Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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zu  keiner  Entspannung,  sondern  nur  zu  einer  Steigerung  der  Verhältnisse, ­
  und  dies  drückt  sich  gewerblich  aus  in  der  Zunahme  der  einschlägigen ­
  Handwerke:  Ein  Hauptverbraucher  des  Leders  ist  der  Krieg.
Erst  als  1493  nach  53  jähriger  schwacher  Regierung  Kaiser  Friedrich  III.
starb,  als  der  tatkräftige,  jugendfrische  Maximilian  eine  Neuaufrichtung
des  Reiches  ins  Werk  zu  setzen  beabsichtigte,  als  der  Reichstag  von
Worms  1495  die  Idee  des  ewigen  Landfriedens  proklamierte,  als  das
neu  anbrechende  16.  Jahrhundert  mit  seinen  ungeheuren  inneren  geistigen
Bewegungen  die  tätigen  Faktoren  auf  ganz  andere  Gebiete  lenkte,  als
die  Entdeckung  Amerikas  ganz  andere  Interessensphären  geschaffen  hatte,
da  hörte  der  große  Bedarf  für  die  Produkte  der  zur  Bedarfsdeckung
des  vergangenen  Jahrhunderts  erzeugten  Handwerke  auf,  die  Gewerbe
sanken  in  ihrer  Bedeutung  zurück  auf  die  Bedarfsdeckung  der  ruhenden
Stadt,  schon  das  Ende  des  16.  Jahrhunderts  erzeugt  in  den  oberdeutschen ­
  Städten  die  Stille  des  ausgehenden  Mittelalters,  und  diese
ganze  Bewegung  spiegeln  die  Meisterzahlen  der  beiden  hier  in  Frage
stehenden  Gewerbe  wieder.  1605  wird  auf  Ersuchen  der  Nürnberger
Weißgerber  bestimmt,  daß  fremde  Gesellen  vor  Zulassung  zum  Meisterrecht
  in  Nürnberg  zwei  Jahre  bei  einem  oder  mehr  Meistern  zu  arbeiten
haben,  und  daß  ein  in  Nürnberg  einheimischer  Geselle  2  Jahre  auszuwandern ­
  hat;  ausgenommen  von  diesen  Bestimmungen  sind  nur
Meisterssöhne  und  die,  welche  Meisterstöchter  oder  Meisterswitwen  heiraten;
für  jeden,  welcher  einen  Lehrjungen  ausgelernt  hat,  wird  ein  Stillstand ­
  von  zwei  Jahren  festgesetzt,  „damit  das  Handtwerck  desto  weniger
vberheüfft  werde"  Z;  im  gleichen  Jahre  wird  ein  Gesuch  der  Weißgerber ­
  betreffend  die  Ausübung  einiger  Kürschnerarbeiten  abgeschlagen,
es  wird  ihnen  verboten,  „das  hinfüro  ihrer  keiner  keinen  Kürschner
seine  grobe  noch  kleine  fell,  oder  andere  kürschner  arbeit,  weder
strecken  bestraichen,  noch  sich  inn  andere  weg  in  ihr  handtwerck
schlagen,  oder  dessen  thailhafftig  machen  soll,  damit  sie  nicht  dadurch
bey  anderen  außwendigen  Werkstätten  in  nachtheil  vnd  gefahr  ihres
handtwercks  kommen"),  und  1614  wird  ihnen  verboten,  Kürschners
Gesellen  weder•  heimlich  noch  öffentlich  in  ihren  Häusern  zu  beschäftigen ­
  s ).
Es  ist  sehr  beachtenswert,  daß  alle  diese  Beschränkungen  nicht  zu
der  Zeit  erfolgen,  zu  welcher  wir  den  größten  Zugang  zum  Handwerk
beobachten,  sondern  Maßregeln  gegen  eine  Handwerksüberfüllung  werden
erlassen  zu  der  Zeit,  wo  der  starke  Rückgang  im  Handwerk  längst  eingetreten ­
  ist;  der  Zusammenhang  dieser  Punkte  mit  den  oben  dargelegten

0  Nürnberg  1535,  7.  Juli  1605.  -)  Nürnberg  1535,  27.  Sept.  1605.
3 )  Nürnberg  1535,  26.  Febr.  1614.
            
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