Full text : Die Zeit der preußischen Freihandelspolitik

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schaftlichen  Folgen  verhinderten  die  weitere  Ausführung  dieses
Hanes.
Mit  der  Gründung  des  Reiches  erreichte  der  Zollverein
sein  Ende  und  damit  auch  das  Zollparlament.  Das  kündbare
Vertragsverhältnis  ging  in  eine  dauernde  staatliche  Organisation ­
  über.  Die  Verträge  von  1867,  wodurch  der  Zollverein
erneuert  worden  war,  wurden  ein  integrierender  Bestandteil
der  deutschen  Verfassung.  Dem  Reichstage  wurde  die  Gesetzgebung, ­
  welche  die  Zoll-  und  Handelspolitik  betrifft,  übertragen,
und  die  Zollerträge  sollten  in  die  Reichskasse  fließen.  Der
Reichstag  übernahm  daher  die  Erbschaft  des  Zollparlaments
und  verwaltete  sie  zunächst  im  Geiste  des  Erblassers.  Es  naht
der  letzte  Akt  der  Ereihandelsära.
Die  Agrarier,  deren  Konsumenteninteressen  durch  die
Eisenzölle  geschädigt  wurden,  verlangten  stürmisch  die  Beseitigung ­
  dieser  Zölle.  Im  Mai  1873  stellten  die  Abgeordneten
v -  Behr  (Greifswald),  v.  Below  (Saleske),  v.  Wedell-Malchow,
Graf  Dohna,  Graf  Eulenburg,  Freiherr  v.  Frankenberg,  v.
Minningerode  mit  Prince-Smith,  Bamberger,  Windthorst  u.  a.
einen  darin  zielenden  Antrag.  Am  26.  Mai  eröffnete  der  Abgeordnete ­
  v.  Behr  die  Debatte  darüber  mit  einer  Rede,  in  der
er  sagte:  „Nächst  dem  Brot  und  Fleisch  ist  nichts  wichtiger
a ls  freies  Eisen.“  Damals  waren  die  Agrarier  so  vernünftig,
die  Zollfreiheit  von  Brot  und  Fleisch  über  die  des  Eisens  zu
stellen.  Dann  fuhr  er  fort:  „Verlassen  Sie  sich  darauf,  meine
Herren,  solange  ein  deutsches  Schiff  unsere  Ostsee  befährt,
solange  wir  in  den  Provinzen  an  der  Ostsee,  wo  wir  kein  Eisen
herausgraben,  sondern  sehr  viel  Eisen  hineingraben  müssen,
Um  eine  Ernte  zu  haben,  solange  dort  der  Landmann  seinen
Roden  zu  bestellen  haben  wird,  solange  werden  wir  das  freie
Eisen,  verlangen.“  Das  dauerte  gerade  sechs  Jahre,  dann  handelten ­
  Graf  Mirbach  und  seine  Freunde  1  Mk.  Roggenzoll
§ e gen  1  Mk.  Roheisenzoll  ein.  Im  Jahre  1879  waren  unter
den  186  Abgeordneten,  die  für  Mirbach  stimmten,  nicht  weniger ­
  als  100  Großgrundbesitzer!  Im  Jahre  1873  aber  erklärte ­
  Herr  v.  Below  die  Besteuerung  des  Eisens  für  ein  Unhig.
  Die  gesamte  Konsumtion  werde  durch  die  Besteuerung
es  Eisens  geschädigt,  demgegenüber  komme  der  Vorteil
'  Öliger  interessierter  Landesteile  und  Berufsklassen  nicht  in
            
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