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Erwin Respondek,
höchste Thesaurierungstaktik befolgte, hätten zahlen müssen. Jedenfalls
einen unerschwinglichen, wenn es ihnen überhaupt wirklich gelungen
sein sollte, die Starrheit der Geldgeber zu brechen.
Unter Beachtung dieser Lage und mit Rücksicht auf die wirtschaft
liche Stellung der Agents de change blieb dem Makler-Syndikat kein
anderer Weg, als die Prolongation aller Engagements ohne jegliche
Veränderung bis zum Ultimo des nächsten Monates. Diesen außer
ordentlich weittragenden Entschluß gab das Syndikat der Pariser Wechsel
makler am 30. Juli 1914 durch die folgende Anzeige bekannt:
„Unter Anwendung einer Entscheidung des Syndikats der Wechsel
makler, bestätigt durch den Finanzminister am 29. Juli 1914, werden
alle Ultimooperationen (Geschäfte und Reports), abgeschlossen per
31. Juli X914, verschoben.“
Mit anderen Worten, die Börse erteilte sich für ihre Verbindlich
keiten ein Moratorium. Bei der Bekanntgabe der Prolongation der Ultimo
engagements entstand sofort eine Spaltung unter den hiervon betrof
fenen Kreisen. Die eine Partei hielt die Maßnahme für verfehlt, die
andere für durchaus angebracht und vertrat die Forderung, daß die
Liquidierung auch weiterhin noch hinausgeschoben werden möge. Sie
sahen in der Reportierung der alten Engagements von Monat zu Monat
zwar auch nur eine provisorische Maßnahme, die aber unter allen Um
ständen aus Gründen, die in den außergewöhnlichen Verhältnissen ihre
Begründung finden, gerechtfertigt und notwendig sei. Mit dem Ein
zug ruhiger Zeiten und Ansichten, würden auch ruhige Kursbewer
tungen vorgenommen und damit ein Abbau leichter sein. Tatsächlich
wurde die Juli-Ultimo-Liquidation weiter von Monat zu Monat ver
schoben. Um zu einem klaren Erfassen der hohen Bedeutung dieser
Verordnung zu gelangen, ist eine kurze Darstellung der Organisation
der Pariser Börse, unter besonderer Hervorhebung aller jener Mo
mente, die für jenen Erlaß von Wichtigkeit sein können, erforderlich.
Der Pariser Markt zerfällt in zwei Teile, erstens in einen offiziellen
Markt, das Parkett, und in einen offiziösen Markt, den freien Markt
oder die Coulisse. Die Makler des Parketts werden vom Präsidenten
der französischen Republik ernannt und führen den Namen Agents de
change (Wechselmakler). Sie sind also Beamte, die in ihrem Zusammen
schluß aller Mitglieder eine Korporation, das Syndikat der Wechsel
makler — Syndicat des agents de change — bilden und über ein gemein
sames eigenes Vermögen verfügen. Dieses Vermögen setzt sich zusammen
aus den angesammelten Reserven, dem Werte der Amtsstellen (jede
Stelle zu 2 Milk Frcs.) und den gestellten Kautionen. Insgesamt
dürfte es nach einer älteren Schätzung Kaufmanns 190 Mill.
Frcs. 1 ) betragen. Die Maklerfirmen, es sind deren 70, wählen selbst
eine Syndikatskammer, — Chambre syndicale — die die Aufsicht über alle
Mitglieder führt, Streitigkeiten schlichtet, das Kursblatt aufstellt und
L ) Kaufmann, Dr. Eugen, Das französische Bankwesen, Tübingen 19x1,
S. 70, dessen Ausführungen diesen Angaben zugrunde liegen.