Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
97
die dritte Unterschrift für die zu diskontierenden Wechsel zu liefern.
Hierzu kommt als zweite Sicherheit die Verpfändung von Wertpapieren
in Höhe der gewährten Diskontdarlehen. Der Aufbau der Hilfeleistung
schließt sich also genau den Prinzipien des Abschlusses der Korporation
der Wechselmakler an. Die Notenbank hat ihre Hilfe jedoch auch auf
dieser Basis versagen müssen. Die Coulissiers kennen trotz ihrer Ver
einigung keine solidarische Haftung und die neue „Maklerbank“ kann
diese Solidarität nach Ansicht der Notenbank nicht ersetzen. Somit
wäre die Bank von Frankreich allein auf den Wert der freien Makler
firma, auf die Kreditwürdigkeit des einzelnen Inhabers, angewiesen.
Als zweites wesentliches Moment kommt noch hinzu, daß die Qualität
der Papiere des freien Marktes, die zur Verstärkung des gewährten
Darlehens dienen sollen, nicht einwandfrei ist. Uber den Wert russi
scher Industriewerte, afrikanischer, kanadischer Goldminen - Shares,
Bergwerks-Anteile, Terrain-Aktien und anderer Papiere kann man im
Zweifel sein, und sie können für eine Notenbank als Lombardpfänder
weder im Frieden und noch viel weniger im Kriege in Frage kommen. Von
dem weiteren Schicksal dieses Projektes ist nichts bekannt geworden,
so daß seine Nichtausführung angenommen werden kann.
Der Versuch, einen wenigstens teilweisen Abbau der prolongierten
Reportgelder mit Hilfe der Notenbank und aus eigenen Kräften zu be
wirken, war nur Stückwerk. Eine Liquidation der Report-Engagements
schien also auch unter der Leitung der Notenbank nicht in vollem Um
fange durchführbar. Die Notenbank selbst hielt es wohl doch nicht für
ratsam, ihre Kapitalien in so umfangreichen Mengen festzulegen, und die
Wechselmakler empfanden ihrerseits die Lasten der partiellen Hilfe
leistung als zu groß, zu unerträglich.
Aber das Verlangen nach einer durchgreifenden, restlos bis zum
letzten Sou abgewickelten Liquidation der schwebenden Engagements
gelangte immer schärfer zum Ausdruck. Tatsächlich ist ein solches Ziel
für die Pariser Börse auch sehr erstrebenswert. Denn für eine geregelte,
glatte und gute Börsentätigkeit im Frieden, die von allen Kreisen als
wirtschaftlich und politisch für notwendig erachtet ist, stellt es eine
der ersten Vorbedingungen dar, daß die alten Report-Engagements aus
dem Moratorium herausgezogen, abgebaut werden. Nach längeren
Besprechungen und Verhandlungen, die der Finanzminister R i b o t mit
den Agents de change und Coulissiers gepflogen hatte, wurde schließlich
ein Beschluß gefaßt, der dahin ging, die prolongierten Ultimo-Engage
ments zur regelrechten Abwicklung zu bringen.
Ein Dekret vom 15. September 1915 ordnete daher die Liquidation
der gesamten laufenden Ultimo-Engagements für Ultimo September
1915 an. Die Differenzen, die sich aus der Realisation ergeben, sind nach
einem bestimmten Schema auszuzahlen.
Es haben 10 % am Tage der Liquidation, d. h. am 30. September
und xo % an jedem weiteren Ultimo, während der 9 folgenden Monate,
also von Ultimo Oktober 1915 bis Ultimo Juni 1916 gezahlt zu werden.
Respondek, Frankreichs Bank- und Finanswirtschaft. 7