Geldwert in der Geschichte.
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Diesen entscheidenden Vorteilen gegenüber fallen die bekannten
Schwierigkeiten bei Erhebung der Beamtenbudgets nicht
ins Gewicht. Vereinzelte Ausgabehudgets, wie etwa das genau
geführte Haushaltungsbuch eines holländischen Mattre des comptes
aus den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts x ), kommen nur zur
Kontrolle in Betracht. In der Eegel wird man unmittelbar von
den Einnahmebudgets, den Gehältern, ausgehen. Dabei aber ist
für frühere Jahrhunderte in zunehmendem Maße das Problem
der naturalen Zutaten zu beachten, das übrigens auch bei Erhebung
der Löhne nie vergessen werden darf. Sehr vertrauenerweckend
ist es nicht, was kürzlich d’AvENEL über die Gehälter
auch der höheren Beamten zusammengestellt hat 1 2 ); aber wo ist
denn sonst in unserer Wissenschaft irgendein schwieriges Problem
befriedigend gelöst worden, ehe überhaupt eine ernstliche
Spezialarbeit vorlag? Wie jemand, der über moderne Einkommen
arbeitet, nicht gerade mit dem des Kellners oder des Geschäftsreisenden
anfangen wird, so wird man historische Untersuchungen
nicht gerade dort beginnen, wo eine Regierung besonders viele
eigene Naturalgefälle unterzubringen suchen mußte. Und wenn
in den zahlreichen Beamtenlisten nur ein kleiner Teil der Gehaltsangaben
sich als brauchbar erweist oder zur Brauchbarkeit
ergänzt werden kann 3 ), so haben wir schon alles Wesentliche gewonnen.
Ein paar Beispiele für die Art der Quellenangaben, mit denen
der Forscher zu tun hat, und dafür, wie etwa man sich nach
ihnen eine Skala zusammenzustellen beginnt. Ich wähle gelegentlich
aufgenommene Notizen aus einem Archiv, wie jeder Forscher
es an seinem Wohnort oder in nächster Nähe zu haben pflegt.
Finden wir in der Rostocker Gerichtsrechnung um 1530:
Lohn des Gerichtsschreibers 4 mark sundisch, des Strandvogtes
2'/2 m., des Vogtes auf Schonen 25 m. und viele andere An1)
Archiv im Haag, verloren in dem Bündel: „Holland, 3578, Diverse
Kekeningen“.
2) V, 364—373, vgl. IV, 1—70, V, 77 ff.
3) Vgl. die Mitteilungen von H. Goldschmidt in der Vierteljahrschrift
lür Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1910, S. 548—562, auch etwa Smend.
Heichakammergericht I (1911), S. 398 ff.