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Andreas Walther
Stellungen von Beissel für Xanten (S. 17) und von Sloet van
de Beele für Arnheim (S. 21). Vor allen Dingen aber wird in
sehr vielen Fällen das für die Metallreduktion unentbehrliche
Material nicht mehr erhalten oder nie aufgezeichnet sein. Liegen
dann nicht etwa zufällig genügend zahlreiche und verschiedenartig
orientierte Kursangaben vor (mit einer geringeren Anzahl
kann man wegen der mitbestimmenden Zufälligkeiten nichts anfangen),
so würde eine Hoffnung auf Verwertung solcher Materialien
für alle Zeiten ausgeschlossen sein.
Nicht weniger lehrreich sind die positiven Erörterungen Wiebes,
in denen er nun auf Grund eines reichen Materials des Staatsarchivs
zu Münster zeigt, wie man es dagegen machen soll 1 ).
Zwar sei, so sagt er, eigentlich nur die Reduktion auf Silber
richtig, aber er sei „durch die Unmöglichkeit, den Feingehalt
der Silbermünzen, die in Münster kursierten, für jedes Jahr festzustellen,
gezwungen worden, die Reduktion auf Gold zu wählen“,
was „insofern auch berechtigt sei, als am Rhein gegen Schluß
des Mittelalters und auch noch bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts
subsidiär Goldwährung oder doch mindestens Doppelwährung
bestand“ (S. 51 f., 95). Bei der Durchführung dieser Reduktion
ist man, da Fundstücke fehlen, auf die beiden anderen Wege,
die Münzurkunden und Kurse, angewiesen. Es werden nun also
zunächst sämtliche Münzordnungen aus der betreffenden Zeit aufgezählt
und jedesmal unter Berücksichtigung der wechselnden
Relation von Gold und Silber festgestellt, wieviel Milligramm Gold
den einzelnen Münzen entsprechen sollten. Mit 1560 „scheint man
in Münster zur Silberwährung übergegangen zu sein“ (S. 84); man
vergleiche damit den Satz des Vorwortes: „Leider war ich genötigt,
diese preisstatistischen Untersuchungen mit dem Jahre 1560
abbrechen zu müssen“ (S. IX)! Die Münzordnungen erlauben
nun aber die Reduktion der Silbermünzen (und um die kleinen
Münzen handelt es sich bei den Warenpreisen meistens) auf
Gramme Gold nur zum geringen Teil. So sieht sich Wiebe genötigt,
diese Reduktion unter Niederschlagung einiger Bedenken
(S. 90 ff.) auf Umwegen über Angaben des Kursverhältnisses
besonders zum rheinischen Gulden vorzunehmen.
1) Exkurs IV über Geldreduktion, S. 79—95.