Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

um  2400  Mill.  Frcs.  Dieser  Abbau  konnte  durch  die  Eingänge  aus  der
ersten  Kriegsanleihe  bewirkt  werden.  Dann  aber  mußte  die  Notenbank
wiederum  im  alten  Umfange  ihren  Dienst  aufnehmen.
Außer  diesen  direkten  Vorschüssen  an  den  Staat  leistete  die
Notenbank  auch  Zahlungen  für  dessen  Rechnung  an  die  verbündeten ­
  und  befreundeten  Länder.  Durch  Dekret  vom  27.  Oktober  1914
wurde  dem  Finanzminister  für  die  Vorschußgewährung  an  jene  Länder ­
  ein  Kredit  von  340,5  Mill.  Frcs.  eröffnet,  von  dem  an  die  belgische ­
  Regierung  250,  an  die  Serben  90  und  der  Bank  von  Montenegro ­
  0,5  Mill.  Frcs.  überwiesen  werden  konnten.  Kurze  Zeit  darauf ­
  erbat  auch  Griechenland  einen  Kredit,  der  durch  den  Erlaß  vom
20.  November  1914  in  einer  Höhe  von  20  Mill.  Frcs.  gewährt  worden
ist.  Bei  diesem  durch  die  Gesetzgebung  gebilligten  Akt  setzte  der  Finanzminister ­
  gleichzeitig  einen  größeren  Vorratskredit  durch,  den  er  für
die  geldbedürftigen  kleineren  Staaten,  aber  auch  für  Rußland  in  den
nächsten  Monaten  aufzubrauchen  annahm.  Es  wurde  diesen  Ländern
ein  Staatskredit  von  1350,5  Mill.  Frcs.  als  Gesamtsumme  zugesprochen.
Nach  den  bisher  zuverlässig  bekannt  gewordenen  Ziffern  empfingen
demnach

250,00  Mill.  Frcs.
9°,oo  „  „
o»5°  y,  ,,
20,00  ,,  „

Belgien
Serbien
Bank  von  Montenegro
Griechenland

Summe  360,50  Mill.  Frcs.
Gesamtsumme  des  eröffneten  Kredits  .  .  .  1350,50  „  „

Restbetrag  990,00  Mill.  Frcs.

Diese  Vorschüsse  konnte  die  Bank  von  Frankreich  den  einzelnen
Staaten  nicht  direkt  leisten,  da  ein  Bankstatut  es  verbietet,  fremden
Regierungen  Darlehen  zu  gewähren.  Man  wählte  daher  einen  Umweg.
Die  französische  Regierung  diskontiert  bei  der  Notenbank  für  Rechnung
jener  Staaten  Schatzwechsel  und  schafft  ihnen  auf  diesem  Wege  ein
frei  verfügbares  Guthaben.  Es  ist  also  zu  betonen,  daß  die  an  Verbündete ­
  bewirkten  Vorschüsse  ausschließlich  für  Rechnung  des  französischen
Staates  gehen 1 ).
Der  seit  Ende  November  1914  noch  unverbrauchte  Kredit  in  Höhe
von  990  Mill.  Frcs.  soll  vornehmlich  für  künftige  Vorschüsse  an  Belgien
und  Rußland  bereit  stehen.  Seit  dem  n.  März  1915  veröffentlicht  die
Notenbank  in  ihrem  Bankausweise  einen  Posten;  „diskontierte  französische ­
  Schatzscheine  als  Staatsvorschuß  an  die  fremden  Regierungen“,
J )  K  ö  p  p  e  ,  a.  a.  O.,  S.  738,  stellt  einen  anderen  Weg  dar.  Nach  ihm  hat  Frankreich
sich  mit  England  und  Rußland  dahin  geeinigt,  „alle  von  ihnen  an  verbündete  oder  befreundete ­
  Länder  gewährten  Vorschüsse  gemeinsam  zu  tragen.“  Weiterhin  würden  die  Vorschüsse ­
  durch  ein  Finanzkonsortium  für  Rechnung  der  französischen  Regierung  ausgezahlt.
Die  630,00  Mill.  Frcs.  Schatzscheine,  die  von  der  Notenbank  bis  zum  24.  Dezember  1915
diskontiert  und  deren  Erlös  zu  diesen  Vorschüssen  an  die  verbündeten  Staaten  verwandt
wurde,  gingen  nach  der  Darstellung  von  Koppe  durch  das  Finanzkonsortium.  Diese
abweichende  Berichterstattung  beruht  auf  der  Benutzung  verschiedener  Quellen.  Der  im
Text  dargelegte  Modus  wird  nach  den  Angaben  französischer  Quellen  geschildert.
            
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