Geldwert in der Geschichte.
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für die höheren Stände betrifft, so würde man vor allem die
bekanntlich für manche Städte schon ausgezeichnet verarbeiteten
Schoßregister, die Testamente, die Konfiskationsrechnungen durchsehen.
Viele wertvolle Angaben, wie Tagegelder, kann man erst
benutzen, nachdem man die verschiedene soziale Stellung der
Beamten einigermaßen festgestellt hat.
Für die staatlichen und territorialen Beamten dürfte ein Einsetzen
etwa bei dem Sekretärgehalt empfohlen werden können.
Nicht nur fließen für diesen Stand die Quellen naturgemäß weitaus
am reichsten; er ist auch bei der bedeutungsvollen Evolution,
die er durchmacht, von besonderem Interesse und befaßt schon
selbst die ganze Skala in sich vom anspruchslosen Kopisten bis
zum leitenden Staatssekretär. In den Niederlanden hat ein in
der Zentralverwaltung beschäftigter Sekretär, dessen Stellung
sich vervvaltungs- und sozialgeschichtlich (vgl. oben S. 28) als die
eines anspruchsvollen oberen Beamten bestimmen läßt, mit Nebeneinkünften
ein Einkommen von reichlich 400 L. artois ’). Damit
vergleichen wir etwa, daß in einer Ordonnanz über Leistungen
für den Krieg zwei Klassen von Adeligen unterschieden werden,
solche mit über 300 L. (wobei freilich die selbstverzehrten
Naturaleinkünfte nicht mitgerechnet sein dürften) und solche mit
über 600 L. Gesamteinkommen 1 2 ). Man sieht, mit welchen Mitteln
die Fürsten ihre Beamten groß machten, und wie wirkungsvolle
goldene Ketten die meist 200 L. befragenden Pensionen der Adeligen
waren. Erstaunlich groß ist dann der Abstand zu den
führenden Beamten hin. Ein leitender Jurist oder ein Maitre
de l’artillerie beziehen 1200 L., der Premier Chambellan, der
freilich einen kleinen Hofstaat unterhalten muß und sonst viele
Repräsentationspflichten hat, gar 5000 L. 3 ). Bei solchen Gehältern,
zu denen oft große außerordentliche Einnahmen hinzukamen,
sehen wir sie aber auch, der Absicht des Fürsten und den Interessen
des neuen Staates entsprechend, Reichtümer ansammeln,
die ihnen den Bau der Paläste gestatten, die noch heute in den
Niederlanden und der Franche-Comte von ihnen erzählen.
1) Vgl. Archiv für Urkundenforschung 1909, S. 339.
2) Recueil des Ordonnances de la Belgique, 2° S6r., Bd. IV, S. 411.
3) Vgl. meine Burgundiscken Zentralbehörden, S. 166 f.