Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

diskontiert,  nachdem  sie  bereits  502  Milk  Frcs.  im  Besitz  hatten.  Hiermit
war  die  äußerste  Grenze  auf  diesem  Felde  erreicht.  Die  Weigerung,
den  Diskont-  und  Blankokredit  weiter  auszudehnen,  brachte  Frankreich
in  eine  arge  Verlegenheit.  Die  gewaltigen  Mengen  Kriegsmaterial  und
Lebensmittel  müssen  bezogen  werden,  Frankreich  kann  aber  das  Ausland ­
  weder  mit  den  entsprechenden  Gütermengen  bezahlen,  noch  daselbst ­
  weitere  Kredite  erlangen.  Es  mußte  verhandelt  werden,  und  schließlich ­
  machten  sein  Bundesgenosse  England  und  der  Hauptlieferant
Amerika  die  weitere  Zufuhr  von  Gütern  von  einer  Bedingung  abhängig;
Die  neuen  Kredite  —  vornehmlich  Vorschußkredite  —  müssen  zu  x /s  m it
Gold  gedeckt  werden.  So  hatte  nach  einer  Vereinbarung  vom  30.  April
1915  mit  der  englischen  Notenbank  die  Bank  von  Frankreich  nach
London  20  Müll.  Sovereigns  gesandt,  wofür  das  französische  Schatzamt
einen  Kredit  von  62  Mill.  £  in  Amerika  eröffnet  erhielt,  den  Frankreich
durch  Trassierungen  in  Anspruch  nehmen  kann.
Auf  Grund  dieser  Vereinbarung  stellt  das  Jahr  1915  das  eigenartige ­
  Bild  eines  wechselseitigen  Austausches  von  französischem  Gold
und  ausländischer  Krediteröffnung  dar.  Diese  Operationen  gestalten
sich,  soweit  ihre  Abschlüsse  zuverlässig  bekannt  gegeben  wurden,  im
einzelnen  wie  folgt  (in  Mill.  Frcs.)  : x )

Kreditgewährung  und  Golddeckung  in  London  undNew-  York.

Zeitpunkt

London

New

York

Goldzufluß

Krediteröffnung

Goldzufluß

Krediteröffnung

1914

September  .  .

?

50

?

—

November  .  .

—

—

?

50

1915

Januar  ....

300

250

?

50

April  ....

25

—

50

250

Mai

200

1050

150

—

Der  gesamte  Goldabfluß  beträgt  somit  725  Mill.  Frcs.,  die  hierfür  eingeräumten ­
  Kredite  belaufen  sich  —  unter  Einschluß  der  von  1914,  für
die  der  hohe  Goldabfluß  im  Januar  1915  nach  London  wohl  gleichfalls
Geltung  hat  —  auf  1700  Mill.  Frcs.,  d.  h.  eine  Golddeckung  dieser  Kredite
von  rund  44  %.
Die  Transaktionen  im  Monat  Mai  beruhen  außerdem  auf  einem
Sonderabkommen  der  französischen  und  englischen  Regierungen  vom
30.  April  1915.  Hiernach  überweist  die  Bank  von  Frankreich  der  Bank
von  England  20  Mill.  £  =  500  Mill.  Frcs.  Gold.  Dagegen  erhält  die
französische  Regierung  in  London  einen  Kredit  von  62  Mill.  £  =  1550  Mill.
Frcs.  Der  gewährte  und  tatsächlich  benutzte  Kredit  ist  außerdem  durch
französische  Schatzwechsel  in  voller  Höhe  zu  decken,  die  jedesmal  bei
*)  Die  Tabelle  ist  auf  Grund  von  Preßnotizen  und  aus  Fachzeitschriften  zusamraengestellt.
  Siehe  z.  B.  Bank,  August-Heft  1915  und  Koppe,  a.  a.  O.  S.  750.
            
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