7
Menschen überhaupt, sie ist zugleich aber auch die Haupt
wurzel für die Wissenschaft, die sich mit dem Studium
und der Erklärung des organischen Ineinandergreifens
der menschlichen Einzelwirtschaften befaßt, der Sozial
ökonomik oder Volkswirtschaftslehre.
Daß Sozial-Ökonomik der beste Titel ist für die Wissenschaft, die
wir im Auge haben, hat Heinrich Dietzel in unwiderlegbarer Weise
nachgewiesen 1 ). Aber auch das Wort Volkswirtschaftslehre läßt sich
rechtfertigen, wenn man bei dem Begriffe Volk eben an die mensch
liche Gesellschaft, an das Volk denkt und nicht die nationalen Ver
schiedenheiten entscheidend sein lassen will, wie man das tut, wenn
man von den Völkern spricht. Diejenigen, die das Wort Volkswirt
schaftslehre wählen, haben als Grund zudem für sich, daß sie ein
Fremdwort vermeiden und deshalb auch dem Laien von vornherein
das Verständnis erleichtern für das, worum es sich handelt zumal das
Beiwort „sozial“ zu allerlei Mißverständnissen verleiten kann. Der
Name National-Ökonomie läßt sich unzweifelhaft viel schwerer ver
teidigen; von Mayr will allerdings gerade das Wort „national“ unter
streichen. Die nationale Zusammenfassung des Wirtschaftslebens sei die
bedeutsamste. Sie rage hervor sowohl gegenüber weltwirtschaftlichen
Tendenzen, als gegenüber einseitigen Inseressenbestrebungen innerhalb
des nationalen Ganzen. Dieser nationale Zusammenschluß des wirt
schaftlichen Lebens sei die wichtigste Erscheinungsform der Volkswirt
schaft, als des Komplexes der wirtschaftlichen Erscheinungen, die aus
den Wechselbeziehungen der in diesen Zusammenschluß einbezogenen
Einzelwirtschaften sich ergeben 1 2 ). Das trifft gewiß für die Wirtschafts
politik und für die Wirtschaftsgeschichte zu, aber nicht für die Wirt
schafts-Wissenschaft, wie sie hier aufgefaßt wird.
Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist an sich be
trachtet, losgelöst von den Zufälligkeiten der Umgebung
etwas festgegebenes. „Die Beschränktheit der verfügbaren
und erreichbaren Güterwelt im Verhältnis zur Unbeschränkt
heit des Begehrens ruft ein wirtschaftliches Verhalten der
Menschen hervor, daß zu gesetzmäßigem Handeln auf
1) a. a. O. S. 51 ff.
2) Grundriß zu Vorlesungen über praktische Nationalökonomie,
I. Teil, S. 9.