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zend das Gegenteil bewiesen. Nach Schätzung von Fachleuten
werden in Sachsen etwa 75 % des Gesamtabsatzes aus Strassenwagen
verkauft. Für Nordwestdeutschland dürfte eine höhere
Quote sich ergeben, während sich in den Gegenden, wo der
»Tankbetrieb« noch nicht lange eingerichtet ist, das Verhältnis
auf etwa 6 : 4 zugunsten des Tankbetriebes stellen wird.
Die Einführung des Tankbetriebs begegnete naturgemäss.
zuerst manchen Schwierigkeiten, die teils auf der Skepsis, um
nicht zu sagen Antipathie, der Behörden, teils auf engherziger
Auslegung veralteter, aus der Zeit des Anfangs des Petroleumhandels
stammender gesetzlicher Bestimmungen beruhten. Letztere
waren, z. T. bis in die neueste Zeit, wie u. a. in Sachsen-Altenburg,
wo das Gesetz von 1866 bis Mitte 1904 gültig war,
mehr auf den Verkauf eines gefährlichen Medizinalartikels als auf
den eines notwendigen Massenverbrauchsgutes zugeschnitten. Bestimmten
sie doch z. B., dass in Verkaufslokalen Petroleum nur
in Quantitäten bis höchstens 50 Pfd., in feuersicheren, durch
hohe steinerne Schwellen geschützten Kellern nur in Mengen bis.
400 Pfd. gelagert und aufbewahrt werden durfte. Solche Bestimmungen
— in anderen Ländern waren sie ähnlich — waren
bei dem rasch steigenden Konsum bald einfach nicht mehr einzuhalten
und mussten durch zweckentsprechendere ersetzt werden..
So setzte Preussen 1902/03 das für Verkaufsräume zulässige
Höchstquantum auf 600 kg hinauf »bei Verwendung metallener
mit Hahn versehener Abfüllvorrichtungen, die durch Pumpvorrichtung
mit Vorratsfässern in Verbindung stehen«. Sachsen-Weimar
und andere mitteldeutsche Staaten erliessen kurz darauf
ähnliche Bestimmungen. Mitte 1904 folgte das lange rückständig
gebliebene Sachsen-Altenburg; März 1905 wurden die neuen Vorschriften
für das Königreich Sachsen publiziert, die in den Verkaufsräumen
die Aufbewahrung eines Quantums von höchstens
750 kg gestatten. Bei Verwendung »von mit explosionssicheren
Verschlüssen und Abfüllvorrichtungen versehenen Behältern«
dürfen insgesamt bis zu 1200 kg vorrätig gehalten werden.
Im grossen und ganzen sind die Verordnungen den modernen
Verhältnissen jetzt angepasst, doch wäre ihre Erweiterung, besonders
die Erleichterung des Kleinverkaufs, noch dringend zu
wünschen. Denn grosse Geschäfte, wie z. B. einige Geschäftsstellen
des Konsum-Vereines Leipzig-Plagwitz, kommen zu Zeiten
mit einem Vorrat von 750 kg vom einen bis zum nächsten regu