Full text : Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

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Ende  1905  wurde  übrigens  im  Süden  des  Königreichs  Sachsen,
in  der  Amtshauptmannschaft  Schwarzenberg,  und  Anfang  1906  auch
in  andern  Bezirken  das  Verbot  des  Fahrens  mit  Tankwagen  wieder
aufgehoben.  Es  ist  nicht  ausgeschlossen,  dass  dies  auf  die  Vorstellungen ­
  der  Petroleum-Produkte  A.-G.,  der  Gegnerin  der  D.-A.
P.-G.,  oder  der  P.O.G.  hin  geschah,  da  diese  Gesellschaften  schon
damals  sich  rüsteten,  mit  dem  Strassenwagenbetrieb  in  jener
Gegend  gleichfalls  vorzugehen.  1906  nahmen  ihre  Absichten  feste
Formen  an.

c)  Für  und  Wider.
Die  Einführung  des  Tankbetriebes  war  der  Todesstoss  für
die  wenigen  noch  im  Petroleumhandel  tätigen  Grossisten.  Die
den  Kleinhändlern  gebotenen  Vorteile  gegenüber  dem  früheren
Bezug  in  Fässern  lagen  so  klar  auf  der  Hand,  dass  schon  eine
tüchtige  Dosis  geschäftlicher  Kurzsichtigkeit  oder  Hass  gegen
Neuerungen  dazu  gehörte,  sie  zu  übersehen.
Insbesondere  hatten  die  Detaillisten  jetzt  die  Sicherheit,  nicht
übervorteilt  zu  werden.  Ganz  abgesehen  davon,  dass  sie  früher
»rein  amerikanisches  Oel«  kauften  und  in  nicht  seltenen  Fällen
anstatt  dessen  in  Wirklichkeit  ein  Mischöl  erhielten,  gaben  ihnen
der  direkte  Bezug,  die  automatische  Kontrolluhr  des  Tankwagens
und  die  geaichten  plombierten  Kannen  beim  Kannenwagen-Betriebe
  die  Gewähr,  das  gekaufte  Quantum  reines  Oel  auch  tatsächlich ­
  zu  erhalten.  Beim  Fasshandel  war  dies  ganz  anders  gewesen. ­
  Da  steckte  der  Gewinn  des  Zwischenhändlers  nur  zum
Teil  in  der  Differenz  zwischen  Ein-  und  Verkaufspreis;  zum  Teil
steckte  er  auch  in  der  Art  der  Berechnung.  Besonders  wenn
das  Fass  über  Land  transportiert  werden  musste,  krähte  kein
Hahn  darnach,  ob  das  fakturierte  mit  dem  wirklichen  Gewichte
auch  übereinstimmte.  Untergewicht  entstand  eben  auf  dem  Transport. ­
  Sodann  war  die  Füllung  des  Fasses  von  Pfinfluss.  Die  zum
Abzug  gebrachte  Tara  betrug  stets  20  %  des  Bruttogewichts.  Die
vollen  Passer  haben  ein  Durchschnittsgewicht  von  etwa  180  kg
brutto,  also  von  144  kg  netto.  Wurde  aber,  was  häufig  vorkam,
das  Fass,  dessen  Eigengewicht  ja  leicht  festzustellen  ist  und  in
diesem  Falle  mit  40  kg  angenommen  sei,  genau  bis  zu  z.  B.
180  kg  gefüllt,  so  war  das  zur  Berechnung  gelangende  Nettogewicht ­
  144  kg,  während  der  wirkliche  Inhalt  nur  140  kg  war.
Die  Differenz  von  4  kg  war  Reinverdienst  des  Verkäufers.
            
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