Full text : Die Heimarbeit im Kriege

Erfahrungen  ableiten.  Wohl  aber  darf  man  in  dieser  Beziehung
auf  das  Gelingen  des  englischen  Versuchs  Hinweisen.  Ein  Gesetz,
das  sich  in  einem  so  stark  in  die  Interessen  des  Weltmarkts  verflochtenen ­
  Wirtschaftskörper  gut  bewährt,  die  betroffenen  Industrien
nicht  lahmgelegt,  wohl  aber  technisch  gefördert  hat,  läßt  sich  auch
ans  deutsche  Verhältnisse  übertragen.  Aber  nur  brauchen  nicht
über  den  Kanal  zu  schauen,  um  ein  lebendiges  Beispiel  für  die
segensreiche  Wirkung  und  Durchführbarkeit  festgeregelter  Lohnbedingungen ­
  zu  gewinnen.  Wir  sehen  sie,  durch  den  Krieg  ins  hellste
Licht  gerückt,  in  unserem  Tarifvertragswesen,  dessen  Aufrechterhaltung ­
  nicht  nur  von  Arbeitnehmer-,  sondern  auch  von  Arbeitgeberseite
  als  zwingende  wirtschaftliche  Notwendigkeit,  dessen  Fehlen
als  schwere  Schädigring  des  Gewerbes  angesehen  wird.  Die  staatliche ­
  Lohnregelung  will  nichts  anderes  erreichen,  als  was  starke
Arbeiterorganisationen  auf  dem  Wege  freier  Vereinbarung  geschaffen ­
  haben.  Wären  die  Heimarbeiter  straff  organisiert,  so  hätten
sie  längst  bessere  Lohnbedingungen  erzielt,  und  das  Hausgewerbe
hätte  sich  ebenso  damit  abgesunden  wie  hundert  andere  Gewerbe
auch.  Die  Aufgabe  des  Staates  ist  es  lediglich,  durch  Lohnausschüsse ­
  mit  Verhandlungszwang  den  Unterbau  für  den  Abschluß
von  Tarifverträgen  zu  schassen  und  die  Macht  der  Organisationen,
die  sonst  ihre  Durchführung  sichert,  durch  die  Rechtsverbindlichkeit
der  Löhne  zu  ersetzen.  Im  übrigen  wird  man  die  Dinge  am  besten
der  freien  Vereinbarung  überlassen  können.  Es  gilt  nur  unter
staatlicher  Beihilfe  die  Vorbedingungen  zu  schaffen,  die  in  anderen ­
  Gewerben  mit  widerstandsfähiger  Arbeiterschaft  aus  dieser
heraus  erwachsen.
Zunächst  muß  erstrebt  werden,  der  zurzeit  noch  nicht  in  allen
Generalkommandos  eingeführte  Rechtsverbindlichkeit  der  Heereslöhne ­
  durch  Bnndesratsverordnung  allgemeine  Gültigkeit  zu  verleihen, ­
  und  diese  Kriegsmaßnahme,  wenigstens  in  dem
Ausmaße,  in  dem  sie  heute  gültig  ist,  auch  im  Frieden  aufrecht ­
  zu  erhalten.  Die  günstigen  Erfahrungen  werden  von  selbst
zur  Ausdehnung  des  Grundsatzes  ans  weitere  aussichtsreiche  Gewerbe ­
  führen.  Die  Besserung  der  Heimarbeitsbedingungen  kann
nur  auf  dem  Wege  einer  allmählichen  Erfassung  immer  neuer  In-
            
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