Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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Dekret  vom  27.  März  1915  auf  4500,00  Mill.  Frcs.
„  „  8.  Mai  1915  auf  6000,00  „  „
„  „  ?  Juni  1915  auf  7000,00  „  „

Rückzahlung  der  fälligen  Wechsel  bzw.  deren  Umtausch  in  neue
Abschnitte  vollzieht  sich  Zug  um  Zug  an  den  öffentlichen  Kassen,
d.  h.  bei  dem  Schatzamt,  den  Verwaltungskassen  und  Postanstalten.  Alle
Bons  werden  bei  Verfall  zu  Pari  zurückgenommen  und  genießen  a  priori
Vorzugsrechte  bei  Subskriptionen  von  künftigen  Anleihen.
Die  National  -  Verteidigungswechsel  stellten  für  die  unsichere
Lago  der  ersten  Kriegsmonate  eine  durchaus  lohnende  und  vor  allem
vom  Gesichtspunkt  ihrer  Realisierbarkeit  aus  eine  brauchbare,  bewegliche ­
  Kapitalsanlage  dar,  und  ihr  Zukunftswert  war,  dank  des  eingeräuraten
  Vorzugsrechts  für  künftige  Anleihen,  gesichert  und  gut.  Die  Verzinsung ­
  ist  nominell  5  %.  Auf  100  Frcs.  Werden  jedoch  nur  95  Frcs.  eingezahlt, ­
  so  daß  sich  der  Zinsfuß  in  Wirklichkeit  auf  5%  %  erhöht.  Die
kurze  Laufzeit,  3,  6  oder  xz  Monate,  ist  ganz  dem  Empfinden  und  den
Wünschen  des  einzelnen  angepaßt.  Er  kann  je  nach  der  Kriegslage  und
den  eigenen  Bedürfnissen  seine  Kapitalien  für  kürzere  oder  längere  Zeit,
also  in  recht  beweglicher  Form  dem  Staate  vorschießen.  Zweifellos  ist  der
Typ,  der  eine  verdeckte,  kurzfristige  Anleihe  sein  soll,  glücklich  gewählt
und  durch  die  zahlreichen  Variationen  in  Summe,  Laufzeit  usf.  durchaus
geschmeidig.  Die  Presse  entfaltete  eine  äußerst  rege  Propaganda,  in  der
sie  botonte,  daß  der  Kauf  der  Verteidigungs-Wechsel  nicht  nur  aus  patriotischen, ­
  sondern  auch  aus  kapitalistischen  Gründen  geboten  ist.  Die
Banken  Verkündeten,  daß  sie  an  Stelle  des  durch  das  Moratorium  angeordneten ­
  Limits  eine  höhere  Auszahlung  zum  Zwecke  des  Ankaufs  der  National-Verteidigungs-Wechsel ­
  effoktuieren  werden,  so  z.  B.  im  September
an  Stelle  der  dekretierten  20  %  etwa  40  %  oder  50  % x ).  Trotz  aller  Bestrebungen ­
  und  der  Devise  der  nationalen  Verteidigung  weist  der  Absatz
der  Schatzscheine,  die  der  Volksmund  nach  dem  Finanzminister  R  i  b  o  t
kurz  „Ribotins“  nennt,  einen  nur  geringen  Erfolg  auf.  Das  Schatzamt
gab  daher  auch  nur  wenige  Ziffern  über  die  zirkulierenden  Schatzwechsel
bekannt.  Lediglich  bei  den  Erhöhungen  der  Emissionslimite  machte  der
Finanzminister  der  Kammer  einige  Angaben.
Vom  15.  September  1914,  dem  ersten  Emissionstage,  bis  zum  5.
Oktober  waren  217,8  Mill.  Frcs.  der  Verteidigungs-Wechsel  abgesetzt
und  zwar *  2 ):

in  der  Zeit  vom  15.—20.  September  51,5  Mill.  Frcs.
„  „  „  „  21.—25.  September  49,4  „  „
„  „  „  „  26.—30.  September  51,5  „  »
„  „  „  „  i.—5-  Oktober  65,4  „

Insgesamt  217,8  Mill.  Frcs.

1)  Vgl.  Koppe,  a.  a.  O.  S.  741,  der  die  Erschwerung  des  Absatzes  auf  das  Bankmoratorium ­
  zurückführt.
2 )  L’Economiste  Franpais,  No.  40,  30.  Oktober  1914,  S.  376.
            
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