Handwerke zu, bei welchen die
Entscheidung dem ganzen Handwerk zugut kam, bestehend aus Meister
und Gesellen. Glaubt man überhaupt auf dem seitherigen Wege der
Assoziation im Sinne des Gegensatzes zwischen Meister und Gesellen
zum Ziele kommen zu können, so lasse man auch das heuchlerische
Prahlen mit freiwilliger Assoziation und habe den Mut zu erklären,
daß es Zwangsassoziationen sein müssen" *).
Wir haben gesehen, daß allerdings Zwangsassoziationen bei den
Gerbern entstanden sind, aber diese waren Kampfmittel; wir haben gesehen,
daß trotz der Großen Handwerke die Gegensätze zwischen Meister
und Gesellen nicht aus der Welt geschafft wurden, und wir haben vor
allen Dingen gesehen, daß das Große Handwerk offenbar mit ganz
anderen Sachen sich beschäftigte als mit der Regelung des Arbeitsvertrages.
In jenem Frankfurter Dekret von 1602 der Weißgerber halben
ist dann weiter noch bestimmt, daß der Gesell nur am Sonntagmittag
Urlaub nehmen soll und nicht in der Woche. Es ist klar, daß damit
das Weglaufen von der Arbeit, das Niederlegen der Arbeit, vielleicht
der Streik, gemeint ist. Weiter wird bestimmt: Wenn ein Gesell vom
Meister Geld entlehnt hat, soll er es abverdienen, nicht aber zurückbezahlen;
und schließlich, wenn ein fremder Geselle in die Stadt kommt,
sollen nicht mehr alle Gesellen mit ihm zum Wein gehen und feiern,
sondern nur noch einer. Vielleicht ist auch dieses letzte Verbot noch
eine versteckte Erschwerung der Koalition; jedenfalls zeigen uns diese
Bestimmungen, daß die Meister und Gesellen, welche beim Großen
Handwerk so friedlich nebeneinander tagen, ganz andere Wege bei der
Regelung der Arbeitsverhältnisse gehen.
Aus dem Jahre 1671 ist eine spezielle Ordnung der Augsburger
Weißgerbergesellen vorhanden 2 ), welche natürlich immer noch die Unterstützung
der kranken und bedürftigen Gesellen betont, welche aber
andererseits verlangt, daß jeder Gesellenversammlung ein Meister beiwohnen
muß. Die Magdeburger Ordnung von 1686 bestimmt ausdrücklich:
Der Gesell soll das Leder, bevor er Urlaub nimmt, „zuvor
zur Mühlen außarbeiten und außwalcken" 3 ), also ebenfalls ein Verbot
der plötzlichen Unterbrechung der Arbeit.
Die neuen wirtschaftlichen Anschauungen des 18. Jahrhunderts
0 Stahl 1874, S. 431. -) Augsburg 1871, 2te„s, Zgtens.
3 ) Magdeburg 1688, 9t-»s.