Erfahrungen ableiten. Wohl aber darf man in dieser Beziehung
auf das Gelingen des englischen Versuchs Hinweisen. Ein Gesetz,
das sich in einem so stark in die Interessen des Weltmarkts verflochtenen
Wirtschaftskörper gut bewährt, die betroffenen Industrien
nicht lahmgelegt, wohl aber technisch gefördert hat, läßt sich auch
ans deutsche Verhältnisse übertragen. Aber nur brauchen nicht
über den Kanal zu schauen, um ein lebendiges Beispiel für die
segensreiche Wirkung und Durchführbarkeit festgeregelter Lohnbedingungen
zu gewinnen. Wir sehen sie, durch den Krieg ins hellste
Licht gerückt, in unserem Tarifvertragswesen, dessen Aufrechterhaltung
nicht nur von Arbeitnehmer-, sondern auch von Arbeitgeberseite
als zwingende wirtschaftliche Notwendigkeit, dessen Fehlen
als schwere Schädigring des Gewerbes angesehen wird. Die staatliche
Lohnregelung will nichts anderes erreichen, als was starke
Arbeiterorganisationen auf dem Wege freier Vereinbarung geschaffen
haben. Wären die Heimarbeiter straff organisiert, so hätten
sie längst bessere Lohnbedingungen erzielt, und das Hausgewerbe
hätte sich ebenso damit abgesunden wie hundert andere Gewerbe
auch. Die Aufgabe des Staates ist es lediglich, durch Lohnausschüsse
mit Verhandlungszwang den Unterbau für den Abschluß
von Tarifverträgen zu schassen und die Macht der Organisationen,
die sonst ihre Durchführung sichert, durch die Rechtsverbindlichkeit
der Löhne zu ersetzen. Im übrigen wird man die Dinge am besten
der freien Vereinbarung überlassen können. Es gilt nur unter
staatlicher Beihilfe die Vorbedingungen zu schaffen, die in anderen
Gewerben mit widerstandsfähiger Arbeiterschaft aus dieser
heraus erwachsen.
Zunächst muß erstrebt werden, der zurzeit noch nicht in allen
Generalkommandos eingeführte Rechtsverbindlichkeit der Heereslöhne
durch Bnndesratsverordnung allgemeine Gültigkeit zu verleihen,
und diese Kriegsmaßnahme, wenigstens in dem
Ausmaße, in dem sie heute gültig ist, auch im Frieden aufrecht
zu erhalten. Die günstigen Erfahrungen werden von selbst
zur Ausdehnung des Grundsatzes ans weitere aussichtsreiche Gewerbe
führen. Die Besserung der Heimarbeitsbedingungen kann
nur auf dem Wege einer allmählichen Erfassung immer neuer In-