Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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«ine  Notiz  an  der  Börse  sprachen  andererseits  gewisse  Bedenken  zugunsten ­
  des  Schatzamtes.  Übrigens  ist  die  Beweglichkeit  der  Obligationen
in  Grenzen  gewährleistet,  da  die  Bank  von  Frankreich  diese  Titel  beleiht. ­
  Große  Schwierigkeiten  für  eine  erfolgreiche  Anleihezeichnung
dürften  dagegen  weniger  in  dem  unglücklichen  Moratorium  liegen,  obwohl ­
  nicht  verneint  werden  kann,  daß  die  einengenden  Beschränkungen
des  Wechselmoratoriums  einer  gewaltsamen  Erstickung  des  Wirtschaftslebens ­
  gleichkamen.  Während,  im  Augenblicke  des  Kriegsausbruchs,
Deutschland  und  England  die  Zahlungen  aller  Schulden  garantierten,
legte  Frankreich  durch  seine  Moratoriumserlasse  die  Gelder  seiner
Kapitalisten  und  Sparer  fest.  Hierzu  kam,  daß  mit  Hilfe  dieses
Gesetzesaktes  nun  bald  gewandte  Geschäftsmänner  eigenartige  Verhältnisse ­
  zwischen  Staat  und  beschütztem  Schuldner  konstruierten,
die  einer  näheren  Ausführung  bedürfen.  Die  Schuldner,  sei  es,  daß
sie  wechselmäßig  haften  oder  Warenschulden  haben,  sind  verpflichtet,
ihren  Gläubigern  5  %  Verzugs-  oder  Aufschubszinsen  für  ihre  Verpflichtungen ­
  zu  zahlen.  Diese  Abgabe  stellt  zunächst  für  sie  eine  Belastung
dar.  Nunmehr  aber  emittiert  der  Staat  seine  hochverzinslichen  National-Verteidigungs-Wechsel
  und  -Obligationen.  Die  letzteren  haben,  wie
berechnet  wurde,  einen  Jahreszins  von  durchschnittlich  5,70  %.  Legt
nun  der  in  der  Zwischenzeit  vielleicht  wieder  vollkommen  zahlungsfähig
gewordene  Schuldner  die  gesetzlich  gestundete  Summe  in  Obligationen
an,  anstatt  seine  Verpflichtungen  abzudecken,  so  erzielt  er  einen  immerhin
ansehnlichen  Zinsgewinn  —mit  fremdem  Gelde.  So  bietet  die  Emission
der  National-Verteidigungs-Obligationen  für  den  gewandten  Kaufmann
auf  Kosten  des  Staates  eine  Gelegenheit  für  gute  Geschäfte.  Für  den
Staat  bedeutet  dieses  Spiel  mit  fremdem  Gelde  eine  Gefahr.  Er  hat
als  Zeichner  und  endgültige  Gläubiger  nicht  die  Eigentümer  jener
blockierten  Kapitalien,  sondern  nur  deren  zeitlichen  Besitzer.  Bei  einem
Rückschlag  in  der  militärischen  oder  wirtschaftlichen  Konjunktur
werden  ihn  diese  Gelegenheitskapitalisten  im  Stiche  lassen  und  die
Rückzahlung  fordern.  Bei  der  zukünftigen,  notwendigen  Abschaffung
des  Moratoriums  hat  er  gleichsfalls  den  gefährlichen,  hohen  Abfluß
dieser  Kapitalien  in  Rechnung  zu  stellen  und  so  eine  Entblößung  des
Staatsschatzes  zu  befürchten,  vielleicht  zu  einer  Zeit,  die  für  seine  Finanzen ­
  gerade  nicht  günstig  ist.  Es  gäbe  nun  eine  Möglichkeit,  diesem  Verfahren ­
  zu  begegnen,  die  in  Frankreich  angeregt  wurde.  Das  Moratorium
wäre  zu  ungunsten  aller  derjenigen  aufzuheben,  die  mit  Mitteln  ihrer
Gläubiger  National  -Verteidigungs  -  Obligationen  gekauft  haben.  Alsdann ­
  könnte  der  Staat  diese  Summen  in  seine  Kassen  führen,  d.  h.
eine  Umschreibung  in  seinen  Büchern  bezüglich  der  Gläubiger  vornehmen.
Dann  hat  er  zu  seinen  Gunsten  die  ursprünglichen  Kapitalisten  als
endgültige  Gläubiger.  Aber  dieses  Projekt  praktisch  zu  realisieren,  dürfte
auf  große  Schwierigkeiten  stoßen.  Es  würde  in  das  Selbstbestimmungsrecht ­
  der  Wirtschaftenden  tief  einschneiden,  Unmut  erzeugen  und  unredliche ­
  Bestrebungen  mancher  Kreise  hervorrufen,  die  eine  Umgehung
            
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