Full text : Geldwert in der Geschichte

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Andreas  Walther

Stellungen  von  Beissel  für  Xanten  (S.  17)  und  von  Sloet  van
de  Beele  für  Arnheim  (S.  21).  Vor  allen  Dingen  aber  wird  in
sehr  vielen  Fällen  das  für  die  Metallreduktion  unentbehrliche
Material  nicht  mehr  erhalten  oder  nie  aufgezeichnet  sein.  Liegen
dann  nicht  etwa  zufällig  genügend  zahlreiche  und  verschiedenartig ­
  orientierte  Kursangaben  vor  (mit  einer  geringeren  Anzahl
kann  man  wegen  der  mitbestimmenden  Zufälligkeiten  nichts  anfangen), ­
  so  würde  eine  Hoffnung  auf  Verwertung  solcher  Materialien ­
  für  alle  Zeiten  ausgeschlossen  sein.
Nicht  weniger  lehrreich  sind  die  positiven  Erörterungen  Wiebes,
in  denen  er  nun  auf  Grund  eines  reichen  Materials  des  Staatsarchivs ­
  zu  Münster  zeigt,  wie  man  es  dagegen  machen  soll 1 ).
Zwar  sei,  so  sagt  er,  eigentlich  nur  die  Reduktion  auf  Silber
richtig,  aber  er  sei  „durch  die  Unmöglichkeit,  den  Feingehalt
der  Silbermünzen,  die  in  Münster  kursierten,  für  jedes  Jahr  festzustellen, ­
  gezwungen  worden,  die  Reduktion  auf  Gold  zu  wählen“,
was  „insofern  auch  berechtigt  sei,  als  am  Rhein  gegen  Schluß
des  Mittelalters  und  auch  noch  bis  zur  Mitte  des  16.  Jahrhunderts
subsidiär  Goldwährung  oder  doch  mindestens  Doppelwährung
bestand“  (S.  51  f.,  95).  Bei  der  Durchführung  dieser  Reduktion
ist  man,  da  Fundstücke  fehlen,  auf  die  beiden  anderen  Wege,
die  Münzurkunden  und  Kurse,  angewiesen.  Es  werden  nun  also
zunächst  sämtliche  Münzordnungen  aus  der  betreffenden  Zeit  aufgezählt ­
  und  jedesmal  unter  Berücksichtigung  der  wechselnden
Relation  von  Gold  und  Silber  festgestellt,  wieviel  Milligramm  Gold
den  einzelnen  Münzen  entsprechen  sollten.  Mit  1560  „scheint  man
in  Münster  zur  Silberwährung  übergegangen  zu  sein“  (S.  84);  man
vergleiche  damit  den  Satz  des  Vorwortes:  „Leider  war  ich  genötigt, ­
  diese  preisstatistischen  Untersuchungen  mit  dem  Jahre  1560
abbrechen  zu  müssen“  (S.  IX)!  Die  Münzordnungen  erlauben
nun  aber  die  Reduktion  der  Silbermünzen  (und  um  die  kleinen
Münzen  handelt  es  sich  bei  den  Warenpreisen  meistens)  auf
Gramme  Gold  nur  zum  geringen  Teil.  So  sieht  sich  Wiebe  genötigt, ­
  diese  Reduktion  unter  Niederschlagung  einiger  Bedenken
(S.  90  ff.)  auf  Umwegen  über  Angaben  des  Kursverhältnisses
besonders  zum  rheinischen  Gulden  vorzunehmen.

1)  Exkurs  IV  über  Geldreduktion,  S.  79—95.
            
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