Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
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die dritte Unterschrift für die zu diskontierenden Wechsel zu liefern. 
Hierzu kommt als zweite Sicherheit die Verpfändung von Wertpapieren 
in Höhe der gewährten Diskontdarlehen. Der Aufbau der Hilfeleistung 
schließt sich also genau den Prinzipien des Abschlusses der Korporation 
der Wechselmakler an. Die Notenbank hat ihre Hilfe jedoch auch auf 
dieser Basis versagen müssen. Die Coulissiers kennen trotz ihrer Ver 
einigung keine solidarische Haftung und die neue „Maklerbank“ kann 
diese Solidarität nach Ansicht der Notenbank nicht ersetzen. Somit 
wäre die Bank von Frankreich allein auf den Wert der freien Makler 
firma, auf die Kreditwürdigkeit des einzelnen Inhabers, angewiesen. 
Als zweites wesentliches Moment kommt noch hinzu, daß die Qualität 
der Papiere des freien Marktes, die zur Verstärkung des gewährten 
Darlehens dienen sollen, nicht einwandfrei ist. Uber den Wert russi 
scher Industriewerte, afrikanischer, kanadischer Goldminen - Shares, 
Bergwerks-Anteile, Terrain-Aktien und anderer Papiere kann man im 
Zweifel sein, und sie können für eine Notenbank als Lombardpfänder 
weder im Frieden und noch viel weniger im Kriege in Frage kommen. Von 
dem weiteren Schicksal dieses Projektes ist nichts bekannt geworden, 
so daß seine Nichtausführung angenommen werden kann. 
Der Versuch, einen wenigstens teilweisen Abbau der prolongierten 
Reportgelder mit Hilfe der Notenbank und aus eigenen Kräften zu be 
wirken, war nur Stückwerk. Eine Liquidation der Report-Engagements 
schien also auch unter der Leitung der Notenbank nicht in vollem Um 
fange durchführbar. Die Notenbank selbst hielt es wohl doch nicht für 
ratsam, ihre Kapitalien in so umfangreichen Mengen festzulegen, und die 
Wechselmakler empfanden ihrerseits die Lasten der partiellen Hilfe 
leistung als zu groß, zu unerträglich. 
Aber das Verlangen nach einer durchgreifenden, restlos bis zum 
letzten Sou abgewickelten Liquidation der schwebenden Engagements 
gelangte immer schärfer zum Ausdruck. Tatsächlich ist ein solches Ziel 
für die Pariser Börse auch sehr erstrebenswert. Denn für eine geregelte, 
glatte und gute Börsentätigkeit im Frieden, die von allen Kreisen als 
wirtschaftlich und politisch für notwendig erachtet ist, stellt es eine 
der ersten Vorbedingungen dar, daß die alten Report-Engagements aus 
dem Moratorium herausgezogen, abgebaut werden. Nach längeren 
Besprechungen und Verhandlungen, die der Finanzminister R i b o t mit 
den Agents de change und Coulissiers gepflogen hatte, wurde schließlich 
ein Beschluß gefaßt, der dahin ging, die prolongierten Ultimo-Engage 
ments zur regelrechten Abwicklung zu bringen. 
Ein Dekret vom 15. September 1915 ordnete daher die Liquidation 
der gesamten laufenden Ultimo-Engagements für Ultimo September 
1915 an. Die Differenzen, die sich aus der Realisation ergeben, sind nach 
einem bestimmten Schema auszuzahlen. 
Es haben 10 % am Tage der Liquidation, d. h. am 30. September 
und xo % an jedem weiteren Ultimo, während der 9 folgenden Monate, 
also von Ultimo Oktober 1915 bis Ultimo Juni 1916 gezahlt zu werden. 
Respondek, Frankreichs Bank- und Finanswirtschaft. 7
	        
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