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Andreas Walther
gaben, dazwischen aber: Lohn des (reitenden) Dieners 72 in.,
so springt in die Augen, daß mit den ersten zunächst nichts anzufangen
ist, man vielmehr vorher den eventuellen naturalen Zutaten
nachgehen und untersuchen müsse, ob es sich um ein Amt
wesentlich ehrenamtlichen Charakters handelt, oder etwa ob ein
Teil des Gehalts auf andere Kassen angewiesen war, wie z. B.
der Stadtschreiber aus fast jeder der zahlreichen (aber doch gut
übersehbaren) Spezialkassen eine Summe bezog. Der große Abstand
der Angabe über den reitenden Diener aber legt die Annahme
nahe, es möchte dies eins der später geschaffenen Ämter
ohne wesentlich ins Gewicht fallende Naturalbeigaben sein. Um
diese Vermutung zu kontrollieren, stellen wir daneben etwa die
Angabe, daß für den Unterhalt von Gefangenen wöchentlich
1 m., jährlich also 52 m. eingestellt werden müssen. Gleich
ausgezeichnet paßt die Vergleichung des Tagelohns, der für die
verschiedenen Arbeiter- und Handwerkerkategorien 4—-8 s. täglich
beträgt, was eine Jahreseinnahme, bei Rechnung von etwa
100 Feiertagen, von 70—130 m. repräsentiert. Hinzufügen können
wir die Einnahmen der Söldner, die sich, von Außerordentlichem
wie freien Gelagen und Beute abgesehen, jährlich ohne freie
Kost auf 150—200 m. belaufen. Daraufhin scheint es glaublich,
daß der Sold eines Hauptmanns mit fast 300 m., der eines
juristischen Rates mit 372 m. (300 m. Jahrgehalt, dazu für
Kleidung 42 m., für Hausmiete 30 m.) einigermaßen vollständig
angegeben ist. Daneben dürfen wir z. B. die Schulmeistereinkommen
stellen, wie sie sich in den mecklenburgischen reformatorischen
Visitationsakten 1 ), oft mit Berechnung der Nebeneinkünfte,
finden. Doch müssen wir in Rücksicht ziehen, daß in
diesen Landstädtchen der Geldwert etwas höher anzusetzen ist
als in Rostock. Da bekommt nun etwa ein Schulmeister mit
Schulgeld jährlich 45 m. sundisch; aber die Visitatoren schreiben
dazu, wenn man ihm nicht mehr verschaffe, werde ihm nichts
übrigbleiben, als wegzulaufen. Das Einkommen anderer mit
etwa 60, 80, 130, 150 m. hat man dagegen in der Ordnung
gefunden. Dann der große Abstand zu dem Rektor einer Domschule,
der mindestens seine 400 m. einnimmt. Was die Ziffern
1) Monumenta Germaniae paedagogica, XXXVIII (1907), S. 137 ff.