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Andreas Walther
I
ist eben der, daß wir es stets mit Relationen zu tun haben.
Zum Vergleich beachte man, daß wir schon bei den Verhältniszahlen
der Indexziffern (oben S. 14) Maß und Gewicht meist
völlig ignorieren können; denn wenn wir z. B. die Preisveränderungen
des Bieres in Indexziffern darstellen wollen, so erhalten
wir natürlich dieselbe Reihe, ob die ursprünglichen absoluten
Zahlen sich in Hektolitern oder in irgendeinem seiner Größe
nach uns unbekannten Maße verstanden. So können wir sogar
mehrere Unbekannte eliminieren, wenn uns für einen bestimmten
Zweck auch eine potenziertere Relativität des Resultats nicht
stört: weder der Geld- noch der Maßreduktion bedürfen wir,
um festzustellen, daß in einer bestimmten Zeit sich Löhne, Getreidepreise,
Fleischpreise usw. in verschiedenem Maße entwickelt
haben.
Ich gebe gleich ein Beispiel. Was dieselbe Quantität Pulver
am Ausgang des Mittelalters und zu anderen Zeiten, etwa heute,
kostet, wollen wir gar nicht wissen, weil dieselbe Quantität ihre
Bedeutung offenbar gänzlich verändert hat. Um Feststellung
dieser Bedeutung des Pulverpreises handelt es sich für uns.
Die aber bemißt sich offenbar zunächst und vor allen Dingen
danach, wie hoch das Pulver seinem Verwender, dem Gemeinwesen,
im Verhältnis zu den Ziffern des Gesamtstaatshaushalts,
der Gesamtkriegskosten, auf der anderen Seite des Soldes
der Schützen, der Bespannungskosten für die Kanonen usw. zu
stehen kam. In gleicher Weise können wir ohne metrologische
Berechnungen feststellen, in welchem Verhältnis die Aufwendungen
für Kleidung, Getreide, Fleisch usw. in einem Budget zueinander
und zu den Gesamtaufwendungen Stehen. Bringen wir
dann gleichartig gewonnene Verhältniszahlen für andere Orte und
Zeiten hinzu, so ergibt ein Vergleich sofort eine Fülle wertvollster
Ergebnisse.
Auch komplizierteren Fällen, in denen wir es mit mehreren
Unbekannten zu tun haben, können wir so beikommen. Nehmen
wir an, wir wollten vergleichen, was einer Stadt um 1500
und einer anderen um 1600 das Pulver kostet; wir hätten aber
sowohl die Angaben der beiderseitigen Münzen wie der beiderseitigen
Maße nur so, wie die Rechnungen sie uns bieten; eine