Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
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1. Einzahlung am Zeichnungstage .... 10,00 Frcs. 
2. „ „ 15. Januar 1916 . . . 26,00 ,, 
3. ,, ,, 15. Februar 1916 . . . 26,00 „ 
4. „ „ 15. März 1916 .... 26,00 
Um den kleinen Sparern eine Beteiligung an der Zeichnung mit 
ihren Sparkapitalien zu ermöglichen, mußten die Bestimmungen des 
Dekrets vom 30. Juli 1914 über die Spargelderauszahlungen abgeändert 
werden. Darin wurde die Summe, die ein Sparer in Abständen von 
14 Tagen abzuheben berechtigt war, auf höchstens 50 Frcs. festgesetzt. 
Nunmehr kann, sobald er an den Schaltern der Sparkassen An 
leihe zeichnet, während der Dauer der Zeichnungen ungeachtet der 
Auszahlungsbeschränkungen sofortige Abhebung höherer Summen be 
wirken. Diese Vorwegnahme des Sparguthabens für den Anleihebetrag 
darf jedoch die Gesamteinlage nicht um mehr als 50 % verringern. 
Neben den Barzeichnungen gehen die Konversionszeichnungen und 
zwar unter der folgenden Maßgabe: 
Die Rententitel der 3% % Rente aus dem Juli 1914 können kon 
vertiert werden, sobald sie vor dem 31. Januar 1915 von den ursprüng 
lichen Zeichnern eingezahlt worden sind. Zur Zeichnung werden weiterhin 
.zugelassen die während des Krieges emittierten kurzfristigen National- 
Verteidigungs-Wechsel und -Obligationen. Auch die Schatzscheine mit 
einem Nennwert von 5 Frcs. werden zu diesem Wert plus 2 ctms. Zinsen 
für jeden Monat, der seit ihrer Emission verflossen ist, in Zahlung ge 
nommen. Die Bons von 20 Frcs. zum Nennwert plus 8 ctms. Zinsen, 
die Bons von 100 Frcs. und darüber, die vor dem 20. November 1915 
emittiert sind, zum Nennwert, abzüglich der Zinsen vom 15. Dezember 
bis zum Tage der Fälligkeit, jener Zinsen also, die im voraus bezahlt 
wurden. Die National-Verteidigungs-Obligationen werden zu ihrem Erais- 
sionskurse 96,50, unter Einschluß des Prozentsatzes der Rückzahlungs 
quote und unter Abzug der Zinsen vom 15. Dezember bis 15. Februar 
1916, die im voraus bezahlt sind, angenommen. 
Den Zeichnern, die am Zeichnungstage vollständige Barzahlung 
oder in jenen Titeln leisten, wird eine Bonifikation von 75 ctms. ge 
währt 1 ). Der Emissionskurs für diese Zeichner stellt sich somit auf 
87.25 %. Schließlich wird auch noch die alte 3 % ewige Rente trotz 
des lebhaften Protestes fast aller Kreise zur Konversion zugelassen. 
Der Einzahlungskurs ist von der Regierung auf 66 % festgelegt. Zu glei- 
> eher Zeit wird aber bestimmt, daß die Inhaber ihre Zeichnung nur zu 
’J % mit der 3 % ewigen Rente zahlen können, während der Rest in bar 
zu leisten ist. Auch diese ^“Methode konnte die Widerwilligen über ihre 
Bedenken und Abneigung gegen die Hinzuziehung der alten 3 % Rente 
nicht hinwegtrösten. Man wollte die finanztechnisch gewiß glanzvollen 
Konversionstransaktionen des britischen Schatzkanzlers nicht nachge 
ahmt sehen. Für Frankreich kommt es nach ihrer Ansicht jetzt nur 
l ) Nach Koppe, a. a. O. S. 763, wurde die Anleihe den Banken zu einem Vor 
zugspreise von 85 % überlassen. f 
Respondek, Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
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