Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
der Moratoriumsbestimmungen, ihre Analyse und kritische Betrachtung 
unter diesem besonderen Gesichtspunkte bleibt dem Kapitel über die 
„Kreditbanken“ Vorbehalten. 
Das Wechselmoratorium ruft im Lande gleichfalls bedeutsame 
Schwierigkeiten hervor. Welche Folgen ergeben sich aus der Zahlungs 
stundung für die Verpflichteten und Berechtigten aus Wechseln, Schecks 
und anderen übertragbaren Papieren ? Der Detaillist ist berechtigt, den 
von ihm ausgestellten Wechsel nicht einzulösen. Der Großhändler 
erhält demnach für die gelieferten Waren sein Geld nicht. Er bezahlt 
seinerseits den Fabrikanten nicht und dieser muß sehen, wo er die nötigen 
Geldmittel erhält, um Materialien, Miete, Löhne und andere Ausgaben 
zu begleichen, bzw. seine Akzeptverbindlichkeiten bei seiner Bank ab 
zulösen. Von außerordentlicher Tragweite ist letzten Endes aber das 
Wechselmoratorium für die Privatbanken und die Notenbank. Die be 
reits diskontierten Wechsel nehmen in den Portefeuilles der Banken 
den Charakter einer Blockade an und sie sind somit eine schwere Be 
lastung. Für die Befriedigung der Depositengläubiger stellen sie nun 
mehr kein flüssiges Mittel mehr dar, sie können nicht mehr als ein li 
quides Aktivum erster Klasse gelten. Die Bank von Frankreich hat 
in ihrem Portefeuille langsichtige Wechsel, die ebenfalls nicht als liquides 
Aktivum zur Sicherung gegen ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten benutzt 
werden dürfen. Wenn auch für die Notenbank keinerlei Vorschriften 
über die Deckung ihrer zirkulierenden Noten und Depositeneinlagen 
bestehen, so werden dennoch Liquidität und Sicherheit ihrer Noten 
durch ein schwer realisierbares Wechselportefeuille stark verschlech 
tert. In Kriegszeiten ist dies hinsichtlich der Aufrechterhaltung der 
Währung im Innern des Landes bedenklich und mitunter gefährlich. 
Schließlich möge noch das Dekret vom 14. August 1914 angeführt 
werden, das eine weitgehende Stundung der Mietszahlungen 
vorsieht 1 ). Es wird ein Mietszahlungsaufschub gewährt für: 
Paris bei jährlichen Mieten bis 1000 Frcs. 
Städte über 100 000 Einwohner . „ „ ,, „ 600 „ 
„ unter xoo 000 über 5000,, „ „ „ „ 300 „ 
und an allen anderen Orten . . . „ „ „ „ 100 „ 
Den gleichen Aufschub erfahren die Mietszahlungen von möblierten Zimmern. 
Als jährlich in ganz Frankreich zu zahlenden Mietszins werden rund 
1,500 Milk Frcs. veranschlagt * 2 ). Der Krieg steht an der Schwelle des 
den Zweck, Kredit geber und Kredit neimet zu schützen und spricht somit einer 
seits von einem „Moratorium im Interesse der Schuldner“, wodurch ohne weiteres die Auf 
rechterhaltung der Zahlungsverpflichtungen seitens der Kreditinstitute in Frage gestellt 
sein kann und zweitens von einem „Moratorium im Interesse der Banken und Sparkassen“ 
mit dem Hinweis auf die unabwendbaren Schäden für die gesamte Geschäftswelt. 
Siehe Morat. d. Ausl.: Berliner Handelskammer. Heft: Frankreich. S. 9. 
2 ) Siehe L'Economiste Fran9ais i. Januar 1916, S. 3 und 15. April 19x6, S. 503. Hier 
führt P.Leroy-Beaulieu mit Hilfe amtlicher, statistischer Aufnahmen über den 
Haus- und Grundbesitz Frankreichs eine Berechnung der wahrscheinlichen Mietsleistungen 
in einem Jahre durch. Er erhält als Resultat 1500 Mill. Frcs. In einer späteren Berechnung
	        
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