schwankte, kam als außerordentliche Abgabe hinzu. Als die Aus-
beutung der Moore begann, schöpfte man.auch aus ihnen eine Steuer,
die der Provinzialregierung zufloß; sie betrug 33!/; mal den Betrag
der jährlichen Grundsteuer. Ganz eigenartig, wie so manches andere
in Friesland, war hier die Grundbelastung. Es war noch
die alte, vom Ende des ı5. Jahrhunderts herrührende Floreen-
belastung, die darin bestand, daß von jedem Goldgulden oder
Floreen der Pacht 1% gezahlt wurde. Die Veranlagung von 1511
hat bis 1806 unverändert fortbestanden. Diese Belastung war vom
Lande auf die Person des Besitzers übertragbar, auf dessen Namen
der Goldgulden in den Registern aufgezeichnet war; der floreen-
pflichtige Eigentümer konnte sogar die Belastung von einem Erben
auf den anderen übertragen, wodurch vielfach eine ungleichmäßige
Belastung eintrat. Erst seit 1713 kam hinzu eine allgemeine Be-
steuerung der Ländereien und Häuser in Form eines 100. Pfennigs;
diese wurde später in ein festes Verhältnis zu der Floreenbelastung
gebracht!). In einigen Provinzen bestand noch ein Herdgeld, in
Friesland ein Schornstein-, in Overyssel ein Feuerstättengeld; in
letzterer Provinz wie in Holland und Seeland (seit 1583) auch eine
Abgabe auf die bestellten Äcker; in den Generaliteitslanden eine
Belastung des Waldes, in Utrecht eine besondere Besteuerung der
Tabaks-, Hanf- und Flachsanpflanzungen; in Holland und Seeland
waren seit 1627 auch die Gemüseländereien besteuert; letzteres fand
auch in Friesland statt, wo alle bebauten Ländereien ohne Unter-
schied der Fruchtart besonders besteuert waren?). In Groningen
gab es ein Ohrgeld, das die Pferde besteuerte, ebenso in Holland
und Brabant; in Seeland belastete man nur die Luxuspferde. Das
Hornvieh wurde in allen Provinzen, außer Seeland, besteuert.
Die meisten dieser Steuern wurden Ende des 16. und im Laufe
des 17. Jahrhunderts eingeführt und später zum großen Teil
erhöht. Selbst die einzelnen Teile der Provinzen hatten noch
wieder gesonderte Steuern; so bestanden für die Schafe mehrfach
noch partikulare Belastungen. Weitere Abgaben waren die der
Wage, die vorzüglich Butter und _ Käse betrafen, die auf das Ge-
mahlene und Geschlachtete, auf Honig, Wachs, Wolle, Torf, Raps-
) Blink, Geschiedenis, 1,245, II, 236 ff.
2) Über die Belastungen des Landbaus in seinen einzelnen Zweigen vgl.
Sickenga, Bijdrage, S. 352 ff.
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