Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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die  dritte  Unterschrift  für  die  zu  diskontierenden  Wechsel  zu  liefern.
Hierzu  kommt  als  zweite  Sicherheit  die  Verpfändung  von  Wertpapieren
in  Höhe  der  gewährten  Diskontdarlehen.  Der  Aufbau  der  Hilfeleistung
schließt  sich  also  genau  den  Prinzipien  des  Abschlusses  der  Korporation
der  Wechselmakler  an.  Die  Notenbank  hat  ihre  Hilfe  jedoch  auch  auf
dieser  Basis  versagen  müssen.  Die  Coulissiers  kennen  trotz  ihrer  Vereinigung ­
  keine  solidarische  Haftung  und  die  neue  „Maklerbank“  kann
diese  Solidarität  nach  Ansicht  der  Notenbank  nicht  ersetzen.  Somit
wäre  die  Bank  von  Frankreich  allein  auf  den  Wert  der  freien  Maklerfirma, ­
  auf  die  Kreditwürdigkeit  des  einzelnen  Inhabers,  angewiesen.
Als  zweites  wesentliches  Moment  kommt  noch  hinzu,  daß  die  Qualität
der  Papiere  des  freien  Marktes,  die  zur  Verstärkung  des  gewährten
Darlehens  dienen  sollen,  nicht  einwandfrei  ist.  Uber  den  Wert  russischer ­
  Industriewerte,  afrikanischer,  kanadischer  Goldminen  -  Shares,
Bergwerks-Anteile,  Terrain-Aktien  und  anderer  Papiere  kann  man  im
Zweifel  sein,  und  sie  können  für  eine  Notenbank  als  Lombardpfänder
weder  im  Frieden  und  noch  viel  weniger  im  Kriege  in  Frage  kommen.  Von
dem  weiteren  Schicksal  dieses  Projektes  ist  nichts  bekannt  geworden,
so  daß  seine  Nichtausführung  angenommen  werden  kann.
Der  Versuch,  einen  wenigstens  teilweisen  Abbau  der  prolongierten
Reportgelder  mit  Hilfe  der  Notenbank  und  aus  eigenen  Kräften  zu  bewirken, ­
  war  nur  Stückwerk.  Eine  Liquidation  der  Report-Engagements
schien  also  auch  unter  der  Leitung  der  Notenbank  nicht  in  vollem  Umfange ­
  durchführbar.  Die  Notenbank  selbst  hielt  es  wohl  doch  nicht  für
ratsam,  ihre  Kapitalien  in  so  umfangreichen  Mengen  festzulegen,  und  die
Wechselmakler  empfanden  ihrerseits  die  Lasten  der  partiellen  Hilfeleistung ­
  als  zu  groß,  zu  unerträglich.
Aber  das  Verlangen  nach  einer  durchgreifenden,  restlos  bis  zum
letzten  Sou  abgewickelten  Liquidation  der  schwebenden  Engagements
gelangte  immer  schärfer  zum  Ausdruck.  Tatsächlich  ist  ein  solches  Ziel
für  die  Pariser  Börse  auch  sehr  erstrebenswert.  Denn  für  eine  geregelte,
glatte  und  gute  Börsentätigkeit  im  Frieden,  die  von  allen  Kreisen  als
wirtschaftlich  und  politisch  für  notwendig  erachtet  ist,  stellt  es  eine
der  ersten  Vorbedingungen  dar,  daß  die  alten  Report-Engagements  aus
dem  Moratorium  herausgezogen,  abgebaut  werden.  Nach  längeren
Besprechungen  und  Verhandlungen,  die  der  Finanzminister  R  i  b  o  t  mit
den  Agents  de  change  und  Coulissiers  gepflogen  hatte,  wurde  schließlich
ein  Beschluß  gefaßt,  der  dahin  ging,  die  prolongierten  Ultimo-Engagements ­
  zur  regelrechten  Abwicklung  zu  bringen.
Ein  Dekret  vom  15.  September  1915  ordnete  daher  die  Liquidation
der  gesamten  laufenden  Ultimo-Engagements  für  Ultimo  September
1915  an.  Die  Differenzen,  die  sich  aus  der  Realisation  ergeben,  sind  nach
einem  bestimmten  Schema  auszuzahlen.
Es  haben  10  %  am  Tage  der  Liquidation,  d.  h.  am  30.  September
und  xo  %  an  jedem  weiteren  Ultimo,  während  der  9  folgenden  Monate,
also  von  Ultimo  Oktober  1915  bis  Ultimo  Juni  1916  gezahlt  zu  werden.
Respondek,  Frankreichs  Bank-  und  Finanswirtschaft.  7
            
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