fullscreen: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

sannt wird. *) Der Richter hat in die Lage versetzt zn 
werden dort, wo die gesetzlichen Bedingnngen für die Abgabe 
eines jngendlichen Übelthäters in eine Besserungsanstalt durch 
den concreten Fall gegeben erscheinen, anch wirklich dieselbe 
anssprechen zn können, ohne befürchten zn müssen, dass das 
von ihm gefällte Erkenntnis wegen Mangels der noth 
wendigen Zahl von Besserungsanstalten nnd wegen der 
uatnrgemäßen Überfüllung der vorhandenen unausgeführt 
bleiben werde. 
Macht jedoch der Richter die Wahrnehmung, dass sein 
ans Abgabe des Vernrtheilten an eine Besserungsanstalt ge 
fälltes Erkenntnis Gefahr länft, entweder gar nicht oder erst 
nací) Ablauf einer unverhältnismäßig langen Zeit verwirklicht 
zu werden, dann unterlässt er allgemach die Fällung solcher 
Znweisnngserkenntnisse, und so stirbt ein wichtiger Zweig 
der Rechtspflege zur Gänze ab, statt zur naturgemäßen 
und erfolgreichen Entwicklung und Wirksamkeit zu gelangen. 
Durch einen Vorgang solcher Art — und derselbe ist in 
Österreich betreffs der Abgabe der Jngendlichen in die 
Bessernngsanstalten leider zur Regel geworden, wird das 
Vertrauen in die Wirksamkeit eines Institutes, das unter 
anderen Verhältnissen die besten Erfolge aufweisen müsste, 
in geradezu unheilvoller Weise untergraben und erschüttert. 
Das durch die erlassenen gesetzlichen Bestimmungen in 
augurierte System kann nicht zur erforderlichen Wirksamkeit 
gelangen, tveil es eben zumeist an der Ausführung jener 
Bestimmungen gebricht, von deren Verwirklichung die Ent 
wicklung der geschaffenen Institution abhängt; gleichwohl ver- 
weint man aber bereits mit der Creierung einzelner Anstalten 
das Erforderliche gethan zu haben und da der erwartete 
Erfolg naturgemäß ausbleibt, so ist man nur zu leicht 
geneigt, hierfür das inaugurierte System selbst, 
. *) Im Jahre 1889 wurden 4226 bezirksgerichtliche Erkenntnisse 
ail t Stellung unter Polizeiaufsicht und Abgabe an eine Zwaugsarbeits- 
gsvtalt gefällt. Wie viele dieser Erkenntnisse auf die Abgabe in eine 
ässerungsansialt gelautet haben und wie viele von diesen letzteren Er- 
fnntnissen zur Verwirklichung und Durchführung., gelangten, ist aus den 
artistischen Feststellungen nicht ersichtlich. Österreichische Statistik, 
XXXVI. SB., 3. &eft, 43.
	        
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