Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

höchste  Thesaurierungstaktik  befolgte,  hätten  zahlen  müssen.  Jedenfalls
einen  unerschwinglichen,  wenn  es  ihnen  überhaupt  wirklich  gelungen
sein  sollte,  die  Starrheit  der  Geldgeber  zu  brechen.
Unter  Beachtung  dieser  Lage  und  mit  Rücksicht  auf  die  wirtschaftliche ­
  Stellung  der  Agents  de  change  blieb  dem  Makler-Syndikat  kein
anderer  Weg,  als  die  Prolongation  aller  Engagements  ohne  jegliche
Veränderung  bis  zum  Ultimo  des  nächsten  Monates.  Diesen  außerordentlich ­
  weittragenden  Entschluß  gab  das  Syndikat  der  Pariser  Wechselmakler ­
  am  30.  Juli  1914  durch  die  folgende  Anzeige  bekannt:
„Unter  Anwendung  einer  Entscheidung  des  Syndikats  der  Wechselmakler, ­
  bestätigt  durch  den  Finanzminister  am  29.  Juli  1914,  werden
alle  Ultimooperationen  (Geschäfte  und  Reports),  abgeschlossen  per
31.  Juli  X914,  verschoben.“
Mit  anderen  Worten,  die  Börse  erteilte  sich  für  ihre  Verbindlichkeiten ­
  ein  Moratorium.  Bei  der  Bekanntgabe  der  Prolongation  der  Ultimoengagements ­
  entstand  sofort  eine  Spaltung  unter  den  hiervon  betroffenen ­
  Kreisen.  Die  eine  Partei  hielt  die  Maßnahme  für  verfehlt,  die
andere  für  durchaus  angebracht  und  vertrat  die  Forderung,  daß  die
Liquidierung  auch  weiterhin  noch  hinausgeschoben  werden  möge.  Sie
sahen  in  der  Reportierung  der  alten  Engagements  von  Monat  zu  Monat
zwar  auch  nur  eine  provisorische  Maßnahme,  die  aber  unter  allen  Umständen ­
  aus  Gründen,  die  in  den  außergewöhnlichen  Verhältnissen  ihre
Begründung  finden,  gerechtfertigt  und  notwendig  sei.  Mit  dem  Einzug ­
  ruhiger  Zeiten  und  Ansichten,  würden  auch  ruhige  Kursbewertungen ­
  vorgenommen  und  damit  ein  Abbau  leichter  sein.  Tatsächlich
wurde  die  Juli-Ultimo-Liquidation  weiter  von  Monat  zu  Monat  verschoben. ­
  Um  zu  einem  klaren  Erfassen  der  hohen  Bedeutung  dieser
Verordnung  zu  gelangen,  ist  eine  kurze  Darstellung  der  Organisation
der  Pariser  Börse,  unter  besonderer  Hervorhebung  aller  jener  Momente, ­
  die  für  jenen  Erlaß  von  Wichtigkeit  sein  können,  erforderlich.
Der  Pariser  Markt  zerfällt  in  zwei  Teile,  erstens  in  einen  offiziellen
Markt,  das  Parkett,  und  in  einen  offiziösen  Markt,  den  freien  Markt
oder  die  Coulisse.  Die  Makler  des  Parketts  werden  vom  Präsidenten
der  französischen  Republik  ernannt  und  führen  den  Namen  Agents  de
change  (Wechselmakler).  Sie  sind  also  Beamte,  die  in  ihrem  Zusammenschluß ­
  aller  Mitglieder  eine  Korporation,  das  Syndikat  der  Wechselmakler ­
  —  Syndicat  des  agents  de  change  —  bilden  und  über  ein  gemeinsames ­
  eigenes  Vermögen  verfügen.  Dieses  Vermögen  setzt  sich  zusammen
aus  den  angesammelten  Reserven,  dem  Werte  der  Amtsstellen  (jede
Stelle  zu  2  Milk  Frcs.)  und  den  gestellten  Kautionen.  Insgesamt
dürfte  es  nach  einer  älteren  Schätzung  Kaufmanns  190  Mill.
Frcs. 1 )  betragen.  Die  Maklerfirmen,  es  sind  deren  70,  wählen  selbst
eine  Syndikatskammer,  —  Chambre  syndicale  —  die  die  Aufsicht  über  alle
Mitglieder  führt,  Streitigkeiten  schlichtet,  das  Kursblatt  aufstellt  und
L )  Kaufmann,  Dr.  Eugen,  Das  französische  Bankwesen,  Tübingen  19x1,
S.  70,  dessen  Ausführungen  diesen  Angaben  zugrunde  liegen.
            
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